Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM 
(Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale) ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise 
vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren 
ermöglicht werden. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hin.

Hintergrund: Die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden haben im Dezember 2011 
entschieden, dass sich der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen 
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten auf 
den 1.1.2013 verschiebt. Grundsätzlich gelten die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 
2010 bzw. auf der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 auch für das Jahr 
2012 weiter.

Hierzu führt die OFD weiter aus: Derzeit wird für die bundesweite Einführung ein 
Konzept für Arbeitgeber, Softwarehersteller und die Finanzverwaltung erarbeitet. Dabei 
wird besonders berücksichtigt, dass Arbeitgeber ihre Software und ihre betrieblichen 
Abläufe an das neue Verfahren anpassen müssen. Die zukünftige Anwendung der ELStAM wird 
das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen. Insgesamt sind über 40 
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr als 2 Millionen Arbeitgeber von 
der Umstellung betroffen. Sobald Arbeitgeber daselektronische Verfahren nutzen, können 
sie die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer, wie z.B. die Steuerklasse und Freibeträge, abrufen. Steuerlich bedeutsame 
Änderungen werden dann nach ihrer Eintragung im Melderegister (z.B. Heirat, Geburt 
eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch beim Lohnsteuerabzug 
der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers berücksichtigt. Die Finanzverwaltung 
wird rechtzeitig über weitere Details informieren.

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema ELStAM finden Sie unter: elster.de

Quelle: OFD Niedersachen
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2013 (OFD) ultima modifica: 2012-07-27T11:24:55+02:00 da lsthv-presse