BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 2.2.2011, VI R 15/10 aus der Pressemitteilung vom 23.03.2011. Umgekehrte Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten.
Streitig ist, ob Werbungskosten auch dann vorliegen, wenn der am Familienwohnsitz lebende Ehegatte zu der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unterhaltenen Wohnung des anderen Ehegatten reist.
Der [...]