Steuererklärung Student – Wer sollte die Studentensteuererklärung einreichen – Warten auf das Verfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

    • Die Kosten für die Erstausbildung können nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Gericht hat einen entsprechenden Beschluss am 10.1.2020 veröffentlicht.
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Jeder Student stellt sich diese Fragen. Aktuell ist es so, dass man die Ausgaben für ein Erststudium bzw. eine Erstausbildung nicht als Werbungskosten absetzen kann. Das letzte Wort in dem Steuerstreit hat das Bundesverfassungsgericht. Dies verhandelt schon seit 2014. Eine Entscheidung darüber, ob die Kosten des Erststudiums nicht doch als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, liegt aber noch nicht vor. Ist das wichtig? Ja, es geht für hunderttausende Studenten um viel Geld.

Steuererklärung Student - Wer sollte die Studentensteuererklärung einreichen - Warten auf das Verfassungsgericht.

Steuererklärung Student – Wer sollte die Studentensteuererklärung einreichen – Warten auf das Verfassungsgericht. Bild: contrastwerkstatt – fotolia.com

Beim Thema Steuererklärung Student nicht tatenlos abwarten

Angenommen, das Bundesverfassungsgericht erlaubt es, die Kosten des Erststudiums als Werbungkosten abzusetzen – von diesem für Studenten positiven Urteil können nur diejenigen profitieren, die sich vorbereitet haben. Ganz besonders wichtig ist hierbei: Belege sammeln und zwar für alle relevanten Ausgaben während der Zeit des Erststudiums. Diese Belege würde das Finanzamt in jedem Fall verlangen.

Übrigens gilt das auch für die schulische Ausbildung, also zum Beispiel für Heilpraktiker, Piloten, Physiotherapeuten oder andere Berufsgruppen, die üblicherweise viel Geld für ihre Ausbildung zahlen mussten.

Lohnt der ganze Aufwand für die Steuererklärung Student überhaupt?

Das hängt natürlich davon ab, wie das Gericht entscheidet. Aber die Chancen, dass das Verfassungsgericht in Sachen Steuererklärung Student ein Urteil für die Studenten fällt, dass man also nach dem Urteil auch die Ausgaben der Erstausbildung als Werbungskosten absetzen kann, diese Chancen stehen gut.

Denn zuletzt gab es sozusagen „Schützenhilfe“ für Studenten und Auszubildende von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Diese sollte für das Bundesverfassungsgericht die Streitfrage bewerten. Kurz zusammengefasst: Auch die Kammer unterstützt die Auffassung, dass die Kosten der Erstausbildung Werbungskosten sind. Die Bundesrechtsanwaltskammer folgt also der Bewertung des Bundesfinanzhofes. Die Richter des höchsten deutschen Finanzgerichtes hatten für die Klärung der Frage das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Angenommen, es wird bei Steuererklärung Student zugunsten der Studierenden entschieden, was bringt das?

Im Steuerrecht ist der Begriff „Werbungskosten“ recht weit gefasst. Werbungskosten definiert das Einkommensteuergesetz (§ 9 EStG) so:

“Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.”

Wer Werbungskosten absetzen darf, der kann also eine Vielfalt von Ausgaben geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ausbildungsgebühren;
  • Der Zweitwohnsitz am Ausbildungsort, also Miete und Wohnungs- aber auch die Umzugskosten;
  • Fahrtkosten;
  • Verpflegungsmehraufwand.

Dies sind nur die wichtigsten Punkte. Nicht vergessen: Bei der Steuererklärung Student müssen alle Ausgaben belegt werden.

Weiterer Vorteile, wenn man bei der Studentensteuererklärung Werbungskosten ansetzen darf

  • Werbungskosten sind unbeschränkt abziehbar. Es gibt also keinen Höchstbetrag.
  • Werbungskosten darf man in der Regel auch dann geltend machen, wenn man noch gar kein Einkommen hat. Daraus entsteht der „Verlustvortrag“. Das Finanzamt verrechnet diese Werbungskosten in dem Fall erst ab dem Jahr, in dem Einkünfte erzielt werden, also das erste Gehalt verdient wird. Wer alles richtig macht, der kann dann mit einer beachtlich hohen Steuererstattung rechnen.

Für jedes Jahr, in dem ein Verlustvortrag anfällt, muss eine Steuererklärung Student abgegeben werden. Und zwar auch dann, wenn gar keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (Veranlagung) besteht. Also zum Beispiel auch dann, wenn man gar kein Geld verdient und auch keine Steuern gezahlt hat.

