Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Elterngeld, Lohnausfall bei Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, Grundsicherung, pflegende Angehörige – Beim Elterngeld soll es durch die Corona-Krise keine Einbußen geben. Für pflegende Angehörige wurde die Unterstützung erweitert. Der Zugang zur Grundsicherung ist vereinfacht. Bund und Länder haben eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die von Corona betroffenen Familien helfen sollen. Eine Übersicht über den „Corona-Schutzschild“ für Familien.

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Elterngeld, Lohnausfall bei Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, Grundsicherung, pflegende Angehörige – Bild: © tan4ikk – stock.adobe.com

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Keine Einbußen beim Elterngeld

„Inzwischen hat der Staat eine ganze Reihe von Unterstützungsmaßnahmen entwickelt, um Familien in der Corona-Krise zu helfen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Zuletzt verabschiedete der Bundesrat zum Beispiel die Regelungen zum Elterngeld, auch dies wieder in einem ungewöhnlichen Tempo.“
Zum Thema Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise schreibt die Pressestelle des Bundesrates:

„In Sachen Corona-Krise standen insgesamt neun Gesetzesbeschlüsse des Bundestages auf der Tagesordnung – allen gab der Bundesrat grünes Licht. Das Sozialschutz-Paket II, das Pandemieschutzgesetz, die Gutscheinlösung im Veranstaltungsvertragsrecht, die Erleichterungen beim Elterngeld sowie für die Wissenschaft können nun rasch in Kraft treten.“

Eltern in systemrelevanten Berufen können die Elterngeldmonate verschieben. Denn viele junge Eltern müssen wegen Corona in diesen Berufen mehr arbeiten als ursprünglich geplant. Betroffene können unter diesen Umständen die Elterngeldmonate auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes noch absolvieren. Allerdings müssen Eltern die verschobenen Monate bis spätestens 30. Juni 2021 absolvieren.

Systemrelevante Berufe, Partnerschaftsbonus – Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise

Der Bund hat unter anderem diese Tätigkeits-Bereiche als systemrelevant festgelegt:

  • Bildungs- und Betreuungswesen,
  • Gesundheits- und Pflegesystem,
  • Wasser- und Energieversorgung,
    Polizei,
  • Transport- und Personenverkehr,
  • sowie alle Tätigkeiten, die mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs oder mit Ernährung in Zusammenhang stehen.

Die gesamte Liste der „systemrelevanten“ Tätigkeiten ist in der „Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz“ (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV) festgelegt.

Partnerschaftsbonus: Auch hier soll die Corona-Krise keine Auswirkungen haben. Das heißt, Eltern, die mehr oder weniger arbeiten als ursprünglich geplant, müssen den Bonus nicht zurückzahlen. Der Bonus entfällt auch nicht durch die Corona-Krise. Den Partnerschaftsbonus hatte das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) entwickelt, um damit junge Eltern zu fördern, die ihr Kind gemeinsam erziehen wollen.

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise bei der Berechnung des Elterngeldes: Die Coronavirus Pandemie wird nicht zu Einbußen beim Elterngeld führen. Das heißt: Sind die Eltern vor der Geburt des Kindes zum Beispiel in Kurzarbeit, dann wirken sich diese Monate mit dem geringeren Verdienst, nicht auf die Berechnung aus.

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Was ist Elterngeld und wie bekommt man das?

Der Bund hat das Elterngeld entwickelt, um damit Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes zu unterstützen. Das Elterngeld schafft in seiner gegenwärtigen Form also einen finanziellen Ausgleich. Es soll die Lebensgrundlage der jungen Familie sichern. Elterngeld kann man auch dann erhalten, wenn man vor der Geburt des Kindes gar kein Einkommen hat, so das BMFSFJ. Kümmern sich beide Eltern um den Nachwuchs, können sie bis zu 14 Monate lang die Förderung erhalten.

Das Elterngeld wird so berechnet: Grundlage ist das Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Aus dem Durchschnitt ermittelt man die Höhe des Elterngeldes. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro. Eltern, die wegen der Corona-Krise weniger Geld verdienen, müssten normalerweise mit einem entsprechend geringeren Elterngeld rechnen. Doch Bundestag und Bundesrat haben mit der Gesetzesänderung die Einbußen verhindert. Die Krisenmonate werden aus der Berechnung gestrichen, stattdessen zieht man frühere Monate zur Berechnung hinzu.

Auf dem „Familienportal“, das vom Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) betrieben wird, findet man die Elterngeldstelle vor Ort.

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise: Alle coronabedingten Änderungen zum Elterngeld sind im „Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ festgelegt. Diese sind zeitlich befristet. Sie gelten rückwirkend ab dem 1.3.2020 und bis zum 31.12.2020.

Der „Corona-Schutzschild für Familien“ – Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise

Entschädigung für Lohnausfall bei Kinderbetreuung: Eltern, die nicht mehr arbeiten gehen können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, erhalten für den Verdienstausfall eine Entschädigung. Die Berechnung der Entschädigung ist kompliziert. Sie folgt in etwa diesem Muster: 67 Prozent des Netto-Verdienstausfalls kann man bekommen. Höchstbetrag sind 2.016 Euro monatlich für einen vollen Monat. Die Entschädigung ist zur Zeit auf sechs Wochen begrenzt. Das Geld zahlt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber. Dieser kann bei der zuständigen Behörde die Erstattung beantragen. Ferner kann der Arbeitgeber dort auch einen Vorschuss beantragen.

