Steuerbescheid für Rentner – Der Fiskus ändert bzw. ergänzt die Steuerbescheide für Rentner. Die Bescheide, mit denen das Finanzamt die Steuer festsetzt, enthalten seit September 2021 den sogenannten „Vorläufigkeitsvermerk“. Ruheständler, die der Auffassung sind, sie seien doppelt besteuert worden, müssen nun keinen Einspruch mehr einlegen. Allein bis Ende April waren bei der Finanzverwaltung 142.000 Einsprüche eingegangen.

Zwei Senioren lesen einen Steuerbescheid für Rentner. Ab jetzt mit „Vorläufigkeitsvermerk“

 

Steuerbescheid für Rentner nur noch vorläufig – die Ergänzungen

Jeder Steuerbescheid für Ruheständler ist seit 1. September 2021 nun auch zum Thema Doppelbesteuerung nur noch „vorläufig“. Das gilt auch für den Steuerbescheid für Rentner, den das Finanzamt für zurückliegende Jahre ausstellt und zwar ab Veranlagungszeitraum 2015.

In Steuerbescheide für Rentner, die bereits rechtskräftig sind, kann der Vorläufigkeitsvermerk nicht mehr hinzugefügt werden.

Und es gibt noch eine weitere Änderung im Steuerbescheid für Rentner, der ab jetzt ausgestellt wird. Die Finanzbehörde fügt den Bescheiden nunmehr diesen Hinweis hinzu:

„Sollte nach einer künftigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs dieser Steuerbescheid Ihrer Auffassung nach hinsichtlich der Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG zu Ihren Gunsten zu ändern sein, benötige ich weitere Unterlagen von Ihnen. Von Amts wegen kann ich Ihren Steuerbescheid nicht ändern, weil mir nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen.“

Was die Ergänzungen in dem Steuerbescheid für Rentner bedeuten

Derzeit dürfte der neue Steuerbescheid für Rentner praktisch keine Auswirkung haben. Hintergrund dafür ist der Streit um die doppelte Besteuerung der Renten.

Man sollte sich hier nicht falschen Erwartungen hingeben: Die maßgebenden Steuerexperten gehen davon aus, dass es bis heute nicht zu einer regelmäßigen doppelten Besteuerung der Renten gekommen ist.

„Eine doppelte Besteuerung kann es bis heute allenfalls in seltenen Einzelfällen geben“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Gerichtlich nachgewiesen wurde noch kein einziger Fall.“

Das Bundesfinanzministerium schreibt schreibt zur doppelten Besteuerung der Renten:

„Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 31. Mai 2021 die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt. Bisher liege keine generelle „doppelte Besteuerung“ von Renten vor, künftige Rentenjahrgänge ab 2025 könnten aber davon betroffen sein.“

Insofern ist der neue Vorläufigkeitsvermerk nicht falsch zu verstehen: Die Finanzbehörde geht jetzt nicht auf einmal davon aus, dass hunderttausende Rentner zu viel Steuern bezahlt haben. Vielmehr weisen die Ergänzungen offensichtlich in die Zukunft. Es sind noch einige Gerichtsverfahren unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.

Ferner gehen Steuerfachleute davon aus, dass bei Renteneintritt ab 2025 es zur doppelten Besteuerung der Rente kommen. Damit ist der Gesetzgeber gefordert, eine Steuerreform vorzulegen.

Was heißt eigentlich doppelte Besteuerung der Rentner

Der Streit um die doppelte Besteuerung entstand mit der Rentenreform. Seit 2005, mit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes, wird die Rente umgestellt auf die nachgelagerte Besteuerung. Das Prinzip dabei: Der Fiskus besteuert in einem immer größeren Maße die Rentenzahlungen. Parallel dazu verringert sich die Steuerbelastung im Erwerbsleben: Die Rentenbeiträge kann man zu einem immer höheren Anteil von der Steuer absetzen.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg drückte es in einem Urteil im März 2021 so aus: Eine doppelte Besteuerung liege vor, „wenn die einem Steuerpflichtigen voraussichtlich steuerunbelasteten Rententeilbeträge geringer sind als die von ihm aus versteuertem Einkommen entrichteten Altersvorsorgeaufwendungen” (Az. 1 K 937/19).

