Nachdem für das Jahr 2010 noch einmal die Steuerkarten in Papierform an die Arbeitnehmer verschickt wurden und da das elektronische Verfahren ELSTAM in 2011 und 2012 noch nicht zur Anwendung kam, galten die Daten der Steuerkarte von 2010 auch in den Jahren 2011 und 2012..

Ab 01. Januar 2013 können die Arbeitgeber die Daten für den Lohnsteuerabzug ihrer Arbeitnehmer elektronisch vom Finanzamt abrufen (ELSTAM). Im Herbst 2011 wurden diese Daten durch die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen zugeschickt. Jetzt sollten alle Arbeitnehmer prüfen, ob die beim Finanzamt gespeicherten Daten korrekt sind. Dazu müssen Sie sich unter www.elsteronline.de/eportal einmalig mit Ihrer Identifikationsnummer registrieren. Stellen Sie dann fest, dass Ihre Daten nicht korrekt sind, müssen Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuermerkmale einreichen.

Arbeitnehmer die einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen können, müssen dies für 2013 wieder vornehmen, da der Antrag von 2010 nur für die Jahre 2011 und 2012 galt.

ELSTAM – Arbeitnehmer sollten Ihre gespeicherten Lohndaten prüfen ultima modifica: 2012-12-05T23:27:48+01:00 da lsthv-presse