Steuerfreibetrag beantragen – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung – Steuerfreibeträge gibt es im deutschen Steuerrecht in großer Vielfalt. Der “Lohnsteuerfreibetrag” zählt zu den interessantesten. Wer die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt und dann die Möglichkeiten geschickt zu nutzen weiß, der bekommt monatlich mehr Netto vom Brutto. Wie funktioniert die “Lohnsteuerermäßigung”? Lesen Sie hier die wichtigsten Tipps.

Steuerfreibetrag beantragen - So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung

Steuerfreibetrag beantragen – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung. Bild: Daniel Ernst – fotolia.com

Steuerfreibetrag beantragen – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung

Freibeträge sorgen dafür, dass Teile des Einkommens steuerfrei bleiben. Die Besonderheit des Lohnsteuerfreibetrags ist: Dieser sorgt bereits beim Monatslohn dafür, dass man weniger Steuer zahlt und mehr Gehalt ausgezahlt bekommt. Man muss also nicht erst ein Jahr warten, bis zum nächsten Steuerbescheid, bis das Finanzamt das zu viel gezahlte Steuergeld erstattet.

Zum Thema Steuerfreibetrag beantragen – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung schreibt der Bund der Steuerzahler:

“Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viel Steuern gezahlt. Ein Hauptgrund: Mögliche Freibeträge sind auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte, hat allerdings die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen.”

Für den Lohnsteuerfreibetrag gelten allerdings eine Reihe von Bedingungen. Wenn Sie den Steuerfreibetrag beantragen wollen, so erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung: Der Freibetrag muss mindestens 600 Euro betragen. Der Lohnsteuerfreibetrag ist kein Selbstläufer: Der Freibetrag bleibt zwei Jahre gültig, vorausgesetzt, die Einkommens- und Ausgabenverhältnisse haben sich nur unwesentlich geändert. Danach muss man erneut einen Antrag stellen. Wurde die Lohnsteuerermäßigung bewilligt, ist man verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Die Steuererstattung fällt dann entsprechend geringer aus. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite → Lohnsteuerfreibetrag für zwei Jahre beantragen.

Und so erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung: Das entsprechende Formular finden Sie unter anderem auf dieser Seite des → Bundesfinanzministeriums.

Wer übrigens keinen Steuerfreibetrag beantragen möchte, der verschenkt keine Steuern. Er muss folglich nur länger warten, bis er sein zu viel gezahltes Steuergeld mit der nächsten Steuererstattung zurück erhält.

So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung – Steuerfreibetrag beantragen – Der wichtigste Posten

Wer den Steuerfreibetrag beantragen möchte, der kann eine Reihe von Freibeträgen und Auslagen-Kategorien nutzen, um die monatliche Steuerlast zu reduzieren. Zu den am häufigsten genutzten Optionen zählen die Werbungskosten. So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung: Wer hier regelmäßig vergleichsweise hohe Aufwendungen hat, der kann die monatliche Lohnsteuer reduzieren.

Hier die wichtigsten Positionen, die man ansetzen kann:

  • Fahrtkosten, für den Weg zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte), einfache Fahrt, 0,30 Euro/Kilometer. Weitere Informationen auf der Seite → Fahrtkosten absetzen – So wird das in der Steuererklärung gemacht;
  • Arbeitszimmer, bis zu 1250 Euro pro Jahr. Ausführliche Information in dem Bericht → Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen;
  • Reisekosten: Wenn Sie regelmäßig auf Dienstreisen sind und diese selbst bezahlen müssen – 0,30 Euro pro km zuzüglich Verpflegungs- und ggfs. Unterkunftskosten;
  • Arbeitsmittel: Alles, was im Büro gebraucht wird, also zum Beispiel Druckertinte, Briefpapier, Stifte, Ordner, Hefter, Geräte etc.;

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema → Was kann man als Werbungskosten absetzen.

Werbungskosten – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung und so können Sie den Steuerfreibetrag beantragen

Diese Ausgaben zählen zur Kategorie “Werbungskosten”. Die hier geltend gemachten Ausgaben müssen insgesamt 1.600 Euro übersteigen. Das heißt nur der darüber hinausgehende Betrag führt zur Lohnsteuerermäßigung.

Beispiel: Sie fahren ins Büro (erste Tätigkeitsstätte) täglich 35 km, und zwar an 220 Tagen im Jahr. Das heißt, Sie haben Fahrtkosten von 2.310 Euro im Jahr. Hiervon zieht das Finanzamt zunächst die Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro ab. Verbleiben 1.310 Euro. Damit hätten Sie das Limit für die Lohnsteuerermäßigung von 600 Euro überschritten. Das Finanzamt würde den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung akzeptieren.

Lohnt sich der Aufwand? In diesem Beispiel werden 1.310 Euro wirksam. Schon bei einem Steuersatz von 20% verringert sich die Steuer um 262 Euro im Jahr. Umgelegt auf den Monat erhält man 21,83 Euro mehr Gehalt. Ist der Weg zur Arbeit noch länger, kommen noch regelmäßige Reisekosten hinzu oder / und Ausgaben für Arbeitsmittel, dann lohnt sich der Aufwand immer mehr.

