Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – Zeitarbeit Steuererklärung 2015 – Arbeitnehmer, die bei einem Personaldienstleister beschäftigt sind, können die Fahrten zur Arbeit grundsätzlich immer steuerlich geltend machen. Die Frage ist wie: Mit der Entfernungspauschale oder als Dienstreise, die erhebliche Vorteile mit sich bringt. Seit 2014 gilt das neue Reisekostengesetz. Dies kann für Angestellte einer Zeitarbeitsfirma Vorteile bieten. Aber: Alle Bedingungen müssen stimmen.

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – Zeitarbeit Steuererklärung 2015 Foto: © zhu difeng – fotolia.com

 

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – Zeitarbeit Steuererklärung 2015

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – „Sie können immer ihre Fahrtkosten zum Arbeitsplatz absetzen. Wer aber die Fahrten zur Arbeit als „Dienstreise“ absetzen will, was wesentlich größere Steuervorteile bringt, der muss eine Reihe von Details beachten“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Sein Rat: „Das neue Reisekostenrecht ist hier leider sehr kompliziert. Es empfiehlt sich deshalb, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.“

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – die Details regelt das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ sowie das Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Oktober 2014:

„Zentraler Punkt der ab 1. Januar 2014 geltenden Neuregelungen ist die gesetzliche Definition der ersten Tätigkeitsstätte, die an die Stelle der regelmäßigen Arbeitsstätte tritt.“

Zeitarbeit Steuererklärung 2015 – das Reisekostenrecht

Das neue Reisekostenrecht unterscheidet erste Tätigkeitsstätte und Auswärtstätigkeit. Der Unterschied ist bares Geld wert. Warum? Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kann nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Das bedeutet 0,30 EUR pro Kilometer (einfache Fahrt). Wer dagegen eine Auswärtstätigkeitsstätte anfährt, der kann Dienstreisekosten geltend machen. Das bedeutet: Nicht nur die Hin- sondern auch die Rückfahrt kann abgerechnet werden (wie oben zu 30 Cent pro Kilometer).

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – ein Beispiel: Herr Mustermann ist bei einem Personaldienstleister in Leipzig beschäftigt. Aktuell wird der Schweißer an eine Firma in Halle/Saale „ausgeliehen“. Unser Herr Mustermann darf die Fahrten als Dienstreise absetzen: 50 Kilometer, einfache Strecke. Schweißer Mustermann arbeitet insgesamt 17 Monate bei der Firma in Halle, 2016 ist er dort an 140 Tagen eingesetzt. Das kann Herr Mustermann in der Steuererklärung 2016 ansetzen: 140 Arbeitstage mal 100 Kilometer mal 0,30 EUR pro Kilometer = 4200,00 EUR. Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel allein bei der Position „Fahrtkosten“ 840,00 EUR (Jahreseinkommen: 36.000 €; 20 % Steuersatz). Herr Mustermann kann für sich die Frage “Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen” so beantworten: Ja, als Dienstreise.

Wie ist das möglich? „In diesem Beispiel hatte die Zeitarbeitsfirma den Arbeitnehmer mit leichten Nebentätigkeiten beauftragt, die er am Firmensitz erledigen sollte“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Damit konnte der Firmensitz der Zeitarbeitsfirma als erste Tätigkeitsstätte zugeordnet werden.“

Wie kann man als Zeitarbeitnehmer Dienstreisekosten absetzen? Hier zwei mögliche Optionen

Der Arbeitgeber ordnet die erste Tätigkeitsstätte zu Wenn die Zeitarbeitsfirma den eigenen Firmensitz als erste Tätigkeitsstätte festlegt, dann liegt bei dem Entleiher die Auswärtstätigkeitsstätte. Fahrten dorthin sind als Dienstreise absetzbar. Voraussetzungen:

  • Im Betrieb der Zeitarbeitsfirma müssen „zumindest in ganz geringem Umfang“ Tätigkeiten verrichtet werden, zum Beispiel Hilfs- und Nebentätigkeiten, Auftragsbestätigungen, Stundenzettel, Krank- und Urlaubsmeldung abgeben und so weiter (BMF Schreiben v. 24.10.2014).
  • Die Entsendung muss zeitlich befristet sein.
  • Die Zuordnung durch den Arbeitgeber muss eindeutig sein, sie ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren.
  • Die Dauer des Zeitarbeitsverhältnisses darf 48 Monate nicht übersteigen.

