Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert – 51.000 Rentner müssen durch die letzte Rentenanpassung wieder Steuern zahlen. Zuvor hatten sie im Ruhestand auch „Ruhe vor dem Finanzamt“. Insgesamt muss nun von den rund 21 Millionen Rentnern etwa jeder vierte (5,12 Millionen) Steuern an das Finanzamt zahlen.

Häufige Fragen zu Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert

Wann muss man als Rentner Steuern zahlen?
Steuerpflichtigen Anteil der Rente, die Rentenerhöhungen und alle weiteren Einnahmen etwa aus Vermietung und Verpachtung zusammenrechnen. Werbungskostenpauschale, 102 Euro, abziehen. Übersteigen die Einkünfte den Grundfreibetrag, 2020 lag der bei 9.408 Euro, dann muss man eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.
Wie hoch ist der steuerpflichtige Rentenanteil?
Wegen der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von Jahr zu Jahr. Ausschlaggebend ist deshalb das erste Jahr nach dem Rentenbeginn. 2020 lag der steuerpflichtige Rentenanteil bei 80 Prozent. Festgelegt ist der Besteuerungsanteil im Einkommensteuergesetz (EStG § 22). Der Besteuerungsanteil Ihrer Rente wird dauerhaft festgeschrieben. Er ändert sich also später nicht mehr.
Wie hoch war die Rentenerhöhung 2020?
Zum 1. Juli 2020 stiegen die Renten in den ostdeutschen Ländern um 4,2 Prozent und im Westen um 3,45 Prozent.
Muss ich nach der Rentenerhöhung 2020 wieder mit einer Besteuerung rechnen?
Das Finanzamt rechnet jede Rentenerhöhung voll zum steuerpflichtigen Anteil der Rente hinzu. Also: Immer mehr Renten werden besteuert. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man wieder Steuern zahlen muss. Im Jahr 2020 waren rund 51.000 Rentner betroffen, sie mussten ihre Renten erstmals versteuern.
Sollte ich als Rentner abwarten, bis das Finanzamt mich anschreibt?
Nein. Rentner, die nicht wissen, ob sie jetzt Steuern zahlen müssen, sollten nicht abwarten, bis ein Brief vom Finanzamt kommt. Das kann teuer werden, denn die Finanzbehörde verlangt unter Umständen Verspätungszuschläge und Zinsen.

Das ist die “Nebenwirkung” der Rentenerhöhung 2020, immer mehr Renten werden besteuert.

 

Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert

Im Jahr 2020 gingen die Renten noch einmal spürbar nach oben. Im Osten stiegen durch die Rentenerhöhung 2020 die Rentenzahlungen um 4,2 Prozent, im Westen um 3,45 Prozent.

Wie ist es möglich, dass die Renten ausgerechnet im Jahr der Corona-Pandemie noch steigen? „Die Corona-Krise hat uns womöglich so im Griff, dass wir beinahe vergessen haben, wie positiv die Lohnentwicklung zuvor verlaufen ist. Von der guten Lohnentwicklung im vergangenen Jahr können jetzt die Rentner noch einmal profitieren,“ sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Die Kehrseite der Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert

Immer mehr Renten werden besteuert. Dies hängt auch mit den jährlichen Rentenerhöhungen zusammen. Allein durch die Rentenerhöhung 2020 müssen rund 51.000 Ruheständler wieder Steuern zahlen. Diese Zahl veröffentlichte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias W. Birkwald (Linke).

Das heißt: Es gibt nach wie vor große Unsicherheit unter denjenigen, deren Renten das Finanzamt bislang nicht besteuerte. Grund für die wieder einsetzende Besteuerung: Der Fiskus rechnet die Rentenerhöhungen immer in voller Höhe zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzu. Im Laufe der Jahre kann dies dazu führen, dass man mit seinen Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt: Immer mehr Renten werden besteuert. Im Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro.

