Arbeitslohn für Handwerker auch in mehreren selbst genutzten Haushalten
Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen bis zu 6.000 € (20 % Steuerersparnis bis zu 1.200 €) können auch in mehreren selbst genutzten Wohnungen entstehen. Ob bis zu 6.000 € Aufwendungen in jedem Haushalt steuerlich anerkannt werden muss der BFH entscheiden. Legen Sie in solchen Fällen Einspruch ein (Antrag auf Ruhen des Verfahrens) und berufen Sie sich auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen Az. VI R 60/09 anhängige Verfahren. Das Finanzgericht Baden – Württemberg hat das bejaht. (Az.11 44/08)

