Gültig ab 1. Januar 2011
Jedes Mitglied der „Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V. — Lohnsteuerhilfeverein — Sitz Gladbeck” ist verpflichtet, nach dem Steuerberatungsgesetz, der Vereinssatzung und der Beitragsordnung, entsprechend seiner sozialen Verhältnisse, einen Jahresmitgliedsbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Beratungsleistung des Vereins in Anspruch genommen wurde. Der Jahresbeitrag in Höhe von 189,00 € (Beitragsklasse 10) ist nach unten hin unter sozialen Gesichtspunkten abgestuft, und von der Höhe der gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Geringverdiener zahlen dadurch einen geringeren Beitrag.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitglieds im Vorjahr, im Falle der Zusammenveranlagung auch der des Ehegatten, einschließlich Elterngeld, Zulagen, Bruttorenten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Zuflüsse nach DBA und ATE, Einnahmen aus Kapitalvermögen und anderen Einkunftsarten im Rahmen der in § 4 Nr. 11 des StBerG genannten Beratungsbefugnis, sowie Lohnersatzleistungen.
Der sich so ergebende Betrag drückt die Einkommensverhältnisse aus und ist die Grundlage für die Anwendung der Beitragsklassen, mit der Ergänzung, dass alle Mitglieder die Wohneigentum besitzen und daraus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen nach sozialen Aspekten in die Beitragsklasse 9 eingestuft werden, sofern sie nicht aufgrund der Beitragsordnung in die Klasse 10 gehören.
Der nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelte Beitrag ist von allen Vereinsmitgliedern zu erheben.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung beschloss der Vorstand auf seiner Sitzung am 07.09.2010 folgende Beitragsordnung:
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Klasse
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Bemessungsgrundlage in €
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Jahresbeitrag Netto
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19% MwSt
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Endbetrag
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10
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über 60.000
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158,82 €
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30,18 €
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189,00 €
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9
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50.001 – 60.000
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142,02 €
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26,98 €
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169,00 €
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8
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40.001 – 50.000
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133,61 €
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25,39 €
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159,00 €
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7
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35.001 – 40.000
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116,81 €
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22,19 €
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139,00 €
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6
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30.001 – 35.000
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108,40 €
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20,60 €
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129,00 €
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5
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25.001 – 30.000
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100,00 €
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19,00 €
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119,00 €
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4
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20.001 – 25.000
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91,60 €
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17,40 €
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109,00 €
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3
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13.501 – 20.000
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78,99 €
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15,01 €
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94,00 €
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2
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7.501 – 13.500
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62,18 €
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11,82 €
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74,00 €
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1
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0 – 7.500
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29,41 €
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5,59 €
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35,00 €
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Die Aufnahmegebühr beträgt 11,00 €.
Trifft die letztjährige Beitragsklasse nicht mehr zu, so ist bei Antragsabgabe eine Korrektur vorzunehmen. Im Mahnverfahren richtet sich der Anspruch auf den rückständigen Beitrag nach der zuletzt gültigen Beitragsklasse.
Es wird ab der ersten Mahnung eine Mahngebühr von je 5,00 € erhoben. Die zweite Mahnung kann über einen Rechtsanwalt erfolgen. Hierfür werden Gebühren durch den Rechtsanwalt erhoben.
Der Beitrag ist zum 31. Januar für das laufende Jahr fällig. Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des Beitrags in Anspruch genommen werden.