„Rentner sollten nicht abwarten, bis das Finanzamt sich bei ihnen meldet“, sagt Bernd Werner. Das könne im Zweifel teuer werden. Mehr noch: „In den letzten Wochen hat das Finanzamt verstärkt Rentner aufgefordert, Steuererklärungen für mehrere Jahre zum Beispiel ab 2013 bis 2019 einzureichen. Dabei mussten einige Betroffene Steuern von über 3.000 Euro plus Zinsen und Verspätungszuschlag zahlen.“

Aber auch ohne die Rentenerhöhung 2020, immer mehr Renten werden besteuert

Die zunehmende Besteuerung geht auf die Umstellung der Rente auf die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ zurück. Die Umstellung startete im Jahr 2005. Im Jahr 2040 endet die Umstellungsphase. In kleinen Schritten hebt der Gesetzgeber jährlich den Besteuerungsanteil an. Im Jahr 2020 lag der Anteil bei 80 Prozent. Der Besteuerungsanteil steigt nun jedes Jahr um 1 Prozent. Parallel dazu stellt der Fiskus die Rentenbeitragszahlungen zunehmend steuerfrei. Die Folge ist, immer mehr Renten werden besteuert.

Mit anderen Worten: Ruheständler, die jetzt, im Jahr 2020, ihre Rente beginnen, müssen 80 Prozent ihrer Rente versteuern. Den steuerpflichtigen Rentenanteil legt das Finanzamt zu Beginn der Rente dauerhaft fest. Er verändert sich dann auch nicht mehr.

Das Bundesfinanzministerium beschreibt die Besteuerung der Renten so:

„Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen nur zum Teil der Besteuerung. Wer seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese nur zu 50 Prozent versteuern. Die anderen 50 Prozent dienen der Berechnung des Rentenfreibetrags. Dieser wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt.“

Wann muss man als Rentner Steuern zahlen – Thema Rentenerhöhung 2020, immer mehr Renten werden besteuert

„Es gibt keinen sozusagen typischen Rentner“, sagt Bernd Werner: „Insofern sollte man auch zurückhaltend mit der vereinfachten Steuererklärung für Rentner umgehen, die das Finanzamt in einigen Bundesländern anbietet. Vielmehr muss man jeden Steuerfall individuell bearbeiten.“

Ab wann muss man als Rentner Steuern zahlen? Die Beantwortung der Frage sollte man immer individuell berechnen. Denn eine Fülle von Faktoren entscheidet über die genaue Höhe der Besteuerung. Sie entscheiden auch darüber, ob man überhaupt Steuern zahlt oder nicht.

So kann man grob kalkulieren: Alle steuerpflichtigen Einnahmen muss man zusammenrechnen. Dazu zählen neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil, den Anpassungsbeträgen zum Beispiel Einnahmen aus einer Vermietung oder Verpachtung. Für Rentner, die einen 450-Euro-Job (geringfügige Beschäftigung) haben: Den 450-Euro-Job rechnet man nicht dazu.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben nach der Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert

Wie hoch ist der steuerpflichtige Rentenanteil? Diesen hat die Finanzbehörde zum Eintritt in die Rente festgelegt. Die Tabelle zum jährlichen Besteuerungsanteil kann man im Einkommensteuergesetz (EstG § 22) nachsehen.

Zurück zur Berechnung der Pflichtveranlagung für Rentner: Den Gesamtbetrag der Einnahmen haben wir ermittelt. Davon muss man die Werbungskostenpauschale (102 Euro), oder die tatsächlichen Ausgaben – abziehen sowie die Pauschale für Sonderausgaben, 36 Euro oder die tatsächlichen Kosten.

Übersteigt der verbleibende Betrag den Grundfreibetrag (2019: 9.168 Euro), dann ist man als Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Betroffene müssen dann eine Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt abgeben.

