Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel? Immer mehr Ruheständler sind steuerpflichtig. Sie müssen aber nicht zwangsläufig Steuern zahlen. „Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Sein Rat: „Rentner können viele Auslagen steuerlich absetzen. Es kann bares Geld wert sein, hier die Unterstützung durch einen Lohnsteuerhilfeverein zu suchen.“

Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel – Bild: Robert Kneschke – fotolia.com
Hintergrund für die Steuerpflicht ist das „Alterseinkünftegesetz“ von 2005.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen gegenwärtig nur zum Teil der Besteuerung. Wer seit dem Jahr 2005 oder früher eine Rente bezieht, muss diese sogar nur zu 50 Prozent versteuern. Der Anteil an der Rente, der nicht der Besteuerung unterliegt (individueller Rentenfreibetrag), wird im Jahr nach Rentenbeginn festgesetzt und grundsätzlich Jahr für Jahr steuermindernd angesetzt.
Seit 2005 erhöht der Fiskus also stufenweise den Anteil der Rente, der versteuert werden muss. 2005 waren es 50 Prozent, seitdem stockt man den Anteil jährlich um 2 Prozentpunkte (ab 2020 um jeweils einen Prozentpunkt) auf. Der Anteil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn festgesetzt. Wer also im August 2014 in Rente ging, dessen Rente geht mit 70 Prozent (ab 1.1.2015) in das zu versteuernde Einkommen ein.
Der Rentenbeginn ist entscheidend bei der Frage ab wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel?
Ein Beispiel für den Rentenbeginn 2015: Ein 65 jähriger Handwerker aus Leipzig ging am 01.01.2015 in seinen wohlverdienten Ruhestand. Er hat neben der Rente keine weiteren Einkünfte und ist alleinstehend. Er erhielt eine monatliche Rente von 1.250 Euro also insgesamt 15.000 Euro im Jahr. Davon wird der Freibetrag von 30 Prozent der Rente (4.500 Euro) abgezogen. Abgezogen wird außerdem noch die Werbungskostenpauschale von 102 €. Es verbleiben 10.398 Euro. Damit liegen die Einkünfte über dem Grundfreibetrag 8.472 Euro (2015). Der ehemalige Handwerker ist damit laut Gesetz verpflichtet eine Erklärung zur Einkommensteuer beim Finanzamt einzureichen.
Das heißt nun aber nicht, dass der Handwerker in unserem Beispiel auch Steuern zahlen muss. Denn von den Einkünften in Höhe von 10.398 Euro können unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Ausgaben abgezogen werden. So auf jeden Fall die gezahlte bzw. von der Rente abgezogene Kranken und Pflegeversicherung von ca. 1.500 Euro, eventuell weitere Versicherungen wie eine Unfallversicherung, die private Haftpflicht oder eine KFZ-Haftpflicht-Versicherung. Auch Behindertenpauschbeträge, höhere Kosten der Zuzahlung für die Gesundheit usw. können die Steuer mindern. Das gilt auch für Arbeitsleistungen von Handwerkern im Haushalt.
In unserem Beispiel mussten nach Abzug der Ausgaben noch 220 Euro versteuert werden. Bei einem Steuersatz von 17 Prozent wären dann 37,50 Euro Einkommensteuer zu zahlen.
Was man bei der Frage wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel noch zu beachten sollte
- Der Steuerfreibetrag wird einmalig festgelegt und bleibt dauerhaft erhalten. In dem Beispiel oben bleiben die 4.500 Euro (2015: 30 Prozent) immer steuerfrei.
- Für die Steuererklärung 2016 kommt zum zu versteuernden Einkommen noch die Rentenerhöhung von 5,9 Prozent (ab 01.07.2016) hinzu. In dem Beispielfall waren das 442,50 Euro.
- Bei der Steuererklärung 2017 würden sich die Rentenerhöhungen auf 1043,88 Euro, vorausgesetzt es gibt im Juli 2017 einen Zuschlag von 2 Prozent.
- Jede Rentenerhöhung geht zu 100 Prozent in das zu versteuernde Einkommen ein.
Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel – noch ein Hinweis: Rentner die seit 2005 oder früher Rente beziehen und 2016 monatlich 1.600 Euro Bruttorente beziehen (2005: Monatsbruttorente von 1.500 Euro) müssen laut Gesetz eine Steuererklärung erstellen. Denn die Einkünfte von 10.098 Euro liegen über dem Grundfreibetrag (2016: 8.652 Euro). In dieser Jahresbruttorente sind 1.200 Euro enthalten, die sich aus den Rentenerhöhungen seit 2006 ergeben. Dennoch kommt es in diesen Fällen nicht zu einer Steuerzahlung. Von den 10.098 Euro werden unter anderem noch die Kranken- und Pflegeversicherung von ca. 1.900 Euro abgezogen. Damit liegt das zu versteuernde Einkommen letztendlich unter dem Grundfreibetrag. Erst bei einer monatlichen Bruttorente von mehr als 1.650 Euro kann es zur Steuernachzahlung kommen.
Weitere Hintergründe zum Thema wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel
Immer mehr Ruheständler werden steuerpflichtig. Das hat zahlreiche weitere Gründe: „Viele haben zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge Rücklagen angespart“, sagt Bernd Werner. „Andere wollen oder müssen auch im Ruhestand weiter beruflich tätig sein.“ Grundsätzlich müssen auch Ruheständler wie Arbeitnehmer oder Beamte zum Beispiel Kapitaleinnahmen, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung versteuern.
Darüber hinaus wirken sich zunehmend bei Rentnern, die bislang keine Steuererklärung abgeben mussten, die Rentenerhöhungen aus: „Jede Rentenzuschlag hat immer auch eine Kehrseite: Allein durch die Zuwächse im Jahr 2016 wurden zehntausende Rentner plötzlich steuerpflichtig“, sagt Bernd Werner.
Weitere Beiträge zum Thema wann muss ich als Rentner Steuern zahlen und wieviel in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:
- Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben
- Rentenerhöhung 2016 – Wie hoch darf meine Rente sein ohne Steuern zu zahlen – Problem der Verarmung im Alter nicht gelöst
- Mütterrente: Immer noch ist die Verunsicherung groß
(Beitrag zuletzt aktualisiert: )
Ich komme als verheirateter Rentner, Rente ab 2015 unter 30 % Abzug, auf ein Einkommen von 34042 €. Wird von dem Betrag noch der Steuerfreibetrag von 17304 € abgezogen?
Wenn Ihre Frau keine Einkünfte hat gehen von Ihrer Rente (34.042 Euro) 70 % in die Einkünfte ein – 23.829 Euro. Davon werden 102 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen = 23.727 Euro Einkünfte. Damit liegen Sie über dem Grundfreibetrag von 17.304 Euro und sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Davon wird u.a. die bezahlte Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Im Ergebnis kommen Sie zum versteuernden Einkommen. Die Summe die dann über dem Grundfreibetrag liegt wird versteuert.
Grundsätzlich raten wir Ihnen, Ihre Steuersachen einem Lohnsteuerhilfeverein vorzulegen. Im Beratungsgespräch zeigt sich dann auch, ob noch weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen, die Sie hier nicht aufgeführt haben. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nur allgemeine Anmerkungen vornehmen dürfen.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe schon einige Jahre in Thailand und bin in Deutschland abgemeldet.
Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung könnte ich zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also am 01.01.2020 mit 63 Jahren und 10,2 % Abschlägen in Rente gehen.
Wenn ich 2020 in Rente gehe, habe ich eine Bruttorente von ca. 860.- Euro. Nach Abzügen von 10,2 % bleiben noch 770.- Euro übrig. Kranken und Pflegeversicherung fallen weg, da ich in Thailand lebe. Muss mich also um eine private Krankenversicherung kümmern, die monatlich ca. 250.-Euro kostet.
In meinen Reisepass ist das sogenannte Rentnervisum -0- ein gestempelt, darf somit auch keiner Arbeit nachgehen und habe auch keine thailändische Steuernummer.
Werden von den 770.- Euro Rente, die da ausbezahlt werden auch noch Steuern fällig? Muss ich mich mit dem Finanzamt Neubrandenburg in Verbindung setzten?