Aber auch wer schon das Studium abgeschlossen hat und im Beruf steht kann noch profitieren, wenn das Verfassungsgericht entsprechend entscheidet. Denn grundsätzlich kann man bis zu sieben Jahre rückwirkend Steuererklärungen einreichen. Der Bundesfinanzhof hatte das entschieden (Az.: IX R 22/14). Auch in diesem Fall muss man natürlich alle Belege vorlegen. Und für jedes Jahr muss man eine Steuererklärung einreichen. Weitere Informationen zu Ausbildungskosten auch viele Jahre nachträglich von der Steuer absetzen.

Weitere Bedingung: Während der zurückliegenden Jahre darf man nicht zur Einkommensteuer veranlagt gewesen sein. Anders ausgedrückt: Wer bereits für die betreffenden Jahre rechtskräftige Steuerbescheide vom Finanzamt erhalten hat, der geht leer aus.

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Was ist jetzt bei der Steuererklärung Student zu tun?

Besser jetzt aktiv werden, als abwarten. Klären Sie aktuell diese Fragen: Waren Sie im Jahr 2018 in einem Erststudium? Hatten Sie Werbungskosten? Sie hatten zwar Einkünfte, müssen diese aber nicht versteuern? Dann füllen Sie jetzt, in 2019, eine Steuererklärung aus. Alle Werbungskosten belegen und einsetzen. Wenn die Einkünfte dann negativ sind, kommt es zum Verlustvortrag. Sind keine Einkünfte vorhanden, dann kommt es durch die Ausgaben – vorgezogene Werbungskosten – zum Verlustvortrag.

Das Finanzamt wird die Werbungskosten dann ablehnen. Einen Einspruch müssen Sie normalerweise nicht einlegen. Der Grund: Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG).

Das heißt: Der Steuerbescheid wird in diesem Punkt nicht rechtskräftig. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Studenten, dann muss das Finanzamt von Amts wegen den bzw. die betreffenden Steuerbescheid/e korrigieren.

Trotzdem sollte man den Bescheid prüfen. Denn es kann passieren, dass Ihr Finanzamt die als Werbungskosten beantragten Ausgaben für die Erstausbildung als Sonderausgaben anerkennt. Das wäre dann zu Ihrem Nachteil, denn Sonderausgaben wirken sich nicht oder nur in geringem Maße steuerlich aus.

Falls ein Finanzamt so verfahren sollte, muss man gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. In der Begründung verweist man dann auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht läuft unter diesen Aktenzeichen: 2 BvL 22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 27/14.

So wird die Steuererklärung Student nach aktuellem Recht behandelt

Will ein Student oder ein Absolvent einer schulischen Ausbildung derzeit Kosten geltend machen, dann werden diese – in der Erstausbildung – als „Sonderausgaben“ behandelt. Dabei gibt es zwei Hürden: Erstens kann man nur dann Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn man auch Steuern gezahlt hat. Zweitens kann man Sonderausgaben nicht in unbegrenzter Höhe geltend machen. Vielmehr gibt es einen Höchstbetrag von 6.000 Euro.

Die Hintergründe zum aktuellen Verfahren Steuererklärung Student

Das Verfahren geht auf die Initiative des Bundesfinanzhofes (BFH) zurück. Das höchste Steuergericht hatte in einem Fall die Kosten eines Studenten, darunter auch Ausgaben für ein Auslandssemester akzeptiert (Az.: VI R 8/12). Der Student hatte eine Erstausbildung absolviert.

Im Wesentlichen kann man die Streitfrage auf diesen Punkt bringen: Warum wird eine Erstausbildung steuerlich anders behandelt, als eine Zweitausbildung? Die Kosten der Zweitausbildung können bereits als Werbungskosten angesetzt werden.

Die Richter des Bundesfinanzhofes und auch die Sachverständigen der BRAK vertreten den Standpunkt, dass die Ausgaben für Erststudium bzw. Erstausbildung deshalb erfolgen, um damit die Grundlagen und Voraussetzungen für eine spätere berufliche Tätigkeit zu erlangen. Sie dienten also der künftigen Existenzsicherung des Steuerpflichtigen. Insofern müssten die Ausgaben in jedem Fall steuerlich als Werbungskosten behandelt werden.

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Steuererklärung Student – Wer sollte die Studentensteuererklärung einreichen – Warten auf das Verfassungsgericht ultima modifica: 2021-08-02T14:31:06+02:00 da Red. Lohnsteuerhilfeverein