  • Das Kind, das betreut werden muss, darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Bei Kindern mit Behinderung, die auf Betreuung angewiesen sind, gibt es keine Altersbeschränkung;
  • Schule, Kita oder Betreuungseinrichtung mussten coronabedingt schließen;
  • Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten konnten keine alternative „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ finden.

Die Bundesregierung hat am 20.5.2020 die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs beschlossen. Demnach können betroffene Eltern für bis zu zehn Wochen pro Elternteil das Geld erhalten, für Alleinerziehende sind es 20 Wochen. Bundestag sowie Bundesrat müssen der Änderung noch zustimmen.

Thema Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Grundsicherung, Notfall-KiZ

Der Zugang zur Grundsicherung ist jetzt einfacher: Wer jetzt Grundsicherung beantragt, der muss eine Erklärung abgeben, dass er über „kein erhebliches Vermögen“ verfügt, so das Bundesfinanzministerium (BMF). Das heißt, wer Grundsicherung bekommen möchte, der muss nicht die Vermögensverhältnisse offenlegen. Man muss auch nicht die Wohnung wechseln. Das Vermögen wird nach Angaben des BMF nicht angetastet. Auch diese Regelugen sind zeitlich befristet. Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise: Alle Details findet man auf den Seiten der Arbeitsagentur. Dort wird auch das Antragsverfahren erläutert.

Notfall-KiZ – Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise mit dem Kinderzuschlag: Die Voraussetzungen wurden vereinfacht. Die Behörde prüft in Krisenzeiten nur noch das Einkommen des letzten Monats statt der letzten sechs Monate. Auch hier wird das Vermögen nicht geprüft. „Es reicht in der Regel aus, wenn die antragstellende Person erklärt, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist“, schreibt das BMFSFJ.
Der Kinderzuschlag beläuft sich auf bis zu 185 Euro pro Kind und pro Monat. Der KiZ war dazu eingerichtet worden, Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen.

Diese Voraussetzungen muss man erfüllen, damit man den Notfall-KiZ erhält:

  • Der Nachwuchs lebt im elterlichen Haushalt;
  • Das Kind ist jünger als 25 Jahre;
  • Für das Kind bzw. die Kinder erhalten die Eltern schon Kindergeld;
  • Das Kind ist noch nicht verheiratet bzw. es lebt nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;
  • Das elterliche Einkommen muss mindestens 600 Euro (Alleinerziehende) bzw. 900 Euro (Paare).

Der Kinderzuschlag in Notfallzeiten, der Notfall-KiZ ist zeitlich befristet: Diesen gibt es für den Zeitraum 1.4.2020 bis 30. September 2020.

Unterstützung für pflegende Angehörige – Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt viele Arbeitnehmer, die einen Angehörigen pflegen, zum Beispiel vor dieses Problem: Der ambulante Pflegedienst arbeitet nicht mehr wie gewohnt. Tritt also durch die Corona-Krise eine „akute“ Pflegesituation auf, dann hilft der Staat den Betroffenen:

  • Wer einen Angehörigen pflegt, und dafür coronabedingt mehr Zeit aufbringen muss, der kann nunmehr bis zu 20 Tage der Arbeit fernbleiben statt der sonst üblichen zehn Tage;
  • Das Pflegeunterstützungsgeld können Betroffene ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen;
  • Betroffene können außerdem die Pflegezeit flexibler nutzen. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist es einfacher, die Freistellung zu bekommen. Das heißt: Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird von bisher 8 Wochen auf zehn Tage reduziert;
  • Mit flexibler Handhabung ist auch dies gemeint: Berufstätige, die ihre Pflegezeit noch nicht ausgeschöpft haben (sechs Monate Pflegezeit bzw. 24 Monate Familienpflegezeit) können kurzfristig bisher nicht genutzte Zeiten in Anspruch nehmen;
  • Die Corona-Krise hat keine Auswirkung auf die Berechnung des zinslosen Darlehens für Berufstätige, die einen Angehörigen pflegen. Das Darlehen soll den durch die Pflege entstandenen Lohnausfall auffangen. Die Höhe des zinslosen Darlehens kann bis zur Hälfte des Nettogehalts betragen, das durch die Pflegetätigkeit ausgefallen ist.

Die Ausnahmeregeln für pflegende Angehörige gelten bis Ende September. Nach Angaben des Bundesfamilienministerium pflegen 2,5 Millionen Berufstätige ihre Angehörigen.

„Man kann davon ausgehen, dass sich einige Punkte noch einmal ändern werden, dass womöglich auch neue Hilfen hinzukommen, oder zeitliche Beschränkungen ausgeweitet werden“, sagt Bernd Werner: „Es ist also wichtig, hier auf dem Stand zu bleiben. Dabei helfen die Internetseiten der genannten Ministerien.“

Weitere aktuelle Informationen:  Homeoffice von der Steuer absetzen – Jahressteuergesetz 2020 – Die wichtigsten Änderungen.
 

Coronavirus: So hilft der Staat Familien in der Corona-Krise – Elterngeld, Lohnausfall bei Kinderbetreuung, Kinderzuschlag, Grundsicherung, pflegende Angehörige ultima modifica: 2021-08-03T15:14:48+02:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein