Abgrenzung haushaltsnaher Dienstleistungen zu Handwerkerleistungen (BFH)
Bei Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden und Decken handelt es sich nicht um hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten, welche die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen vermitteln (BFH, Urteil v. 6.5.2010 – VI R 4/09; veröffentlicht am 25.8.2010).
Die bis einschließlich VZ 2005 erforderliche Unterscheidung nach einfachen und qualifizierten Handwerkerleistungen ist damit nicht länger erforderlich.

