Berufskleidung: Wie der Fiskus wäscht – Wer Berufskleidung tragen muss, der kann diese auch zu Hause in der Waschmaschine reinigen und die Kosten von der Steuer absetzen. Ein Wachmann hatte dazu rund 691 € berechnet. Das Finanzgericht Nürnberg hat unter anderem durch genaues Nachwiegen festgestellt, dass der Wachmann über Jahre viel zu hohe Kosten absetzen konnte. Tatsächlich stehen ihm nur 59,23 € zu (Az.: 7 K 1704/13).

berufskleidung wie der fiskus wäscht

Berufskleidung: wie der Fiskus wäscht – Bild: K.-P. Adler fotolia.com

„Für viele Berufsgruppen, auch für Wachmänner, gilt: Die Kosten für die Reinigung in der privaten Waschmaschine ermittelt man durch möglichst genaue Schätzung der Waschmenge und anhand der Waschkosten, die zum Beispiel die Verbraucherzentralen veröffentlicht haben“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Das Finanzgericht wollte es in dem aktuellen Fall aber ganz genau wissen. Es akzeptierte die Praxis des Wachmannes: Das Diensthemd wird täglich gewechselt, die Hose wöchentlich. Die Weste des Wachmannes wird im Schnitt viermal und die Jacke zweimal jährlich gewaschen. Hemden, Hosen, Westen und Jacken wurden nachgewogen. Ergebnis: Die jährliche Wäschemenge lag bei 76,93 Kilogramm. Die Finanzrichter zogen für die Kostenermittlung die Daten der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hinzu: Danach kostet in einem 3-Personen-Haushalt die Reinigung (waschen, trocknen, bügeln) pro Kilo 0,77 €. Pro Jahr sind demzufolge 59,23 € Reinigungskosten steuerlich absetzbar.

Der Wachmann hatte eine jährliche Wäschemenge von 389 Kilogramm ermittelt und Reinigungskosten in Höhe von 691,65 €.

„Grundsätzlich gibt es nur wenige Berufsgruppen, die typische Berufskleidung nach § 9 Abs.1 Satz 3 Nr. 6 EStG tragen“, sagt Bernd Werner. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten, aber auch Wachleute wie in dem vorliegenden Fall, Ärzte, Köche, Bahnbedienstete oder Flugpersonal.

Wer typische Berufskleidung trägt kann sofern der Arbeitgeber diese nicht oder nur teilweise bezahlt, die Kosten für die Anschaffung steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Damit können auch Kosten für Reparatur und Reinigung abgesetzt werden. Wer seine Kleider bei einem professionellen Wäscheservice reinigen lässt, kann die Kosten in voller Höhe absetzen. Bitte daran denken: Die Rechnung sollte eindeutig ausgestellt sein also z.B.: „Reinigung Blaumann“ oder dergleichen.

Wer seine Berufskleidung selbst wäscht, kann die Kosten so absetzen:

Wäschemenge in Kilogramm pro Jahr errechnen. Beispiel: Hemd, Gewicht 200 g, täglicher Wechsel, 5 Arbeitstage pro Woche, 50 Arbeitswochen pro Jahr = 50 Kilo Wäsche pro Jahr. Die durchschnittlichen Kosten für Maschinen-Anschaffung, Strom, Wasser und Waschmittel sowie Reparatur hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor Jahren ermittelt. Sie gelten pro Kilogramm Wäsche und variieren nach Haushaltsgröße.

Berufskleidung: Wie der Fiskus wäscht ultima modifica: 2017-03-18T11:41:11+01:00 da Redaktion LSTHV