Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Mit dieser Frage plagen sich viele Arbeitnehmer. Denn die Kosten für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung steuerlich geltend zu machen, ist gar nicht so einfach. Immerhin gibt es einen Lichtblick: Wenn Sie das häusliche Arbeitszimmer mit mehreren nutzen, kann auch jeder bis zur Höchstgrenze von 1.250 Euro seine Auslagen absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden (Az.: VI R 53/12 und Az.: VI R 86/13).

Bisher bezog sich die Höchstgrenze von 1.250 Euro auf das Arbeitszimmer und konnte auch bei mehreren Nutzern nur einmal geltend gemacht werden. „Die Höchstgrenze ist damit nicht mehr objektbezogen sondern sie kann von jedem Nutzer in Anspruch genommen werden. Das ist eine Verbesserung für Steuerzahler“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Grundsätzlich aber hinkt das Steuerrecht hinter den Entwicklungen in der Arbeitswelt her. Das Home-Office, längst eine Größenordnung in der modernen Arbeitswelt, wird oft behandelt wie ein Privatvergnügen.“

Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – Bild: contrastwerkstatt – fotolia.com

Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Wenn der private Arbeitsraum von mehreren genutzt wird, stellt sich jeder die Frage: Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? Der Bundesfinanzhof schreibt dazu in einer Pressemitteilung (Nr. 13 vom 22. Februar 2017):

„Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden, so dass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann.“

In dem einen der beiden aktuellen Fälle hatten ein Angestellter im öffentlichen Dienst und seine berufstätige Lebensgefährtin ein Arbeitszimmer in der gemeinsamen Wohnung von der Steuer abgesetzt. Das Finanzamt erkannte die Auslagen für das Arbeitszimmer auch an. Die Höchstgrenze von 1.250 Euro galt nach Auffassung des Finanzamtes jedoch für das Arbeitszimmer, das heißt der Angestellte konnte nur maximal Hälfte, 625 Euro, absetzen, seine Lebensgefährtin ebenfalls.

Diese Entscheidung korrigierte nun der Bundesfinanzhof. Die Höchstgrenze beziehe sich nicht auf das Arbeitszimmer, sondern jeder der Nutzer (Miteigentümer) könne die Höchstgrenze für sich geltend machen. Der Höchstbetrag, so der BFH, sei personenbezogen zu verstehen.

Der BFH hat den aktuellen Fall aber an das Finanzgericht zurückgegeben. Es müsse geprüft werden, ob der Angestellte überhaupt die Voraussetzungen erfüllt, nach denen ein Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden kann.

Wir nutzen das Büro zu zweit: Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Zwei Optionen sieht das Steuerrecht vor:

  • Obergrenze 1.250 Euro: Ein Arbeitszimmer in der privaten Wohnung kann man von der Steuer absetzen, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Dies kann zum Beispiel auf bestimmte Lehrer zutreffen, denen für die Unterrichtsvorbereitung nur das Lehrerzimmer zur Verfügung steht. Der Steuerzahler ist hier verpflichtet, den Nachweis zu führen. Er muss also zum Beispiel eine Bestätigung seines Arbeitgebers dem Finanzamt vorlegen.
  • Keine Obergrenze: Ist das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dann kann man die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers ohne Obergrenze absetzen. Dies kann zum Beispiel auf Außendienstmitarbeiter unter gewissen weiteren Voraussetzungen zutreffen. Auch hier ist der Steuerzahler in der Beweispflicht.

 

Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Finanzbehörde legt den Begriff „Arbeitszimmer“ sehr strikt aus. Das häusliche Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, also eine Arbeitsecke wäre nicht absetzbar. Man darf das Arbeitszimmer ausschließlich beruflich nutzen. Schon die Lagerung privat genutzte Gegenstände kann zur Aberkennung des Arbeitszimmers führen.

Welche Auslagen für das Arbeitszimmer sind absetzbar und welche nicht:

  • Miete und Nebenkosten;
  • typische Einrichtungsgegenstände die keine Arbeitsmittel sind: zum Beispiel Teppich, Gardinen oder Bilder;
  • die Reinigungskraft (anteilig), unter gewissen Umständen sogar Renovierungsarbeiten;
  • Was man nach aktueller Rechtsprechung nicht absetzen kann sind anteilige Aufwendungen für Küche, Bad und Flur (BFH-Urteil, Az.: X R 26/13);
  • Der Schreibtisch, das Regal, ein Computer – all dies sind Arbeitsmaterialien, die man separat als Werbungskosten geltend machen kann.

Viele Steuerzahler beschäftigen sich mit der Frage, wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen? Weil die Materie so komplex ist, rät Bernd Werner: „Wer hier einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater zur Rate zieht, hat die besseren Erfolgschancen.“

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Wie kann ich mein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen – BFH-Urteile: Geteiltes Arbeitszimmer jetzt besser absetzbar ultima modifica: 2018-03-12T16:42:55+01:00 da Redaktion LSTHV