10 März 2011 ~ 1 Kommentar | Druckansicht | 

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (BMF)

Das BMF hat in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zur einkommensteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 2.3.2011 – IV C 6 – S 2145/07/10002).

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG (in der Fassung des JStG 2010) dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grds. nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3, 2. Halbsatz EStG n.F.). Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Aufwendungen bis zur Höhe von 1.250 Euro je Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3, 1. Halbsatz EStG n.F.).

Der Betrag von 1.250 Euro ist kein Pauschbetrag. Es handelt sich um einen objektbezogenen Höchstbetrag, der nicht mehrfach für verschiedene Tätigkeiten oder Personen in Anspruch genommen werden kann, sondern ggf. auf die unterschiedlichen Tätigkeiten oder Personen aufzuteilen ist.

Das o.g. BMF-Schreiben nimmt u.a. zu der Frage Stellung, wann das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen bildet und in welchen Fällen für die betriebliche oder berufliche Betätigung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Des Weiteren enthält das Schreiben Ausführungen zur Behandlung des Arbeitszimmers bei Erzielung unterschiedlicher Einkünfte, bei Nutzung durch mehrere Steuerpflichtige, bei nicht ganzjähriger Nutzung sowie bei Nutzung zu Ausbildungszwecken. 

Quelle: BMF online

Eine Wortmeldung

  1. Ben 13. März 2011 um 23:05 Permalink

    Toll, das ist endlich mal ein interessanter Beitrag, mein Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich die Seite gut zu lesen und leicht zu verstehen.


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