Arbeitszimmer eines Lehrers und nebenberuflichen Schriftstellers (FG)
Übt ein Steuerpflichtiger mehrere Tätigkeiten aus, so bestimmt sich der Mittelpunkt der Gesamttätigkeit nach deren qualitativem Schwerpunkt. Das Gesamtbild der Tätigkeiten wird dabei durch den Hauptberuf geprägt, wenn dieser inhaltlich mit einer Nebentätigkeit verbunden ist und die Haupttätigkeit weit überwiegt (FG Münster, Urteil v. v. 22.2.2011 – 1 K 3351/08 E).
Hintergrund: Ein Steuerpflichtiger [...]