Was würden Sie mir empfehlen, zu unternehmen, damit mir mit der kleinen Rente, nicht auch noch Steuern abgezogen werden?
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Bemühungen recht herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen aus Thailand Franz H.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wer deutsche Einkünfte bezieht und in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Beschränkt steuerpflichtig ist, wer in Deutschland Einkünfte erzielt, aber weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. So sieht es das Einkommensteuergesetz (EStG) vor. Außerdem ist das Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Ist man beschränkt steuerpflichtig fällt der Grundfreibetrag weg, damit wird die Rente abzüglich der Werbungskosten von 102 € und des Freibetrages bei Beginn der Rente von 20 % also 770 x 12 Monate x 80 % = 7.392 € – 102 € Werbungskostenpauschale von 102 € = 7.290 € versteuert.
Es kann aber beim Finanzamt Neubrandenburg die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt werden. Dies setzt voraus, dass man keine Einkünfte in einem anderen Land (Welteinkommen) hat bzw. dass die deutschen Einkünfte mindestens 90 % betragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Meine Mutter mit 90 Jahren bekommt jetzt (Juli 2017) mit Witwenrente 2085,00 Euro brutto monatlich. Muss sie nun auf die Rente Steuern zahlen?
Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Höhe der Rente muss Ihre Mutter wahrscheinlich schon mehrere Jahre eine Steuererklärung erstellen und beim Finanzamt abgeben. Sie sollten bei der Rentenversicherung unter Angabe der Rentenversicherungsnummern für die Alters- und Witwenrente die Rentenbezugsmitteilungen zur Vorlage beim Finanzamt beantragen. Die Rente, die 2005 gezahlt wurde, geht zu 50 % und jede Rentenerhöhung seit 2006 zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Dies ist auf der Rentenbezugsmitteilung klar ausgewiesen.
Wir würden Ihnen raten: Wenden Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein und lassen Sie sich dort von einem Experten beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich habe vom FA eine Aufforderung bekommen für 2015 u. 2016 eine Steuererklärung abzugeben.
Im Jahr 2015 habe ich noch Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen und ab April 2016 die Regelaltersrente.
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft (HartzIV)und mein Lebenspartner bekommt derzeit 247 € ALGII. Ich bekomme derzeit 1048 € Netto-Rente. Wir sind in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (nicht verheiratet).
Hinzu kommt noch bei mir ein Grad der Behinderung (GDB 80 (G)) welcher auch in meinem Schwerbehinderten-Ausweis steht. Wie soll ich mich verhalten? Muss ich die beiden Steuererklärungen ausfüllen, oder soll ich in meinem Fall das Finanzamt über den oben beschriebenen Sachverhalt informieren?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Wenn das Finanzamt eine Aufforderung verschickt, sind Sie verpflichtet, bis zum festgelegten Termin die Erklärungen 2015 und 2016 zur Einkommensteuer beim Finanzamt einzureichen. Sie müssen in der Anlage R den Betrag der Bruttorente für das Jahr 2015 bzw. 2016 und den Beginn der EU Rente eingeben. In der Erklärung für 2016 müssen Sie die Altersrente als Zweitrente als Nachfolgerente eintragen. Des weiteren können Sie die von der Rente abgezogene Kranken- und Pflegeversicherung und die Behinderung eintragen.
Sollten Sie Hilfe benötigen können Sie für die zwei Jahre Mitglied in unserem Lohnsteuerhifeverein werden. Wir beraten Sie auch online. Nach den von Ihnen geschilderten Tatbeständen sollte keine Steuer anfallen und es kann der Antrag gestellt werden, Sie künftig von der Abgabe der Steuererklärungen zu befreien.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Warum wird verheimlicht, wieviel Steuer von dem steuerpflichtigen Anteil der Rente ans Finanzamt abgeführt werden muss? Welcher Anteil besteuert wird, kann man schnell erfahren, aber bitte wieviel Prozent davon?? Bei mir sind es 72 %, was ich versteuern muss, aber um Gottes Willen vieviel davon? Mein Bruttorente ist 2760 €.