Wer steuerpflichtig ist, muss aber noch nicht unbedingt Steuern zahlen. Wie berechnet man also den Steuerbetrag? Vom steuerpflichtigen Einkommen können Rentner, wie jeder Steuerzahler, zum Beispiel diese Ausgaben absetzen:

  • Die gezahlten Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und unter bestimmten Voraussetzungen weitere Versicherungen;
  • Sind über die Werbungskostenpauschale von 102 Euro hinaus weitere Kosten angefallen, dann kann man die in die Steuererklärung eintragen; Dazu zählen die tatsächlichen Werbungskosten zum Erwerb der Rente wie Klagen beim Sozialgericht, Kosten für Rentenberater, anteilige Steuerberatungskosten, Beiträge für die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungspauschale von 16 €, Gewerkschaftsbeiträge usw.;
  • Die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro oder die tatsächlich angefallenen Ausgaben;
  • Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheits- Pflegekosten, Kosten für Heimunterbringung usw. kann man in die Steuererklärung eintragen. Dabei gibt es eine zumutbare Belastung, die man erstmal überschreiten muss. Bei den außergewöhnlichen Belastungen muss man eine Reihe von Voraussetzungen beachten;
  • Behindertenpauschbeträge;
  • Ansetzen kann man auch haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflegekosten.

Immer mehr Renten werden besteuert nach der Rentenerhöhung 2020 – Was kann man absetzen?

Viele übersehen die Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Tatsächlich kann man bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel der Schornsteinfeger-Dienst oder etwa die Heizungswartung. Üblicherweise zählen diese Ausgaben zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen.

Wie geht man mit den haushaltsnahen Handwerker- und Dienstleistungen um? Absetzen kann man hier die Lohnkosten sowie die Kosten für die Anfahrt. Die Ausgaben muss man grundsätzlich immer per Banküberweisung bezahlen. Alle Arbeiten müssen „haushaltsnah“ erfolgen.

Stimmen alle Voraussetzungen, dann wirken sich 20 Prozent der Kosten steuermindernd aus. Das Finanzamt hat noch zwei weitere Höchstgrenzen: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wirken sich maximal 4.000 Euro steuermindernd aus, bei den haushaltsnahen Handwerkerleistungen sind es höchstens 1.200 Euro.

Absetzen kann man natürlich auch Hilfskräfte im Haushalt. Reparaturkosten kann man ebenfalls geltend machen, sofern die Reparatur im Haushalt erfolgte. Das gilt auch zum Beispiel für Malerarbeiten, oder für den Gärtner.

Grundsätzlich können Rentner auch einen haushaltsnahen Minijob steuerlich geltend machen. Hier wirken sich 20 Prozent der Kosten steuermindernd aus, höchstens jedoch 510 Euro. Allerdings muss man eine ganze Reihe weiterer Voraussetzungen beachten. Infos dazu bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See).

Zum Thema Rentenerhöhung 2020, immer mehr Renten werden besteuert – die außergewöhnlichen Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem Krankheitskosten. Also Ausgaben für eine Kur, für Therapien, eine Zahnbehandlung oder Medikamente. Das Steuerrecht verlangt von Steuerzahlern, dass sie sich an den Kosten in einem gewissen Rahmen selbst beteiligen. Stichwort: zumutbare Belastung. Übersteigen die Ausgaben die Grenze der zumutbaren Belastung, dann verringern sie die Steuerlast.

Wer unsicher ist, sollte Unterstützung zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein suchen. Bernd Werner rät: „Wer nicht weiß, ob er wieder Steuern zahlen muss, der sollte lieber nicht abwarten, bis das Finanzamt sich meldet. Das kann unter anderem wegen der Verspätungszuschläge teuer werden.“

Mehr zum Thema Rente:
Steuerbescheid für Rentner – Ab jetzt mit „Vorläufigkeitsvermerk“

Vereinfachte Steuererklärung für Rentner: Was die Pilotprojekte der Finanzbehörde bringen

Auch interessant:
Corona-Krise Steuernews – Was sich durch die Coronavirus-Pandemie für Steuerzahler ändert

 

Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert ultima modifica: 2023-06-19T14:51:30+02:00 da Redaktion LSTHV