Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel? Immer mehr Ruheständler sind steuerpflichtig. Sie müssen aber nicht zwangsläufig Steuern zahlen. „Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Sein Rat: „Rentner können viele Auslagen steuerlich absetzen. Es kann bares Geld wert sein, hier die Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein zu suchen.“

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel – Bild: Robert Kneschke – fotolia.com

Hintergrund für die Steuerpflicht ist das „Alterseinkünftegesetz“ von 2005.

Das Bundesfinanzministerium schreibt zu der Frage wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel:

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen gegenwärtig nur zum Teil der Besteuerung. Wer seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese sogar nur zu 50 Prozent versteuern. Der Anteil an der Rente, der nicht der Besteuerung unterliegt (individueller Rentenfreibetrag), wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt.

Seit 2005 erhöht der Fiskus also stufenweise den Anteil der Rente, der versteuert werden muss. 2005 waren es 50 Prozent, seitdem stockt man den Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte (ab 2020 um jeweils einen Prozentpunkt)  auf. Der Anteil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgesetzt. Wer also im August 2014 in Rente ging, dessen Rente geht mit 70 Prozent (ab 1.1.2015) in das zu versteuernde Einkommen ein.

Der Rentenbeginn ist entscheidend bei der Frage ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel?

Ein Beispiel für den Rentenbeginn 2015: Ein 65 jähriger Handwerker aus Leipzig ging am 01.01.2015 in seinen wohlverdienten Ruhestand. Er hat neben der Rente keine weiteren Einkünfte und ist alleinstehend. Er erhielt eine monatliche Rente von 1.250 Euro also insgesamt 15.000 Euro im Jahr. Davon wird der Freibetrag von 30 Prozent der Rente (4.500 Euro) abgezogen. Abgezogen wird außerdem noch die Werbungskostenpauschale von 102 €. Es verbleiben 10.398 Euro. Damit liegen die Einkünfte über dem Grundfreibetrag 8.472 Euro (2015). Der ehemalige Handwerker ist damit laut Gesetz verpflichtet eine Erklärung zur Einkommensteuer beim Finanzamt einzureichen.

Das heißt nun aber nicht, dass der Handwerker in unserem Beispiel auch Steuern zahlen muss. Denn von den Einkünften in Höhe von 10.398 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene  Ausgaben abgezogen werden. So auf jeden Fall die gezahlte bzw. von der Rente abgezogene Kranken und Pflegeversicherung von ca. 1.500 Euro, eventuell weitere Versicherungen wie eine Unfallversicherung, die private Haftpflicht oder eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Auch Behindertenpauschbeträge, höhere Kosten der Zuzahlung für die Gesundheit usw. können die Steuer mindern. Das gilt auch für Arbeitsleistungen von Handwerkern im Haushalt.

In unserem Beispiel mussten nach Abzug der Ausgaben noch 220 Euro versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 17 Prozent wären dann 37,50 Euro Einkommensteuer zu zahlen.

Was man bei der Frage wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel noch zu beachten sollte

  • Der Steuerfreibetrag wird einmalig festgelegt und bleibt dauerhaft erhalten. In dem Beispiel oben bleiben die 4.500 Euro (2015: 30 Prozent) immer steuerfrei.
  • Für die Steuererklärung 2016 kommt zum zu versteuernden Einkommen noch die Rentenerhöhung von 5,9 Prozent (ab 01.07.2016) hinzu. In dem Beispielfall waren das 442,50 Euro.
  • Bei der Steuererklärung 2017 würden sich die Rentenerhöhungen auf 1043,88 Euro, vorausgesetzt es gibt im Juli 2017 einen Zuschlag von 2 Prozent.
  • Jede Rentenerhöhung geht zu 100 Prozent in das zu versteuernde Einkommen ein.

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel – noch ein Hinweis: Rentner die seit 2005 oder früher Rente beziehen und 2016 monatlich 1.600 Euro Bruttorente beziehen (2005: Monatsbruttorente von 1.500 Euro) müssen laut Gesetz eine Steuererklärung erstellen. Denn die Einkünfte von 10.098  Euro liegen über dem Grundfreibetrag (2016: 8.652 Euro). In dieser Jahresbruttorente sind 1.200 Euro enthalten, die sich aus den Rentenerhöhungen seit 2006 ergeben. Dennoch kommt es in diesen Fällen nicht zu einer Steuerzahlung. Von den 10.098 Euro werden unter anderem noch die Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 1.900 Euro abgezogen. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen letztendlich unter dem Grundfreibetrag. Erst bei einer monatlichen Bruttorente von mehr als 1.650 Euro kann es zur Steuernachzahlung kommen.

Weitere Hintergründe zum Thema wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel

Immer mehr Ruheständler werden steuerpflichtig. Das hat zahlreiche weitere Gründe: „Viele haben zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge Rücklagen angespart“, sagt Bernd Werner. „Andere wollen oder müssen auch im Ruhestand weiter beruflich tätig sein.“ Grundsätzlich müssen auch Ruheständler wie Arbeitnehmer oder Beamte zum Beispiel Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung versteuern.

Darüber hinaus wirken sich zunehmend bei Rentnern, die bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, die Rentenerhöhungen aus: „Jede Rentenzuschlag hat immer auch eine Kehrseite: Allein durch die Zuwächse im Jahr 2016 wurden zehntausende Rentner plötzlich steuerpflichtig“, sagt Bernd Werner.

Weitere Beiträge zum Thema wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:

 

(Beitrag zuletzt aktualisiert: )

 

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel ultima modifica: 2021-09-02T12:34:48+02:00 da Redaktion LSTHV