Danke für Ihre Anmerkung.
Die Frage wieviel Steuern im Einzelfall anfallen ist kompliziert, da die Bedingungen sehr unterschiedlich sind: Ist man verheiratet oder ledig, hat man noch weitere Einkünfte, was kann man an Sonderausgaben – Vorsorgeaufwendungen, Spenden usw. – absetzen, welche außergewöhnlichen Belastungen sind vorhanden, ist man behindert, unterstützt man eine bedürftige Person, hat man Pflegekosten, waren im Haushalt Handwerker tätig usw..
All diese Dinge beeinflussen neben den steuerpflichtigen Einkünfte aus Ihrer Rente das zu versteuernde Einkommen. Der niedrigste Steuersatz liegt bei 14 %. Er beginnt zu wirken, wenn der Grundfreibetrag (in 2017 8.820 €) beim zu versteuernden Einkommen überschritten ist. Der höchste Steuersatz beträgt 42 %. Der beginnt, wenn man 52.800 € zu versteuerndes Einkommen als Alleinstehender hat. Sollten Sie keine besonderen Ausgaben haben, alleinstehend sein, könnte bei Ihnen bei einer monatlichen Bruttorente von 2.760 € bei Rentenbeginn 2016 zum Beispiel eine Einkommensteuer von über 4.000 € entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe seit vielen Jahren in Brasilien, habe weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, beziehe aber seit Juni 2017 mtl. kleine Renten (Euro 285 Betriebsrente, Euro 811 BVV), seit Januar 2018 auch eine staatliche Rente (Euro 839).
Zusatzinformationen:
Ich zahle in Deutschland eine private Krankenversicherung (mtl Euro 258).
Meine bras. Einkuenfte ermoeglichen es mir nicht, eine “unbeschraenkte Steuerpflicht” (bras. Einkuenfte im Gegenwert von Euro 4.500 ?) zu beantragen.
Zu meiner steuerlichen Veranlagung habe ich folgende Fragen:
a) muss ich für 2017 eine Einkommensteuererklaerung abgeben? Oder kommt das FA Neubrandenburg auf mich zu?
b) Im Veranlagungsjahr 2018 laufen mtl. 3 Rentenbetrãege auf. Habe ich Anrecht auf Anrechnung eines Rentenfreibetrages? Was für Moeglichkeiten steuermindernder Abzuege stehen mir zu? Wo kann ich nachlesen (Tabelle), wie hoch letztlich meine Rentenbezuege besteuert werden?
Trotz eifriger Lektuere im Internet bestehen weiterhin Zweifel, daher die Bitte, ob Sie mich freundlicherweise auf die richtige Schiene setzen koennten.
Ich wuerde mich freuen, wenn Sie mir auf diese Anfragen antworten wuerden.
Mit schoenen Gruessen aus Brasilien
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Ihre Frage können wir nicht abschließend beantworten, da aus Ihren Angaben nicht in allen Fällen hervorgeht, ob es sich um Monats – oder Jahresbeiträge handelt.
Ja, Sie sind verpflichtet, eine Erklärung zur Einkommensteuer beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen. Wenn Sie warten, bis Sie aufgefordert werden, dann können Verspätungszuschlag und Zinsen erhoben werden. Für 2017 sollten Sie in diesem Jahr die Steuererklärung einreichen. Der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht ist nur möglich, wenn die deutschen Einkünfte mehr als 90 % betragen. Was meinen Sie mit BVV?
Die Frage ist, wie die Betriebsrente gezahlt wird. Ist eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung für die Betriebsrente vorhanden? Von der gesetzlichen Altersrente – Beginn 2018 – sind 24 % der Summe, die im Jahr 2019 gezahlt wird, steuerfrei. Diese Summe bleibt immer steuerfrei. Jede Rentenerhöhung die ab 2020 gezahlt wird, geht zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein.
Beste Grüße nach Brasilien
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Meine Mutter bekommt Witwen Rente und ihre eigene Rente, sie hat ja auch gearbeitet. Beide Renten zusammen betragen 2.056 Euro. Muss sie Einkommenssteuer machen? Sie hat den Behinderten Ausweis 100 Prozent Pflegestufe 3. Muss sie Steuern zahlen und wieviel?
