Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern – Worauf Betroffene achten müssen: Bis zu 87 Prozent des Lohnausfalls zahlt die Arbeitslosenversicherung von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Nach dem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld haben Bundestag und Bundesrat jetzt diese befristete Regelung beschlossen. Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die Arbeitsplätze erhalten soll. Für die betroffenen Steuerzahler hat die Wirkung auch eine Nebenwirkung: Die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung ist zwar steuerfrei, allerdings unterliegt sie dem „Progressionsvorbehalt“. Kurzarbeiter sollten sich darauf einstellen, dass sie im kommenden Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen. Viele Betroffene müssen auch mit einer Steuernachzahlung rechnen.

Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern – Worauf Betroffene achten müssen.

Rund 10 Millionen Arbeitnehmer sind durch die Corona-Krise in Kurzarbeit. Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern – Worauf Betroffene achten müssen. Bild: Sergey Nivens – stock.adobe.com

Sozialschutzpaket II – Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern – Worauf Betroffene achten müssen

Bundestag und Bundesrat haben jetzt das Sozialschutzpaket II beschlossen. Zum Thema Kurzarbeitergeld erhöht wegen der Corona-Krise schreibt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil:

„Die aktuelle Situation der COVID-19-Pandemie stellt uns auch in den kommenden Monaten noch vor große Herausforderungen. Schon unser erstes Sozialschutz-Paket hat den Menschen in Deutschland schnell geholfen. Mit dem Andauern der Pandemie wird deutlich, wo weitere Unterstützung nötig ist. Entsprechend stocken wir das Kurzarbeitergeld auf.“

Die wichtigsten Punkte des Sozialschutzpakets II im Detail:

  1. Die Bundesregierung hat das Kurzarbeitergeld angehoben auf bis zu 87 Prozent. Kurzarbeiter erhalten demzufolge in den in den ersten Monaten 60 Prozent des Lohnausfalls (mit Kind 67 Prozent) aus der Arbeitslosenversicherung. Ab dem vierten Monat erhalten Kurzarbeiter 70 Prozent (mit Kind 77 Prozent) des Lohnausfalls. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit zahlt die Arbeitslosenversicherung 80 Prozent (mit Kind 87 Prozent) des Lohnausfalls. Kurzarbeitergeld angehoben: Diese jetzt beschlossene Anhebung erhalten nur die Betroffenen, deren reguläre Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent gekürzt worden ist. Die Regelung gilt bis maximal bis 31. Dezember 2020.
  2. Die Bundesregierung hat nicht nur das Kurzarbeitergeld erhöht. Auch die Hinzuverdienstregelung ist erweitert. Nunmehr gilt sie für alle Berufe. Das heißt: Kurzarbeiter dürfen Geld bis zur Höhe des vorherigen Monatsgehaltes hinzuverdienen, ganz gleich, welcher Berufsgruppe sie angehören.
  3. Das Arbeitslosengeld wird verlängert. Das betrifft Arbeitsuchende, die schon vor der Coronavirus Pandemie ihren Job verloren und Anspruch auf Arbeitslosengeld (nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) haben. Läuft in diesen Fällen das Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 aus, dann erhalten sie nach der neuen Regelung für weitere drei Monate Arbeitslosengeld.

Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern –Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme, die Arbeitsplätze sichert. Arbeitgeber müssen die Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit anmelden. In normalen Zeiten prüft die Agentur die Anträge genau. Wegen der Coronavirus Pandemie hat der Gesetzgeber jedoch den Zugang zur Kurzarbeit vorübergehend erleichtert. Das „Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“ hatten Bundestag und Bundesrat am 13.2.2020 im Eiltempo verabschiedet. Dies regelt das erleichterte Verfahren.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass Kurzarbeit auch für Leiharbeiter beantragt werden kann.

Ist die Kurzarbeit nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt, dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese vereinbaren.

Kurzarbeitergeld gibt es, um den Lohnausfall für Beschäftigte teilweise auszugleichen. Das Kurzarbeitergeld ist keine Sozialleistung. Auch wenn das Kurzarbeitergeld erhöht wurde, bei länger andauernder Kurzarbeit: Den Ausgleich für den Lohnausfall zahlt die Arbeitslosenversicherung.

