Als die Investmentbank Lehman Brothers 2008 Insolvenz anmeldete, verloren viele ihr Erspartes. Darunter auch zahlreiche Anleger aus Deutschland. Für die geschröpften Anleger gibt es nun offenbar doch noch einen Hoffnungsschimmer, so die Tageszeitung Die Welt: Das Finanzgericht Niedersachsen entschied jetzt zu Gunsten eines Ehepaars, das darauf geklagt hatte, seine Verluste in der Einkommensteuererklärung geltend machen zu können.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar Papiere im Wert von 180.900 € gekauft, die es nach der Lehman-Insolvenz dann für 18 € an die Bank zurückgab. Den Verlust hatte die Eheleute mit den Gewinnen aus anderen Geldanlagen verrechnet und dem Finanzamt gegenüber die Kapitalerträge mit 0 € angegeben. Zu Recht, so der Beschluss des Finanzgerichtes (Az. 2 K 309/13).

Allerdings ist gegen das Urteil eine Revision zugelassen. Somit ist die Angelegenheit noch nicht endgültig entschieden.

Anleger, die ebenfalls von der Pleite betroffen sind, sollten überlegen, unter Berufung auf das Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen, ihre Verluste geltend zu machen.

Die „Lehman Brothers Holdings Inc.“ hatte im September 2008 im Rahmen der weltweiten Finanzkrise Insolvenz beantragen müssen. Auch zahlreiche deutsche Privat-Anleger hatten daraufhin ihre Ersparnisse verloren.

Hoffnungsschimmer für Geschädigte der Lehman-Pleite ultima modifica: 2014-08-26T09:33:54+02:00 da lsthv-presse