Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld – Wer künftig Kindergeld erhalten möchte, muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die „Anspruchsvoraussetzung“ wird ab 1.1.2016 gültig. „Diese Neuerung hat in sozialen Medien aber auch im wirklichen Leben für Gerüchte und einige Aufregung gesorgt“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. „Dabei gibt es dafür keinen Grund.“

Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld

Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld – Bild: S.Kobold – fotolia.com

Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld – Die neue Regelung

Die neue Regelung muss man suchen. Sie findet sich auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern. Jetzt auch auf den Seiten der Agentur für Arbeit, irgendwo, in den Tiefen des Internetangebotes. „Womöglich hat diese Form der Kommunikation mit zu der Verwirrung beigetragen“, sagt Bernd Werner.

Wer ab 1. 1. 2016 Kindergeld erhalten möchte, muss seine Steuer-Identifikationsnummer angeben, und die Steuer-IdNr des Kindes bzw. der Kinder.

Was ist zu beachten:

Bis wann müssen die Steuer-Identifikationsnummern mitgeteilt werden?
Bis zum 1.1.2016. Aber: Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, können die Identifikationsnummern auch noch im Laufe des Jahres 2016 abgeben, versichert das Bundeszentralamt für Steuern.

Welche Steuer-Identifikationsnummern sind erforderlich?
Die des Elternteils, das Kindergeld bezieht bzw. beziehen will und die ID des Kindes/der Kinder, für die Kindergeld gezahlt wird bzw. werden soll.

Wo finde ich die Steuer-Identifikationsnummern?
Eltern finden ihre ID z.B. auf dem letzten Steuerbescheid. Die IdNr des Kindes wurde Eltern vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt.

Ich finde die Nummer trotzdem nicht, und jetzt?
Falls eine Steuer-Identifikationsnummer verloren gegangen ist, kann diese beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden:
https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Die Nachbestellung dauert aber bis zu drei Monate, bekomme ich dann kein Kindergeld?
Eltern, die bereits Kindergeld erhalten, können die ID-Nummern auch noch im Laufe des Jahres 2016 nachreichen. Wer einen Neuantrag stellt, muss die Steuer-IdNr angeben. „Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden“, schreibt das Bundeszentralamt für Steuern. In jedem Fall geht der Anspruch auf das Kindergeld nicht verloren, es würde nur später nachgezahlt werden.

Wem muss ich die Nummern schicken?
Der Familienkasse. Wenn Sei die Adresse nicht zur Hand haben, können Sie diese bei der Agentur für Arbeit, bei der die Familienkasse angesiedelt ist, nachschlagen:
www.arbeitsagentur.de – auf der Startseite finden Sie weiter unten „Dienststellen vor Ort“. Dort können Sie nach Ihrer Dienststelle suchen.

Ich bin nicht sicher, ob ich die Steuer-Identifikationsnummer nicht schon früher mitgeteilt habe.
Zur Sicherheit sollten Sie die Nummern trotzdem noch einmal schicken.

Warum ist ab 1.1.2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?
Die Familienkasse will mit dieser Maßnahme sicherstellen, dass Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird, heißt es.

Auch beim Freistellungsauftrag für Kapitalerträge wird die Steuer-Identifikationsnummer zur Pflichtangabe. Mehr erfahren

 

Ohne Steuer-IdNr kein Kindergeld ultima modifica: 2019-10-23T18:02:51+02:00 da Redaktion LSTHV