Mit welchen weiteren Ausgaben kann man den Steuerfreibetrag beantragen

Dazu zählen zum Beispiel auch die sogenannten “Sonderausgaben”. Hier gewährt das Finanzamt eine Pauschale von 36 Euro (Partner 72 Euro). Hatten Sie Ausgaben, die darüber hinaus gehen, können Sie diese steuerlich geltend machen und auch für den Lohnsteuerfreibetrag nutzen. Hier ein Überblick über die wesentlichsten Sonderausgaben:

  • Regelmäßige Spenden oder Beiträge an politische Parteien: bis zu 1.650 Euro (3.300 Euro Ehepaare und Lebenspartner). Mehr zum Thema Spenden lesen Sie unter → Spenden von der Steuer absetzen.
  • Unterhaltszahlungen zum Beispiel bei geschiedenen oder getrennt lebenden Partnern. Wenn Sie die Kosten als Sonderausgaben geltend machen, liegt die Höchstgrenze bei 13.805 Euro. Unterhaltszahlungen kann man jedoch auch als außergewöhnliche Belastung absetzen. Hier gilt als Höchstgrenze 9.000 Euro pro Jahr.
  • Kirchensteuer.
  • Schulgeld: Von den Kosten für eine Privatschule werden 30 Prozent steuerlich wirksam, maximal 5.000 Euro je Kind;
  • Kinderbetreuungskosten: Hier werden zwei Drittel der Kosten steuerlich wirksam, maximal jedoch 4.000 Euro. Kinderbetreuungskosten sind üblicherweise Gebühren für die Kita oder das Honorar für die Tages­mutter. Weitere Informationen unter → Kinderbetreuungskosten absetzen – So können Eltern mit der Kinderbetreuung Steuern sparen.

 

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So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung – “Außergewöhnliche Belastungen”

Bei den sogenannten “außergewöhnlichen Belastungen” muss man zunächst die “zumutbare Belastung” beachten. Das heißt: Bei diesen Ausgaben gibt es quasi einen “Eigenanteil”. Waren die Ausgaben höher, dann führt der darüber hinaus gehende Betrag zur Steuerminderung. Die zumutbare Belastung berechnet der Fiskus seit 2017 stufenweise. Lesen Sie mehr dazu unter → Zumutbare Belastung berechnen.

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen vor allem:

  • Gesundheitskosten – Dazu zählen Ausgaben für ärztlich verordnete Medikamente, Behandlungskosten, aber zum Beispiel auch die Kosten für die neue Brille. Auslagen für Heilbehandlungen kann man hier ansetzen, sofern diese Behandlungen anerkannt sind. Übrigens zählen auch die Kosten für die Zahnspange zu den Krankheitskosten.
  • Unterhaltskosten – Sofern Sie diese nicht unter “Sonderausgaben” angesetzt haben. Absetzbar sind auch die Kosten zum Beispiel für die Heimunterbringung der Eltern oder Großeltern. Bei den “außergewöhnlichen Belastungen” gibt hier eine Höchstgrenze von 9.000 Euro.
  • Ausbildungsfreibetrag – Das Enkommensteuergesetz (EStG) formuliert so: Freibetrag zur “Abgeltung des Sonderbedarfs eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes”. Diesen Freibetrag also, sozusagen eine Ergänzung des Erziehungsfreibetrages, erhalten Eltern dann, wenn ihr volljähriges Kind nicht mehr in ihrem Haushalt lebt bzw. eine Unterkunft am Ausbildungsort hat. Der Freibetrag liegt bei 924 Euro. Weitere Voraussetzungen: Für das Kind wird noch Kindergeld gezahlt; es absolviert eine Berufsausbildung / ein Studium. Trifft eine der Voraussetzungen nicht mehr zu, muss man den Jahresfreibetrag für jeden Monat um ein Zwölftel kürzen.
  • Pflegepausch­betrag – Wer einen pflegebedürftigen Angehören selbst versorgt und ihn nicht in einem Heim unterbringt, der kann einen Pauschbetrag von 924 Euro ansetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Angehörige den Pflegegrad 4 oder 5 hat. Außerdem erhält man den Pfegepauschbetrag nur dann, wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt.

Bei Handwerkerleistungen: So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung

Auch haushaltsnahe Handwerker- und Dienstleistungen kann man ansetzen, wenn man den Steuerfreibetrag beantragen will. Bei den Handwerkerkosten kann man maximal 6.000 Euro pro Jahr geltend machen. 20 % davon werden steuerlich wirksam, also 1.200 Euro. werden. Lagen die tatsächlichen Kosten höher, sollte man prüfen, ob man die Kosten auf zwei Jahre verteilen kann. Für die Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze bei 4.000 Euro. Auch hier wirken sich 20 Prozent steuermindernd aus.

So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung – Steuerfreibetrag beantragen:

Lesen Sie mehr zum Thema unter Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – So können Sie Steuern sparen.

Auch interessant: Weitere aktuelle Steuerbeiträge finden Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, in der Kategorie → Arbeit und Rente.

 

Steuerfreibetrag beantragen – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung ultima modifica: 2021-08-02T23:45:08+02:00 da Redaktion LSTHV