Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Die Pflichtveranlagung – Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Jedes Jahr wieder fragen sich das tausende Steuerzahler. Tatsächlich müssen nicht alle Steuerpflichtigen auch eine Steuererklärung einreichen, aber viele kommen um dieses “Schicksal” nicht herum: “Pflichtveranlagung” heißt das, wenn man eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen muss. Ein Überblick über die wichtigsten Kriterien, die eine Abgabe der Steuersachen zur Pflicht machen.

Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss

Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Die Pflichtveranlagung – Bild: Studiolamagica – fotolia.com

Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Und warum sich das eigentlich lohnt

Die Frage, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss, sollte man eigentlich gar nicht erst stellen. Denn die Steuererklärung anzufertigen lohnt sich. So fand das Statistische Bundesamt in Wiesbaden *) heraus, dass knapp 90 Prozent der Steuerzahler, die eine Steuererklärung abgegeben haben, mit einer Erstattung der Steuern rechnen können. Im Schnitt, so die Statistiker, liegt die Steuererstattung bei 1.007 Euro. Von den gut 25 Millionen Steuerpflichtigen gab jedoch nur etwa jeder zweite eine Einkommensteuererklärung ab (13,5 Millionen).

Vor der Frage wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss ist zu klären, wer überhaupt steuerpflichtig ist. Dazu steht im § 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG):

“Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.”

Wer muss also auf jeden Fall seine Einkommensteuererklärung 2017 abgegeben? Ein Überblick.

Wenn die Ehe- bzw. Lebenspartner beide einer Beschäftigung nachgehen, dann müssen sie in vielen Fällen auch eine Einkommensteuererklärung einreichen. Und zwar dann, wenn einer der beiden Partner in die Steuerklasse V oder VI eingruppiert ist. Der Hintergrund ist: Bei der am häufigsten gewählten Kombination der Steuerklassen III und V profitieren Paare zwar am Ende des Monats von mehr Netto vom Brutto. Bei der Jahresendabrechnung stellt sich jedoch in vielen Fällen heraus, dass Steuern nachgezahlt werden müssen. In einigen Fällen fallen diese Steuernachzahlungen auch höher aus. Im Durchschnitt liegt dieser Betrag bei 1.161 Euro, so das Statistische Bundesamt. Nach dessen Angaben müssen pro Jahr ca. 1,5 Millionen Steuer­pflichtige Steuern nachzahlen.

Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Nebeneinkünfte, Freibeträge

Viele Arbeitnehmer können ihre Kenntnisse auch für Nebeneinkünfte nutzen. Hält zum Beispiel ein Lehrer Vorträge an der Volkshochschule, bekommt er dafür ein Honorar. Dies muss dann in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Übersteigen diese Nebeneinkünfte 410 Euro, dann führt das zur Pflichtveranlagung.

Zahlreiche Steuerzahler haben sich Freibeträge eintragen lassen, zum Beispiel für Werbungskosten. Auch dies führt am Ende des Monats zu mehr Netto vom Brutto. Allerdings muss man in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Ausnahme: Wer weniger als insgesamt 11.400 Euro (Ehegatten 21.650 Euro) im Jahr verdient, der ist von der Abgabepflicht befreit.

Haben Sie zum Betriebsjubiläum eine Vergütung erhalten? Oder wurde bei einer Kündigung eine Abfindung gezahlt? Dann müssen Sie in jedem Fall eine Steuererklärung anfertigen. Auch die einmalige Bonuszahlung zählt zu den außerordentlichen Einkünften und führt zur ebenfalls zur Pflichtveranlagung.

Rentenerhöhung, Lohnersatzleistungen – Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss

In diesem Jahr steht erneut eine Rentenerhöhung an. Der Nachteil der Rentenerhöhung: Viele Ruheständler müssen dann wieder zur eine Steuererklärung abgeben. Die Grundregel ist: Wenn die Einkünfte durch die Rente über dem Grundfreibetrag liegen, dann muss eine Steuererklärung eingereicht werden. 2017 lag der Grundfreibetrag bei 8.820 Euro (Verheiratete 17.640 Euro). Die Rentenerhöhung am 1.7.2018 beträgt in Westdeutschland 3,22 Prozent, in den neuen Ländern sind es 3,37 Prozent. Im Jahr 2017 erhöhten sich die Renten in den neuen Ländern um 3,59 Prozent, in Westdeutschland um 1,9 Prozent.
→ Lesen Sie mehr zum Thema: Rentenerhöhung 2017 – Auch der Fiskus freut sich

Wer neben der Rente zusätzliche Einkünfte im Ruhestand erzielt, der fällt ebenfalls unter die Pflichtveranlagung. Zu den Einkünften zählen zum Beispiel auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Kranken-, Erziehungs-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld – das sind die sogenannten Lohnersatzleistungen. Wer über 410 Euro Lohnersatzleistungen erhielt, der fällt unter die Pflichtveranlagung.

Haben Sie einen Brief vom Finanzamt erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, eine Steuererklärung abzugeben, dann müssen Sie handeln. Sie sind verpflichtet, der Aufforderung Folge zu leisten.

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Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Und wer unbedingt eine Steuererklärung einreichen sollte

Für wen lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung ganz besonders? Zum Beispiel für Berufseinsteiger. Steuerzahler, die 2017 eine Vollzeit-Tätigkeit begonnen haben. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich für sie insbesondere dann, wenn sie zuvor ihre Ausbildung abgeschlossen haben. In aller Regel können sie dann mit einer deutlichen Steuererstattung rechnen. Die Abgabe der Lohnsteuererklärung lohnt sich darüber hinaus auch für die diejenigen, die in 2017 zeitweilig Lohnersatzleistungen erhalten haben.

Übrigens: Die Einkommensteuererklärung 2017 muss in diesem Jahr spätestens am 31. Mai eingereicht werden. Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins genießen eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2018.

Wer einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zieht, der spart nicht nur viel Arbeit, er kann sich darauf verlassen, optimale Ergebnisse mit der Steuererklärung zu erzielen.

*) Untersuchung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, vorgestellt im Juli 2019. Die Zahlen der Statistiker beziehen sich auf das Jahr 2015.

Weitere Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, lesen Sie auch in der Kategorie Arbeit und Rente.

Wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss – Die Pflichtveranlagung ultima modifica: 2019-07-08T12:07:43+02:00 da Redaktion LSTHV