So funktioniert der Lohnausgleich: Der Arbeitgeber reduziert die Arbeitszeit auf 50 Prozent. Das heißt, er zahlt dem betroffenen Arbeitnehmer auch nur noch die Hälfte des Lohns. Den Verdienstausfall von 50 Prozent des ursprünglichen Nettolohns gleicht die Arbeitslosenversicherung mit dem Kurzarbeitergeld aus. Nicht in voller Höhe, sondern nur in Teilen. Also in den ersten drei Monaten erhält man als Betroffener 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt erhält man 67 Prozent des Lohnausfalls.

Das Geld erhalten Betroffene nicht direkt von der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt. Das gilt auch, wenn das Kurzarbeitergeld erhöht wird.

Was ist der Progressionsvorbehalt – Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern

Nach Informationen zu Kurzarbeit Steuern suchen derzeit viele Betroffene. Denn nach Angaben der Bundesagentur sollen zur Zeit zehn Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen sein. Wichtig sind zwei Punkte.

„Wer Kurzarbeitergeld erhält, der muss unbedingt nächstes Jahr die Steuererklärung 2020 einreichen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Das betrifft alle Steuerzahler, die mehr als 410 Euro aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben.“

Der zweite Punkt ist der sogenannte „Progressionsvorbehalt“. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei. Doch durch den Progressionsvorbehalt hat das Kurzarbeitergeld dennoch steuerliche Auswirkungen.
Kurzarbeit Steuern – was ist der Progressionsvorbehalt? Das Finanzamt legt bei der Berechnung des Steuersatzes das zu versteuernde Einkommen zugrunde. Durch die Kurzarbeit fällt das Einkommen geringer aus. Folglich müsste die Finanzbehörde einen niedrigeren Steuersatz berechnen. Doch der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass zu dem zu versteuernden Einkommen auch das gezahlte Kurzarbeitergeld hinzugerechnet werden muss. Damit steigt der Steuersatz. Beim Thema Kurzarbeit Steuern müssen Steuerzahler beachten, dass das Finanzamt mit diesem erhöhten Steuersatz das steuerpflichtige Einkommen besteuert.

Das Thema Kurzarbeit Steuern sollten auch Ehepaare und eingetragene Lebenspartner im Auge behalten, die zusammenveranlagt sind. Denn wenn einer der Partner Kurzarbeitergeld erhält, dann betrifft der Progressionsvorbehalt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen.

„In der Folge kann dies dazu führen, dass viele Arbeitnehmer im nächsten Jahr auch Steuern nachzahlen müssen“, sagt Bernd Werner.

Auch darauf müssen Betroffene achten bei den Themen Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern

Bei den Themen Kurzarbeit Steuern und Kurzarbeitergeld erhöht sollten Betroffene beachten, dass die Kurzarbeit sich auch auf die Rente auswirkt. Denn die Höhe der Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung richtet sich nach dem Nettolohn. Dieser ist durch die Kurzarbeit reduziert. Damit sinken auch vorübergehend die Rentenbeitragszahlungen. In der Folge wird die Rente entsprechend niedriger ausfallen.

Die Kurzarbeit wirkt sich jedoch nicht auf die Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung aus. Wer in der Kurzarbeit erkrankt, der hat auch Anspruch auf Krankengeld. Allerdings hat das Krankengeld steuerliche Auswirkungen, die vergleichbar sind mit denen beim Thema Kurzarbeit Steuern. Anders ausgedrückt: Das Krankengeld zählt wie das Kurzarbeiter- oder auch das Arbeitslosengeld zu den Lohnersatzleistungen. Und Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Die Bundesregierung hat das Kurzarbeitergeld erhöht. Doch zahlreiche Arbeitgeber versuchen auch von sich aus, den Lohnausfall für ihre von der Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten abzumildern. Sie zahlen Aufstockungen. Das Finanzamt behandelt diesen „Zuschuss“ zum Kurzarbeitergeld als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

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Weitere Informationen lesen Sie in den Corona-Krise Steuernews – Was sich durch die Coronavirus-Pandemie für Steuerzahler ändert.

 

Kurzarbeitergeld erhöht – Kurzarbeit Steuern – Worauf Betroffene achten müssen ultima modifica: 2021-07-30T18:23:43+02:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein