Daten-Panne bei den Finanzämtern: Bundesweit erhielten insgesamt fast 30.000 Arbeitnehmer für den Monat Juli falsche Gehaltsabrechnungen. Die Finanzbehörde hatte die Betroffenen von der Steuerklasse III in die Steuerklasse I eingruppiert. Dies geschah offensichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2015. Zahlreiche Betroffene hatten aus diesem Grund Ende Juli/Anfang August gar kein Gehalt erhalten sondern noch zusätzlich eine Aufforderung, Steuern nachzuzahlen.
Bei der Daten-Panne – Medienberichten zufolge ein Software-Update – ist es offensichtlich [[{“type”:”media”,”view_mode”:”media_original”,”fid”:”222″,”attributes”:{“alt”:”Daten-Panne bei den Finanzbehörden”,”class”:”media-image”,”height”:”404″,”style”:”width: 350px; height: 196px; margin: 5px; float: right;”,”typeof”:”foaf:Image”,”width”:”720″}}]]nicht geblieben. Laut Berichten der Stuttgarter Nachrichten war von den Finanzbehörden versucht worden, den Fehler zu korrigieren. Die Korrektur aber führte in einzelnen Fällen erneut zu einem Fehler: Steuerzahler wurden nicht in die günstige Steuerklasse III zurückgeführt sondern stattdessen in die Steuerklasse IV eingruppiert. Dies könnte sich dann womöglich in der August Abrechnung auswirken, berichtet die Zeitung (➝ zum Bericht).
„Das Problem ist: Die Finanzbehörden können den oder die Fehler offensichtlich nicht selbst ermitteln. Insofern wissen wir noch nicht einmal, wie viele Steuerzahler letztendlich betroffen sind“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. „Wir wissen auch nicht, in welchem Umfang Steuerzahler betroffen sind.“
Presseberichten zufolge hat die Datenpanne einen „bürokratischen Albtraum“ ausgelöst. Den Stuttgarter Nachrichten soll ein interner Bericht vorliegen, indem die Oberfinanzdirektion Karlsruhe für das baden-württembergische Wirtschaftsministerium das ganze Ausmaß der Panne beschreibe. „Die Behörde warnt vor Schadenersatzforderungen der betroffenen Bürger“, so das Blatt.
Was ist jetzt zu tun? „Wir raten in Anbetracht der undurchsichtigen Lage dazu, dass Steuerzahler der Steuerklasse III ihre Gehaltsabrechnung für den Monat Juli aber auch für den Monat August kontrollieren“, so Timo Bell. Wer Unregelmäßigkeiten feststellt, sollte sich umgehend mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen und auch mit seinem Arbeitgeber. „Zu befürchten ist dies: Wer nicht aktiv werde, der erhalte zu viel gezahlte Steuern erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr zurück“, so Timo Bell.
„Umfangreiche Hilfe erhalten Betroffene, die Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins sind oder von einem Steuerberater betreut werden“, sagt Timo Bell. Denn in jedem Fall ist zu prüfen, ob eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. „Darüber hinaus sollte man auch prüfen, ob ein laufendes Steuerfreibetrags-Verfahren von der Datenpanne betroffen ist.“
Nach Steuerklasse III werden Eheleute aber auch eingetragene Lebenspartnerschaften besteuert. In die Steuerklasse I werden unverheiratete eingruppiert, hier ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich höher. Steuerklasse IV ist für Ehegatten bzw. Lebenspartner geeignet, die beide berufstätig sind und etwa gleiche Einkommen haben.