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Ihre Mutter muss bei der Höhe der Rente auf jeden Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wie hoch die Steuer ist kann man ohne nähere Angaben nicht sagen. Die Höhe der Steuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z.B. seit wann wird die Rente gezahlt, wie hoch ist der Erhöhungsbetrag der Rente seit Beginn der Rente bzw. seit 2005 und welche Ausgaben können abgesetzt werden usw.. Der Behindertenpauschbetrag bei 100 % Behinderung sind 1.420 Euro um die das zu versteuernde Einkommen gemindert wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
ich bekomme eine Rente von 920,- Euro, meine Frau bekommt eine Rente von 660,- Euro – da wir mit dem Geld aber nicht auskommen, will meine Frau einen Nebenjob auf 450,- Euro aufnehmen – müssen wir unsere Rente versteuern
Vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Wenn es ein richtiger 450 Euro Job – “geringfügige Beschäftigung” – ist, also der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Bundesknappschaft anmeldet, Kranken- und Rentenversicherung sowie 2 % Pauschalsteuer (insgesamt 30 % des Arbeitslohnes) abführt, dann muss es nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Dann müssen Sie keine Steuererklärung einreichen und auch die Rente, bei der Höhe die Sie angegeben haben, wird nicht versteuert.
Führt der Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer nicht ab und für die Tätigkeit, den Arbeitslohn, bekommen Sie eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung, dann müssen Sie eine Erklärung zur Einkommensteuer beim Finanzamt abgeben. Ob Sie dann Steuern bezahlen müssen ist die nächste Frage!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich bin seit 1988 EU Rentner. Mein Einkommen liegt bei 983 Euro und die Witwenrente beträgt 620, Euro.
Ich bin Schwerbeschädigt mit 100%.
Muss ich Steuern zahlen bzw. eine Steuererklärung machen?
Danke für Ihre Anmerkung.
Auf der Grundlage Ihres Einkommens aus der EU- und der Witwerrente müssen Sie eine Steuererklärung erstellen, da Ihre Einkünfte der Rente über dem Grundfreibetrag (2019 = 9.168 Euro) liegen. Ob Sie dann auch Steuern zahlen müssen, kann nicht genau gesagt werden, da die möglichen Kosten die neben dem Behindertenpauschbetrag abgesetzt werden können nicht bekannt sind. Sie sollten sich an eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins wenden. Beratungsstellen unseres Lohnsteuerhilfevereins finden Sie unter https://www.lohnsteuerhilfe.net/beratungsstelle-finden/ .
Ihre
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Hallo, muss ich bei einer monatlichen Rente von 650 € Steuern zahlen?
Danke für Ihre Anmerkung.
Bei einer Rente von monatlich 650 € muss, wenn keine anderen Einkünfte vorliegen, keine Steuererklärung erstellt werden.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
Ich bekomme seit dem 01.03.2016 1.290 € Rente brutto und verdiene seit dem noch im Schnitt ca. 1.800 € monatlich dazu, und habe jährlich so 1.600 € Steuern bezahlt. Ist das richtig?
Danke für Ihre Anmerkung.
Ihre Angaben reichen nicht aus, um die Frage zu beantworten.
Von Ihrer Rente, die Sie 2017 erhalten haben, gehen 72 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Also 28 % der Rente von 2017 sind steuerfrei. Dieser Freibetrag bleibt immer
steuerfrei und jede Rentenerhöhung seit 2018 geht zu 100 % in das zu versteuernde Einkommen ein. Deshalb wird die Steuer für die Rente von Jahr zu Jahr höher. So können Sie grob überschlagen: Vom Arbeitslohn werden 1.00 € Werbungskostenpauschale abgezogen. Diese beiden Summen ergeben die Einkünfte. Davon werden noch die gezahlten Kranken und Pflegeversicherungen abgezogen. Darüber hinaus werden noch außergewöhnliche Belastungen und Handwerkerrechnungen für Arbeiten in Ihrer Wohnung abzugsfähig.
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.