Was kann man als Werbungskosten absetzen – wer arbeitet, hat Einnahmen und für die Einnahmen entstehen Ausgaben: Werbungskosten. Pauschal gewährt der Fiskus jedem Arbeitnehmer 1.000 Euro pro Jahr. Doch wer hier ins Detail geht und genau kalkuliert, der kann richtig Steuern sparen. PC, Smartphone, Arbeitskleidung, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte, doppelte Haushaltsführung, Arbeitszimmer – sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie diese und zahlreiche weitere Dinge steuerlich geltend machen. Seit diesem Steuerjahr 2018 kann man auch Anschaffungen bis 800 Euro Netto sofort absetzen.
Was kann man als Werbungskosten absetzen und was sind eigentlich “Werbungskosten”
„Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“
Arbeitnehmer, die Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.000 Euro hinaus haben, können richtig Steuern sparen. Vor dem Lohn steht sozusagen der Schweiß: Werbungskosten müssen belegt werden. Die Aufwendung für die Tätigkeit werden in der Einkommensteuererklärung in die Anlage N eingetragen. Es empfiehlt sich, auf einem gesonderten Blatt (in Anlagen), die Posten einzeln aufzuführen. Mit jedem Euro der über die Werbungskostenpauschale hinausgeht, spart man Steuern.
Übrigens können auch Rentner, die steuerpflichtig sind, Werbungskosten geltend machen. Der Pauschbetrag liegt bei 102 Euro. Doch auch Ruheständler können weitere Auslagen absetzen, die mit dem Erhalt der Rente in Zusammenhang stehen. Dazu zählen auch z.B. Mitgliedsbeiträge für die Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein.
Was kann man als Werbungskosten absetzen
Fahrtkosten – Die Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Sie absetzen: entweder mit der Entfernungspauschale – auch „Pendlerpauschale“ genannt – oder aber die tatsächlichen Kosten. Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro für jeden Kilometer. Abrechnen kann man die einfache Fahrt, die kürzeste Strecke bzw. den verkehrsgünstigsten Weg. Wer an 5 Tagen in der Woche arbeitet, kann pro Jahr bis zu 220 Fahrten abrechnen ohne Rückfragen durch das Finanzamt.
Weiterführende Details zum Thema Was kann man als Werbungskosten absetzen
PC, Smartphone und Co. – Wer diese und ähnliche Geräte zumindest überwiegend beruflich nutzt, kann die Anschaffungskosten (ggfs. teilweise) steuerlich geltend machen. Im Zweifel muss man nachweisen, dass diese Geräte für den Beruf erforderlich sind. Seit dem Steuerjahr 2018 ist es einfacher, derartige Anschaffungen abzusetzen. Jetzt können „geringfügige Wirtschaftsgüter“ bis zum Wert von 800 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) sofort abgesetzt werden (vorher bis maximal 410 Euro).
Arbeitsmittel – Was kann man als Werbungskosten absetzen fragen sich viele Steuerzahler auch beim Thema Arbeitsmittel. Dazu zählen zum Beispiel auch Fachliteratur, Werkzeuge oder Bürobedarf. Grundvoraussetzung: Diese Dinge müssen beruflich genutzt werden.
Arbeitskleidung – Sehr präzise Anforderungen stellt das Finanzamt auch an Arbeitskleidung. Also solche gelten zum Beispiel Arbeitsschutzkleidung oder Uniformen. Damit dass Finanzamt die Kleidung als “Arbeitskleidung” anerkennt, muss die private Nutzung so gut wie ausgeschlossen sein. Müssen Sie für die Kleidung selbst aufkommen bzw. für deren Instandhaltung und Reinigung, dann können Sie die Kosten von der Steuer absetzen. Üblicherweise können Wachmänner, Bahnangestellte, Ärzte und Pfleger oder auch Geistliche die Kosten absetzen.
Internet / Telefon – Nutzen Sie ihren privaten Telefon- und Internetanschluss auch beruflich, setzen sie die Kosten anteilig ab. Ist eine genaue Abrechnung nicht möglich, schätzen Sie den Anteil. Das Finanzamt akzeptiert maximal 20 Prozent pro Monat.
Kontoführungsgebühren – Pauschal akzeptiert das Finanzamt 16 Euro. Tatsächliche Kosten kann man hier nicht geltend machen, auch nicht bei Kapitalerträgen.
Beitrage zu Berufsverbänden und Berufsständen
Ausbildung oder Bewerbung – Was kann man als Werbungskosten absetzen
Zweitausbildung – Haben Sie eine erste Ausbildung – z.B. Lehre oder Studium – abgeschlossen, und beginnen eine weitere Ausbildung, dann können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Sie eine weitere Berufsausbildung anschließen, oder nach dem Bachelor ein Masterstudium absolvieren. Wenn in der zweiten Ausbildung keine oder nur geringe Einkünfte vorhanden sind, dann können die Auslagen als “vorgezogene Werbungskosten” angesetzt werden.