Es liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor Schweißer Mustermann hat einen Vertrag mit seiner Zeitarbeitsfirma über 36 Monate. Er soll bei verschiedenen Kunden tätig werden, in der Zeitarbeitsfirma holt er in unregelmäßigen Abständen seine Aufträge ab, und nimmt dort gelegentlich an Besprechungen teil. Er ist von seinem Arbeitgeber aber nicht dem Firmensitz betrieblich zugeordnet. Wenn wie in diesem Fall keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, dann können alle Fahrten als Dienstreisen abgerechnet werden. Voraussetzungen:

  • Auch hier gilt: Die Dauer des Zeitarbeitsverhältnisses darf zur Zeit 48 Monate nicht übersteigen.
Zeitarbeit Steuererklärung 2015

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Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen und dazu auch Verpflegungskosten?

„Das neue Reisekostenrecht ist durch die Nachbesserungen selbst für Experten zu einer Herausforderung geworden“, sagt Bernd Werner. Eigentlich würde man von diesem Standpunkt ausgehen: Wer bei einem Personaldienstleister angestellt ist, der hat auch mit diesem einen Arbeitsvertrag und erhält von diesem auch den Lohn. „Aber: Aus steuerrechtlicher Sicht liegt dort noch lange nicht die erste Tätigkeitsstätte.“ Der Fiskus kann die erste Tätigkeitsstätte vielmehr auch dem Entleiher zuordnen. Dies legt das Bundesfinanzministerium in einer Ergänzung zum Reisekostenrecht (BMF Schreiben v. 24.10.2014) fest: Eine erste Tätigkeitsstätte liege auch dann vor, wenn „der Arbeitnehmer statt beim eigenen Arbeitgeber in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines Dritten (z. B. eines Kunden) tätig werden soll“. Die Folge: Für die Fahrten zu dem Entleiher können Fahrtkosten nur mit der Entfernungspauschale angesetzt werden. „Deshalb ist es so wichtig, mit der Personalabteilung bei der Zeitarbeitsfirma zu einer eindeutigen Regelung zu kommen“, sagt Bernd Werner.

Zeitarbeit Steuererklärung 2015 – die weiteren steuerlichen Vorzüge der Dienstreise

Zeitarbeit Steuererklärung 2015 – Jede Dienstreise bietet auch die Möglichkeit, eine Verpflegungspauschale anzusetzen: Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sind dies 12,00 EUR für Essen und Trinken. Und bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden können 24,00 EUR angesetzt werden. Einschränkung: Wird Verpflegungsmehraufwand für dieselbe Einsatzstelle abgerechnet, dann ist das begrenzt auf 3 Monate. Nach einer Unterbrechung von 4 Wochen kann die Verpflegungspauschale erneut für 3 Monate abgesetzt werden. Im Beispielfall Mustermann hieße das: Wenn Schweißer Mustermann täglich 9 Stunden auswärts tätig war, kann er – da sein Einsatz nicht unterbrochen war – für maximal 62 Tage jeweils 12 Euro also insgesamt 744 Euro in die Steuererklärung eintragen. Zusätzliche Steuerersparnis in dem Beispielfall: 148,80 EUR.

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen? Fazit:

Grundsätzlich ja. „Die entscheidende Frage ist, ob die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale oder als Dienstreise angesetzt werden“, sagt Bernd Werner: „Welche Möglichkeit in Betracht kommt, ist für Laien oft sehr schwierig festzustellen. Zudem sind die Fahrtkosten ein wichtiger Punkt in der Steuererklärung für Zeitarbeitnehmer, aber nicht der einzige. Deshalb noch einmal der Rat: Es empfiehlt sich in vielen Fällen, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.“

Weiterführende Informationen zu kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – Zeitarbeit Steuererklärung 2015

Alle Details zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts finden Sie in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe.
Zeitarbeit Steuererklärung 2015 – Für viele Zeitarbeiter ist es ebenfalls wichtig, dass sie die günstigste Steuerklasse wählen. Mehr in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe

Musterprozess beim BFH zum Thema Zeitarbeit Steuererklärung 2015 / Zeitarbeit Steuererklärung 2016

Seit 2017 ist ein Musterprozess beim höchsten deutschen Finanzgericht anhängig. Ausschlaggebend war ein Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen. Der “Betrieb des Entleihers ist keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers”. Lesen Sie mehr dazu in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:

Fahrtkosten für Leiharbeiter

 

Kann ich bei einer Zeitarbeitsfirma Fahrtkosten absetzen – Zeitarbeit Steuererklärung 2015 ultima modifica: 2018-03-09T13:04:12+01:00 da Redaktion LSTHV