Rentenanpassung 2018 – Und doch nimmt die Verunsicherung zu – Am 1. Juli 2018 wurde die Rente angepasst. „Bei aller Freude sollte man bedenken, dass auch der Fiskus von der Rentenerhöhung profitiert“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Aktuell müssen insgesamt 4,4 Millionen Rentner Steuern zahlen.“ Besorgt blickt Uwe-Matthias Müller, geschäftsführender Vorstand vom Bundesverband Initiative 50Plus, in die Zukunft: „Spätestens 2030 erreichen wir den Punkt, ab dem die gesetzliche Rente nicht mehr aus den Beitragszahlungen finanziert werden kann.“

Rentenanpassung 2018 – Und doch nimmt die Verunsicherung zu

Rentenanpassung 2018 – Und doch nimmt die Verunsicherung zu. Bild: Waldbach – fotolia.com

 

Rentenanpassung 2018: Jede Rentenerhöhung muss versteuert werden

Zur Rentenanpassung 2018 schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):

“In Westdeutschland steigt die Rente um 3,22 Prozent, in den neuen Ländern um 3,37 Prozent. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 95,7 Prozent).”

Von der Rentenanpassung 2018 profitiert auch der Fiskus: 300 Millionen Euro, so hoch sind die Steuermehreinnahmen durch die aktuelle Rentenerhöhung.

Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. Der Hintergrund: „Jede Rentenerhöhung geht zu 100 Prozent in das zu versteuernde Einkommen ein“, sagt Bernd Werner: „Das heißt: Von jeder Rentenenanpassung profitieren der Fiskus und im übrigen auch die Krankenkassen.“ Mehr noch: „Dies führt aber auch zu einer erheblichen Unsicherheit unter Ruheständlern, weil viele sich fragen: Muss ich jetzt wieder Steuern zahlen? Bin ich jetzt wieder verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?“

Denn die Rentenerhöhungen summieren sich. Ein Beispiel veranschaulicht, wie sich die zu versteuernden Rentenenanpassungen auswirken: Eine alleinstehende Frau aus den neuen Bundesländern verfügte 2005 über eine Rente von 12.723 Euro. Durch die Rentenerhöhungen zwischen 2005 und 2017 erhöhte sich ihre Jahresrente um insgesamt 3.437 Euro auf 16.160 Euro. Dadurch ist sie 2018 wieder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mit der nächsten Rentenerhöhung wird sie voraussichtlich auch wieder Steuern zahlen müssen.

Rentenanpassung 2018: Finanzämter verlangen jetzt auch Vorauszahlung

„Dazu beobachten wir nicht erst seit der Rentenanpassung 2018, dass die Finanzämter auch von Rentnern Steuervorauszahlungen fordern“, sagt Bernd Werner: „Das führt im ersten Jahr in zahlreichen Haushalten zu erheblichen Belastungen.“ Ein Beispiel: Ein Rentner erhält im Mai einen Steuerbescheid. Dieser legt fest, dass er rund 400 Euro Steuern nachzahlen muss. Das Finanzamt erwartet, dass er voraussichtlich auch für 2018 Steuern zahlen muss und setzt auch gleich die Vorauszahlung fest. Am 10.6., 10.9. und 10.12. wird dann jeweils ein Drittel der zu erwartenden Steuer für 2018 fällig.

„Bei aller Kritik an der Besteuerung der Rentenerhöhungen bringt das Alterseinkünftegesetz an anderen Stellen auch zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer wie Rentner mit sich.“ Das Alterseinkünftegesetz regelt die schrittweise Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Parallel dazu stellt es die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei. Entscheidend ist der Renteneintritt. Wer 2005 in Rente ging, der muss 50 Prozent der Rente versteuern. Dieser Anteil erhöht sich bis 2020 jedes Jahr um 2 Prozent, danach um jeweils 1 Prozent bis 2040 die Umstellung vollendet ist.

Woher soll das Geld kommen? fragt man sich schon bei der Rentenanpassung 2018

„Zu dieser Verunsicherung kommt noch eine grundlegende Unsicherheit hinzu: Spätestens 2030 erreicht die gesetzliche Rentenversicherung den kritischen Punkt“, sagt Uwe-Matthias Müller: „Der demographische Wandel wirkt sich dann voll aus. Die Baby-Bommer gehen in den Ruhestand.“ Die größte Gruppe der bisherigen Rentenbeitragszahler wird dann zu Rentenempfängern. Aktuell habe sich die Große Koalition zwar eine ganze Reihe rentenpolitischer Projekte vorgenommen. Darunter auch die sogenannte „doppelte Haltelinie“, die die Große Koalition bis 2025 vereinbart hat. Das heißt: Das Rentenniveau soll nicht unter 48 Prozent sinken (im Verhältnis zum durchschnittlichen Lohn in 45 Beitragsjahren). Parallel dazu soll der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen.

Gleichwohl fragt Uwe-Matthias Müller: „Woher aber soll das Geld dafür kommen? Wir warnen seit Jahren vor diesen Verhältnissen“, sagt Uwe-Matthias Müller: „Es geht nicht darum, die gesetzliche Altersvorsorge in Frage zu stellen. Jedoch benötigen wir dringend eine grundlegende Reform, die die Finanzierung gewährleitet.“

Altersarmut trotz Rentenanpassung 2018

„Wir sorgen uns natürlich darum, dass bei den grundlegenden Finanzierungsfragen die von Altersarmut Betroffenen völlig in Vergessenheit geraten“, sagt Bernd Werner. Uwe-Matthias Müller unterstreicht dies: „Derzeit sind circa drei Prozent der Rentner auf die Grundsicherung angewiesen, weil sie eine zu kleine Rente haben. Wir fürchten, dass es deutlich mehr werden könnten.“

Uwe-Matthias Müller: „Uns ist noch nicht klar, wie die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Rentenkommission diese Probleme lösen soll.“

 

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Wer nicht vorsorgt, verarmt! Immer mehr Menschen verarmen im Alter. Immer mehr junge Menschen schieben das Thema Altersvorsorge vor sich her: Um kurzfristige Konsumwünsche zu befriedigen oder vielleicht auch, weil der befristete Job die finanziellen Möglichkeiten nicht bietet. Gleichzeitig gelingt es der Bundesregierung nicht, grundlegende Finanzierungsprobleme zu lösen, die durch den demographischen Wandel in wenigen Jahren ausgelöst werden. Diese Gemengelage birgt sozialen Sprengstoff. Der Bundesverband Initiative 50Plus e. V. und die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck, haben sich zusammengeschlossen mit dem Ziel, dieses Thema in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der Bundesverband Initiative 50Plus ist die Lobby der Menschen der Generation 50Plus und vertritt seine Mitglieder stellvertretend für eine gesellschaftliche Millionengruppe in Deutschland. Der Verband sieht es als seine Aufgabe an, für einen positiven Wandel des Altersbildes in Deutschland zu sorgen. Die drei Hauptaufgabenfelder des Bundesverband Initiative 50Plus sind dabei die Initiative gegen den Arbeitskräftemangel „Initiative Arbeit 50Plus”, die Umsetzung zielgruppengerechter Produkte und Dienstleistungen „Verbraucherempfehlung 50Plus“ sowie der Kampf gegen Altersarmut „Initiative Not-Hilfe 50Plus – Generationenhilfe”.

Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2017 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.

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Rentenanpassung 2018 – Und doch nimmt die Verunsicherung zu ultima modifica: 2019-11-07T14:49:44+01:00 da Redaktion LSTHV