Erstausbildung / Erststudium – Auszubildende in der Erstausbildung können theoretisch Werbungskosten absetzen. Allerdings müssen die Auslagen dann 1.000 Euro und mehr betragen und sie müssen Lohnsteuer gezahlt haben. Studenten im Erststudium können nach der aktuellen Gesetzeslage ihre Kosten nur als Sonderausgaben absetzen und auch nur bis zum maximal-Betrag von 6.000 Euro. Das Thema ist komplex zumal beim Bundesverfassungsgericht noch eine Entscheidung darüber aussteht, ob nicht auch die Kosten für die Erstausbildung bzw. für das Erststudium Werbungskosten sind.
Fortbildung / Weiterbildung – Sofern Ihr Arbeitgeber diese Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt, können Sie Ihre Ausgaben absetzen.
Bewerbungskosten – Sie haben sich auf Ihren ersten Job beworben? Sie wollen wechseln? Dann können Sie alle Kosten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung absetzen. Und zwar auch dann, wenn Sie den Job nicht bekommen haben. Sie können die Kosten für eine Bewerbung auch quasi pauschal abrechnen: eine Bewerbung mit Mappe 8,50 Euro, ohne Mappe 2,50 Euro. Diese Beträge wurden vom Finanzgericht Köln bestätigt (FG Köln, Az. 7 K 932/03).
Arbeitszimmer, zweite Wohnung, Umzugskosten – Was kann man als Werbungskosten absetzen
Häusliches Arbeitszimmer – Das Home-Office wird steuerlich gefördert. Allerdings gelten sehr strenge Voraussetzungen: Das Arbeitszimmer muss man nahezu ausschließlich beruflich nutzen; der Arbeitgeber muss bestätigen, dass Sie keinen festen Arbeitsplatz zur Verfügung haben – also weder über einen eigenen Schreibtisch noch über ein festes Telefon und dergleichen verfügen. Dies trifft zum Beispiel auch für viele Lehrer zu. In diesem Fall können Sie dann anteilig die Wohnungskosten sowie die Einrichtungskosten steuerlich geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.250 Euro. Nur wenn man ausschließlich seine Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausführt, dann kann man die anteiligen Kosten in voller Höhe ansetzen. Detailliertere Informationen zum Thema was kann man als Werbungskosten absetzen finden Sie in der Info-Box oben rechts.
Doppelte Haushaltsführung – Wer einen langen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte hat, der kann sich am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung nehmen. Stimmen alle Voraussetzungen, dann können Sie alle Kosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen, die durch diese doppelte Haushaltsführung entstehen.
Umzugskosten – Wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen, können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Das gilt im übrigen auch dann, wenn Sie eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort beziehen. Neben den reinen Umzugskosten – für ein Unternehmen, den Leihtransporter oder die Möbelpacker – kann man hier auch Reisekosten zum Beispiel für die Besichtigung der neuen Wohnung ansetzen. Pauschal akzeptiert das Finanzamt 746 Euro für Ledige, 1.493 Euro für Verheiratete sowie je 329 Euro für jedes Kind.
Was kann man als Werbungskosten absetzen – Weitere Optionen
Versicherungen – Hier akzeptiert das Finanzamt Beiträge zu Berufshaftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen. Bei der Unfallversicherung kann man 50 % als Werbungskosten absetzen, bei den Beiträgen zur Rechtsschutzversicherung nur den Teil des Arbeitsrechtsschutzes.
Prozesskosten – Wer ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht führen muss, kann die Prozesskosten – nicht die Anwaltskosten – von der Steuer absetzen.
Steuerberatungskosten – Lassen Sie sich zum Beispiel von einem Lohnsteuerhilfeverein steuerlich beraten, dann können Sie den Mitgliedsbeitrag ebenfalls in die Einkommensteuererklärung eintragen udn zwar 50 Prozent oder 100 Euro.
Vermieter: Was kann man als Werbungskosten absetzen
Haben Sie Wohneigentum oder Eigentum, das Sie vermieten oder verpachten, können Sie alle Ausgaben die notwendig für die Vermietung sind als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dazu gehören zum Beispiel Schuldzinsen oder Geldbeschaffungskosten absetzen. Absetzbar sind auch die Kosten für Wasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung oder falls vorhanden eine Hausverwaltung. Das Feld ist komplex. Deshalb empfiehlt es sich, hier einen Steuerexperten zum Beispiel eines Lohnsteuerhilfevereins zu Rate zu ziehen.