Lohnsteuerfreibetrag für zwei Jahre beantragen – Endlich kann man den Steuerfreibetrag für zwei Jahre beantragen. Bislang mussten Steuerzahler die Freibeträge jedes Jahr im Lohnsteuerermäßigungsantrag bei ihrem zuständigen Finanzamt erneuern. Lohnsteuerfreibeträge haben den Vorteil, dass sie die steuerlichen Abgaben sofort mindern. Das monatliche Gehalt fällt, wenn die Voraussetzungen stimmen, dann entsprechend höher aus. Vereinfacht dargestellt: Mehr Netto vom Brutto – sofort.
Wie kann man den Lohnsteuerfreibetrag für zwei Jahre beantragen
Als Freibetrag kann man zum Beispiel die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte eintragen. Das gilt aber auch für andere stets wiederkehrende Auslagen, die man üblicherweise in der Einkommensteuererklärung ansetzt.
“Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge (…)”
Die „Freibeträge im Lohnsteuerermäßigungsverfahren” werden „gebildet“, das heißt das Finanzamt überprüft diese und gewährt den Antrag, korrigiert oder lehnt diesen ab. Sind sie zu hoch „gebildet“, dann muss man spätestens mit der Steuererklärung im Folgejahr Steuer nachzahlen. Grundsätzlich führt der Lohnsteuerfreibetrag auch dazu, dass Sie mit der Einkommensteuererklärung auch entsprechend weniger Steuergeld erstattet bekommen.
Gewährt das Finanzamt den Lohnsteuerfreibetrag, dann wird dieser als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) in der ELStAM-Datenbank gespeichert. Da der Freibetrag ein Jahresbetrag ist, wird er auf zwölf Monate verteilt. Der Arbeitgeber ruft für die Berechnung des monatlichen Gehalts die ELStAM-Daten ab und verringert auf dem Wege entsprechend die Steuerbelastung.
Wer keinen Freibetrag in Anspruch nimmt, der verschenkt aber kein Steuergeld. Er bekommt sein Geld nur später zurück: mit der Steuererstattung im darauffolgenden Jahr.
Die Verlängerung des Freibetrags auf eine Laufzeit von zwei Jahren war gesetzlich bereits seit längerem vorgesehen. Erst im Jahr 2015 hat das Bundesfinanzministerium seinen Auftrag umgesetzt. Starttermin war der 1. Oktober 2015. Seitdem kann der Freibetrag für zwei Jahre beim Finanzamt beantragt werden.
Lohnsteuerfreibetrag für zwei Jahre beantragen – Die Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Die eintragungsfähigen Freibeträge müssen eine Mindesthöhe aufweisen, z. B. bei den Werbungskosten sind das 1000 Euro. Erst die Ausgaben, die den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen, wirken sich aus;
- bei Sonderausgaben können Versicherungsbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) nicht geltend gemacht werden.
- Die Lohnsteuerfreibeträge für das aktuelle Steuerjahr muss man immer bis spätestens Ende November beantragen. Für das folgende Jahr kann man bereits ab 1. Oktober (im Vorjahr) den Antrag einreichen.
- Hat das Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bewilligt, dann ist man verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
- Den Antrag muss man mit dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beantrag. Diesen gibt es zum Beispiel auf dieser Seite beim → Bundesfinanzministerium.
“Wer seine Steuern von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater erledigen lässt, der muss sich um nichts kümmern“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Dort werden der Antrag und alle weiteren Formalitäten auf Wunsch automatisch erledigt. Auch Änderungen der Höhe des Lohnsteuerermäßigungsbetrages können durch einen Antrag auf Anpassung des Betrages jederzeit vorgenommen werden.“
Mehr Informationen zum Thema lassen Sie unter Steuerfreibetrag beantragen – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung.
Auch interessant: Weitere aktuelle Informationen zu Steuerthemen finden Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, auch in der Kategorie Arbeit und Rente.