Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen? Mobilität im Berufsleben ist gefragt. Viele Arbeitnehmer haben einen weiten Weg zur Arbeit. Deshalb nehmen sie sich eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort. Diese zweite Wohnung kann man von der Einkommensteuer absetzen. Alle Kosten, die durch die sogenannte “doppelte Haushaltsführung” entstehen, kann man steuerlich geltend machen. Allerdings sind einige grundlegende Voraussetzungen zu beachten. Und das Finanzamt prüft genau, ob die Voraussetzungen auch erfüllt sind. Eine davon wurde jetzt gerichtlich noch einmal bestätigt, und zwar vom Bundesfinanzhof: Der Weg zur Arbeit muss schon länger dauern, als eine Stunde. Andernfalls können die Kosten für die zweite Wohnung nicht abgerechnet werden (Az.: VI R 31/16).

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen? Bild: Elnur – fotolia.com

 

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen?

60 Prozent der Beschäftigten oder anders ausgedrückt: Rund 18 Millionen Arbeitnehmer pendeln täglich zur Arbeit. Wer den Staus entgehen oder eine lange tägliche Anreise vermeiden will, der nimmt sich am Beschäftigungsort eine zweite Wohnung. Der Staat fördert die doppelte Haushaltsführung mit Steuerermäßigungen.

Wikipedia schreibt zu wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen:

“Doppelte Haushaltsführung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Es geht dabei um Ausgaben für den Aufenthalt an verschiedenen Orten, der in engem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen steht.”

Das Einkommensteuergesetz definiert die doppelte Haushaltsführung so (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG): “Werbungskosten sind auch notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen. Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.”

Hier wird schon erkennbar, dass nicht jede Zweitwohnung automatisch mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden kann. Anders ausgedrückt: Neben der Problematik, dass man am Beschäftigungsort überhaupt erst Mal bezahlbaren Wohnraum finden muss, verlangt der Fiskus, dass die zweite Wohnung eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt, bevor sie dann unter doppelte Haushaltsführung steuerlich abgerechnet werden kann.

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen? – Was ist ein Hauptwohnsitz?

Vor dem zweiten Wohnsitz muss zunächst einmal ein erster Wohnsitz vorhanden sein und unterhalten werden. Was heißt das im einzelnen?

  • Am ersten Wohnsitz muss man einen Haushalt unterhalten. Das heißt: Man beteiligt sich an den Kosten der Haushaltsführung. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Der Pendler trägt zu den laufenden Kosten bei, oder er übernimmt einmalige hohe Kosten wie etwa die für eine Renovierungsmaßnahme.
  • Neben der finanziellen Beteiligung erwartet der Fiskus auch eine Beteiligung an den Entscheidungen, die zu fällen sind. Also, man muss die Haushaltsführung auch wesentlich mitbestimmen.
  • Zudem muss der Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt sein. Anders ausgedrückt: Den zweiten Wohnsitz nutzt man vor allem als Schlafstätte von der aus es zur Arbeit geht. Private Aktivitäten finden in aller Regel an den arbeitsfreien Tagen am Hauptwohnsitz statt.
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Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen? Vor allem für Berufseinsteiger und Studenten bzw. Auszubildende ist die Frage nicht immer leicht zu beantworten.

Für Berufseinsteiger oder Studenten bzw. Auszubildende ist es demnach relativ schwierig, eine Zweitwohnung unter “doppelte Haushaltsführung” abzurechnen. Ein Beispiel: Ein junger Berufseinsteiger hat seine erste Ausbildung abgeschlossen. Er wohnt in einem Zimmer der Wohnung seiner Eltern und beteiligt sich nicht an den Kosten. Jetzt will er zusätzlich eine Wohnung am Beschäftigungsort anmieten und die Kosten absetzen. In aller Regel wird das Finanzamt diese Kosten nicht akzeptieren. Die Wohnung der Eltern ist im steuerlichen Sinn kein Hauptwohnsitz, an dem er einen Haushalt führt.

Übrigens ist es unerheblich, in welchen familiären Verhältnissen man am Hauptwohnsitz lebt. Man muss also nicht verheiratet oder verpartnert sein. Auch wenn man mit seinem Lebensgefährten oder allein in einer Wohnung lebt, kann die Wohnung der Hauptwohnsitz sein.

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen – Wann ist der zweite Wohnsitz ein “doppelter Haushalt”?

Sind diese Voraussetzungen geklärt, kann man sich auf die Suche nach einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte machen. Hier sind ebenfalls mehrere Faktoren zu beachten. Zum einen darf die erste Tätigkeitsstätte nicht am Ort des Hauptwohnsitzes angesiedelt sein. Zweitens ist die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wichtig. Der Bundesfinanzhof hat in seinem eingangs erwähnten Urteil den Begriff “zumutbar” verwendet. Ist die Fahrt zu Arbeit “zumutbar”, dann kann man keine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Der Weg sollte deutlich länger als eine Stunde sein. Wie viele Kilometer dieser entfernt ist, spielt eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind dagegen andere Faktoren. Zum Beispiel: Wie kann man die erste Tätigkeitsstätte mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen? Fahren Busse und Bahnen auch noch nach Ende der Spätschicht?

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen, und welche Kosten im Haushalt kann man eigentlich geltend machen?

Zweite Wohnung gefunden und eingezogen – diese Kosten können Sie ab jetzt steuerlich geltend machen:

  • Miete und Nebenkosten – also die Unterkunftskosten.
  • Alle Einrichtungsgegenstände, die wie das steuerrechtlich heißt “objektiv zur Führung eines geordneten Haushalts notwendig sind”, können abgesetzt werden. Also: das Bett, aber auch Geschirr oder Tisch und Stühle. Die Ausgaben können im Jahr der Anschaffung angesetzt werden. Bei höheren Anschaffungskosten muss man sie über mehrere Jahre abschreiben (AfA).
  • Wer eine Eigentumswohnung am Beschäftigungsort hat, der kann auch die Abnutzung (AfA), Hypothekenzinsen und Reparaturkosten gelten machen.
  • Fahrtkosten: Für die Fahrten von der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale);
  • Einmal wöchentlich können Sie auch die Fahrtkosten nach Hause, also zum Hauptwohnsitz, geltend machen. Auch hier gilt die Entfernungspauschale.
  • Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung.

Grundsätzlich kann man bei den Unterkunftskosten bis zu 1.000 Euro monatlich in der Einkommensteuererklärung ansetzen. Hinzu kommen noch ggfs. Fahrtkosten und Ausgaben für Möbel.

Lesen Sie weitere wichtige Steuerthemen der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, in der Kategorie  Arbeit und Rente

Außerdem interessant: Fahrtkosten absetzen – So wird das in der Steuererklärung gemacht

 

Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen? ultima modifica: 2018-03-21T11:14:36+01:00 da Redaktion LSTHV