Wann könnte es zur doppelten Besteuerung der Rentner kommen – Hintergrund zum Steuerbescheid für Rentner

In wenigen Jahren gerät dieses Prinzip aus dem Gleichgewicht: Die Steuerentlastungen im Erwerbsleben halten nicht Schritt mit der Steuerbelastung im Rentenalter. Spätestens bei Renteneintritt nach 2025 könnte es nach dem bisherigen Rentenmodell zu einer doppelten Besteuerung kommen, sagen die Steuerfachleute.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat es in einer Pressemitteilung vom 03.06.2021 so formuliert: „Der steuerfreie Teil der Rentenzahlungen wird in den nächsten Jahren stetig abnehmen, bis 2040 die gesamte Rente zu versteuern ist. Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen allerdings bisher erst ab 2025 vollständig steuerfrei gestellt werden. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Übergangsregelung unverändert blieben, könnte sich also eine Doppelbesteuerung ergeben.“

Die neue Hürde im Steuerbescheid für Rentner

Zu dem neuen Hinweis im Steuerbescheid für Rentner, dass Rentner Unterlagen nachreichen sollen, falls Sie der Ansicht sind, sie hätten zu viel Steuern gezahlt sagt Timo Bell: „Wir verstehen das so: Praktisch wird diese Hürde kaum ein Rentner nehmen können.“

Die neuen Vermerke der Finanzverwaltung haben keine Auswirkungen auf all die Einspruchsverfahren, die Ruheständler bislang angestoßen haben. Allein bis Ende April sollen 142.000 Rentner Einsprüche gegen ihre Steuerbescheide eingelegt haben, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag.

Der neue Steuerbescheid für Rentner ist eine Reaktion auf jüngste BFH-Urteile

Die neuen Hinweise im Steuerbescheid für Rentner sind eine erste Reaktion der Finanzverwaltung auf die Urteile des Bundesfinanzhofes zur doppelten Besteuerung von Renten. Ende Mai hatte das höchste deutsche Finanzgericht die Klagen von zwei Rentnern abgewiesen, die glaubten, ihre Renten seien doppelt besteuert worden (Az.: X R 20/19 und X R 33/19). Ganz allgemein hatten die Finanzrichter jedoch vor einer „drohenden doppelten Besteuerung künftiger Rentnergenerationen“ gewarnt.

Timo Bell: „Das Risiko der doppelten Besteuerung müssen wir natürlich im Blick behalten.“ Jenseits davon seien aber auch andere Punkte wichtig. Einer davon: „Immer noch glauben viele Rentner, sie müssten keine Steuern zahlen.“ Bis sie dann einen Brief vom Finanzamt bekämen und mitunter viel Geld nachzahlen müssten. „Gut beraten ist, wer rechtzeitig einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufsucht.“

Häufige Fragen zum neuen Steuerbescheid für Rentner

Was bedeutet der Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid für Rentner?
Rentner, die jetzt einen Steuerbescheid erhalten, müssen nicht mehr Einspruch einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, sie hätten zu viel Steuern gezahlt.
Für wen ist der ergänzte Steuerbescheid für Rentner gültig?
Der ergänzte Steuerbescheid für Rentner gilt für alle Ruheständler, die nach dem 1. September 2021 einen Steuerbescheid erhalten. Und zwar auch dann, wenn dieser für weiter zurückliegende Jahre gilt und zwar bis zum Steuerjahr 20215.
Was bedeutet “Doppelbesteuerung der Renten”?
Zu einer Doppelbesteuerung der Rente kommt es, „wenn die einem Steuerpflichtigen voraussichtlich steuerunbelasteten Rententeilbeträge geringer sind als die von ihm aus versteuertem Einkommen entrichteten Altersvorsorgeaufwendungen“. So hat es das Finanzgericht Baden-Württemberg formuliert (Az. 1 K 937/19).
Was ist das Alterseinkünftegesetz?

Das Alterseinkünftegesetz regelt seit 2005 die Rentenreform. Dabei wird die Rente umgestellt auf die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Arbeitnehmer können zu einem immer größeren Anteil die Zahlungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend machen. Parallel dazu erhöht sich mit jedem Rentnerjahrgang der Anteil der Rente, der versteuert werden muss.

Der Umstellungsprozess ist im Jahr 2040 abgeschlossen. Ausschlaggebend für den Besteuerungsanteil der Rente ist stets das Jahr des Renteneintritts.

Ist es bereits zu einer regelmäßigen doppelten Besteuerung gekommen?
Die Steuerfachleute sagen, dies sei nicht der Fall. Bislang ist vor den Finanzgerichten auch noch kein Fall nachgewiesen worden.
Kann es denn künftig zu einer doppelten Besteuerung kommen?

Schon in wenigen Jahren, voraussichtlich ab 2025 kann es nach derzeitigem Stand zur doppelten Besteuerung der Rente kommen. Betroffen wären als Menschen, die nach dem Jahr 2025 in Rente gehen.

Der Grund dafür ist, dass die Steuerentlastung im Berufsleben nicht Schritt hält mit der zunehmenden Steuerbelastung im Rentenalter.

Der Gesetzgeber ist nun aufgerufen, die Rentenreform entsprechend zu ändern.

Auch interessant: Rentenerhöhung 2020 – Immer mehr Renten werden besteuert.

Steuerbescheid für Rentner – Ab jetzt mit „Vorläufigkeitsvermerk“ ultima modifica: 2021-09-10T13:44:40+02:00 da Redaktion LSTHV