Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – beim Frühjahrsputz kann das eine große Hilfe sein. „Lassen Sie professionelle Dienstleister die alljährlich notwendigen Aufräum- und Reinigungsarbeiten verrichten. Das spart Zeit, Mühen und Steuern, denn die Arbeitskosten kann man steuerlich geltend machen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. 2016 bietet sogar ganz neue Möglichkeiten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen Bild: kosoff / fotolia.com

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – Frühjahrsputz

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen kann man zum Beispiel bei diesen Tätigkeiten:

  • Gartenarbeiten,
  • Aufräum- und Entrümpelungsarbeiten zum Beispiel im Keller,
  • Grundreinigung der Wohnung und der Fenster,
  • Gehwegreinigung.

Beauftragen Sie professionelle Dienstleister mit Tätigkeiten, die normalerweise Mitglieder eines Haushaltes erledigen würden. Alle Arbeitskosten aber auch die Fahrtkosten der Dienstleister können bis zu einem Gesamtbetrag von 20.000 Euro in die Steuererklärung eingesetzt werden. 20 Prozent der Kosten wirken steuermindernd: maximal 4000 Euro.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Geregelt ist dies im § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG):

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

Handwerkerrechnungen kann man wie haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen

Wie kann ich Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen – auf ähnliche Art und Weise. Und es sind gegenüber dem Vorjahr einige neue Optionen hinzugekommen. Alle Leistungen des Schornsteinfegers sind wieder in vollem Umfang absetzbar. Das heißt, auch die oft notwendigen Mess- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers können wieder geltend gemacht werden. Schornstein-Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten sind ohnehin absetzbar.

Aktuell dürfen auch Handwerkerkosten abgesetzt werden, die gar nicht direkt im Haushalt entstanden sind. Beispiel: Wenn der Handwerker die defekte Waschmaschine mitnimmt und in seinem Betrieb repariert, können auch diese Arbeitskosten abgesetzt werden. Das gilt auch etwa für den Fernsehmechaniker. Beispielhaft war hier ein Urteil des Finanzgerichtes München. Dies hatte die Kosten für die Reparatur einer Haustür anerkannt, obwohl der Schreiner die Arbeit in seiner Werkstatt verrichtet hatte (Az.: 7 K 1242/13).

Der Begriff „haushaltsnah“ – auch das ist neu – ist also nicht mehr räumlich zu verstehen. Vielmehr hat das oberste Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, „haushaltsnah“ so definiert: Die Tätigkeiten müssen im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen.

Darüber hinaus können zum Beispiel auch diese Handwerker-Tätigkeiten von der Steuer abgesetzt werden:

  • Reparaturen von Winterschäden am Dach,
  • die Instandsetzung des von den Stürmen mitgenommenen Carports,
  • Tapetenwechsel, also allfällige Renovierungsarbeiten.

Der Fiskus erkennt hier Arbeits- und Fahrtkostenrechnungen bis zu 6000 Euro an. Wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wirken sich auch hier 20 Prozent der tatsächlichen entstandenen Kosten steuermindernd aus, maximal pro Jahr 1200 Euro.

Wer beim Frühjahrsputz eine Haushaltshilfe einsetzt, ist gut beraten und kann auch diesen Arbeitslohn von der Steuer absetzen. Der Lohn darf aber die Größenordnung einer „geringfügigen Beschäftigung“ nicht übersteigen. Angesetzt werden können monatlich 450 Euro. Die Steuerminderung pro Jahr maximal 510 Euro.

Werden Kosten aus “gerinfgügiger Beschäftigtigung” und haushaltsnaher Dienstleistungen gleichzeitig angesetzt, zum Beispiel für eine Haushaltshilfe und für den Gärtner, dann muss die geringfügige Beschäftigung von den haushaltsnahen Dienstleistungen abgerechnet werden.

Insgesamt kann man mit dem Projekt Frühjahrsputz bis zu 10.000 Euro von der Steuer absetzen. „Diese Steuerersparnisse machen es in vielen Fällen attraktiv, fremde Hilfe hinzuzuziehen“, sagt Bernd Werner und rät: „Die Felder haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sind jedoch sehr dynamisch. Wer hier den Überblick behalten und das volle Potential ausschöpfen möchte, sollte zum Beispiel die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.“

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – Mehr Informationen zum Thema bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Handwerkerrechnungen absetzen – Auch für den Ausbau der Straße vor dem Haus

Den aktualisierten Beitrag zum Thema Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen lesen Sie in der Kategorie “Familie und Leben”.

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – Frühjahrsputz ultima modifica: 2018-06-11T11:40:46+02:00 da Redaktion LSTHV