Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben – auch wer keinen Job hat, aber Arbeitslosengeld erhält, ist meist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Existierte im Jahr der Arbeitslosigkeit noch für einige Monate ein Arbeitsverhältnis, dann zahlt sich die Abgabe der Steuererklärung in aller Regel sogar richtig aus.

Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben

Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben

Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben? Grundsätzlich ja, Und es kann sich richtig lohnen. Bild: opolja / fotolia.com

Ein Beispiel aus der Praxis des Lohnsteuerhilfevereins: Eine junge Mutter wurde Anfang des Monats von ihrem Finanzamt aufgefordert, doch nun endlich ihre Steuererklärung für 2014 einzureichen. Telefonisch versuchte sie dem Finanzamt ihre Nichtabgabe durch Arbeitslosigkeit im betreffenden Jahr zu erklären. Sie hätte demzufolge auch nichts „abzusetzen“. Doch das Finanzamt bestand auf seinem Wunsch und wies auf die Steuererklärungspflicht infolge der Arbeitslosigkeit hin.

Die Frau wandte sich an die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. mit der Bitte um Unterstützung. Das Ergebnis vorweg: Sie erhielt rund 970 Euro vom Finanzamt zurückerstattet.

Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben – Im Einkommensteuergesetz (EStG) Paragraph 46 ist das geregelt:

„Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, wenn (…) die positive Summe der Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, jeweils mehr als 410 Euro beträgt.“

Und dazu gehören Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches.

„Das heißt, grundsätzlich müssen auch diejenigen, die in dem betreffenen Jahr Arbeitslohn und über 410 € Arbeitslosengeld erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Wer also 2015 für einige Wochen oder Monate beschäftigt war, dann aber den Job verlor und Arbeitslosengeld erhielt, der sollte unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

Zurück zum Beispiel. Die Arbeitnehmerin hatte für 7 Monate Elterngeld bezogen, wurde dann arbeitslos und bezog 4 Monate Arbeitslosengeld. Während des Elternurlaubs und in der Zwischenzeit hatte sie jedoch für knapp 2 Monate Arbeitslohn in ansprechender Höhe bezogen und dafür entsprechend hohe Lohnsteuern gezahlt.

Die ihr zustehenden Freibeträge insbesondere für das steuerfreie Existenzminimum (Grundfreibetrag 8.354 €), für berufliche Aufwendungen (Werbungskosten-Pauschale 1.000 €) sowie die Pauschale für Vorsorgeaufwendungen (Höhe ist abhängig vom Jahresbruttoeinkommen) konnten vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug nur anteilig für 2 Monate berücksichtigt werden. Die übrigen 10/12 mussten jetzt vom Finanzamt berücksichtigt werden und minderten das Einkommen so stark, dass die steuerfreien Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und Elterngeld) zwar durch den so genannten Progressionsvorbehalt ihren individuellen Steuersatz wieder erhöhten, aber die Steuerfestsetzung für 2015 lag trotzdem deutlich unter der einbehaltenen Lohnsteuer. Damit musste das Finanzamt einen Großteil der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer wieder zurückgeben.

Gerd Wilhelm rät: „In allen ähnlich gelagerten Fällen raten wir dringend dazu, eine Steuererklärung abzugeben. Meistens lohnt sich das. Dies gilt übrigens auch für zurückliegende Jahre. Die Verjährung tritt in diesen Fällen erst nach 7 Jahren ein.Wir empfehlen einen Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.“

Nicht jeder Steuerpflichtige muss eine Steuererklärung abgeben. Doch die freiwillige Steuererklärung lohnt sich meist. Mehr lesen in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe.

Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben – Sie müssen – Und es lohnt sich meistens ultima modifica: 2021-06-10T17:23:49+02:00 da Redaktion LSTHV