Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten (BMF-Schreiben, 22.09.2010)
Mit dem BMF Schreiben vom 22. September 2010 wird klar geregelt, wann die entstehenden Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben bis maximal 4.000 € oder als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sind.
Dies kann sich besonderst dann auswirken wenn die Kosten höher als 4.000 € betragen, oder bei Steuerpflichtigen die Werbungskosten zu negativen Einkünften, zu einem Verlustvortrag führen.
Werden die Kosten als [...]