Baukindergeld beantragen können grundsätzlich alle Familien mit minderjährigen Kindern. Über 24.000 Anträge sind bereits bei der zuständigen KfW-Förderbank eingegangen. 1.200 Euro pro Kind und pro Jahr beträgt die Förderung für den erstmaligen Kauf einer Wohnung bzw. für den erstmaligen Erwerb oder Neubau eines Hauses. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Fördergelder. Außerdem müssen die Bewerber eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllen, damit sie in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.

Baukindergeld beantragen – So wird das gemacht

Baukindergeld beantragen – So wird das gemacht. Bild: drubig-photo – fotolia.com

Baukindergeld beantragen – Was bringt das eigentlich

Die Frage, was haben Familien davon, wenn sie Baukindergeld beantragen, beantwortet die KfW-Förderbank so:

„Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.“

Ein Beispiel: Im Haushalt leben 3 Kinder, die noch nicht volljährig sind. Maximal erhält die Familie 36.000 Euro Baukindergeld, wenn sie den Förderzeitraum voll ausschöpft.

Bisher haben schon über 24.000 Familien bei der KfW einen Antrag eingereicht, berichtet die Süddeutsche Zeitung. ( https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/baukindergeld-immobilien-miete-1.4194563 )

Die wichtigsten Bedingungen für Familien, die Baukindergeld beantragen wollen

  • Zum Haushalt gehört mindestens ein Kind, das noch keine 18 Jahre alt ist.
  • Für den Nachwuchs hat der Antragsteller eine Kindergeldberechtigung. Oder er lebt mit einem Ehe- bzw. Lebenspartner zusammen, der für das Kind kindergeldberechtigt ist.
  • Auch Alleinerziehende können die Förderung beantragen.
  • Das neue Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung muss in Deutschland liegen. Die Staatsangehörigkeit spielt jedoch keine Rolle.
  • Ersterwerb ist das Stichwort: Gefördert werden nur Haushalte, die erstmals eine Wohnung oder ein Haus gebaut bzw. gekauft haben. Wer also bereits Wohneigentum besitzt, der erhält keine Fördergelder.
  • Die Familie muss die Eigentumswohnung bzw. das Haus selbst bewohnen.
  • Teilt sich der Antragsteller das neue Zuhause mit anderen Parteien, dann müssen mindestens 50 Prozent davon ihm gehören (Grundbucheintrag).

Baukindergeld beantragen: Haushaltsjahreseinkommen nicht über 90.000 Euro

Wer einen Antrag auf Baukindergeld stellen möchte, muss noch eine weitere Grundvoraussetzung beachten: die Einkommensverhältnisse. Die KfW-Bank fördert nämlich nur Familien, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Ausschlaggebend hier hierbei der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden des vorletzten und des vorhergehenden Jahres. Für das zweite und jedes weitere Kind werden zu der Höchstgrenze noch jeweils 15.000 Euro hinzugerechnet.

Um dies zu veranschaulichen, hier ein Beispiel. Im Haushalt leben 3 Kinder, die noch nicht volljährig sind. Die Höchstgrenze wird so berechnet: 90.000 Euro durchschnittliches Haushaltsjahreseinkommen, plus 30.000 Euro für das zweite und das dritte Kind. Macht 120.000 Euro. Übersteigt das Haushaltseinkommen diesen Wert nicht, dann kann die Familie von dem Fördergeld profitieren. Maximal erhält sie 36.000 Euro Baukindergeld, wenn sie den Förderzeitraum voll ausschöpft.

Übrigens: Die KfW zahlt das Baukindergeld dann nicht mehr, wenn ein zum Haushalt zählendes Kind volljährig wird. Und: Familien erhalten die Förderung jährlich. Zieht die Familie um, enden auch die Förderzahlungen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesinnenministerium sind für die Förderung der eigenen vier Wände zuständig.

Interessenten müssen insbesondere folgende Termine beachten:

  • Ziehen die Neu-Eigentümer nach dem 18.9.2018 ein, dann muss der Baukindergeld-Antrag spätestens drei Monate nach dem Einzug gestellt werden.
  • Wer in der Zeit vom 1.1.2018 und 17.9.2018 das eigene Heim bezogen hat, der kann den Antrag noch bis 31.12.2018 stellen.
  • Die KfW zahlt das Fördergeld nur für Wohneigentum, das zwischen dem 1.1.2018 und 31.12.2023 gekauft wurde. Im Falle eines Neubaus ist das Datum der Baugenehmigung ausschlaggebend.

Wenn nach der Antragstellung noch ein Kind zum Haushalt dazu kommt, dann wird für dieses Kind kein Baukindergeld gezahlt.

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Baukindergeld bei der KfW beantragen

Die KfW-Förderbank lässt sich zunächst einmal Zeit frühestens ab März 2019 entscheidet sie über die Anträge, heißt es. Allerdings müssen die Antragsteller schon jetzt handeln. Sie müssen sich fristgerecht bei der KfW online registrieren und dort ihren Antrag auf Baukindergeld stellen. „Nach Absenden des Antrags wird der Zuschuss­betrag für Sie reserviert“, heißt es auf der KfW Internet-Seite dazu. 2019 will sich die KfW dann per E-Mail bei den Antragstellern melden und mitteilen, wie es weitergeht.

Der Zuschuss wird bei der KfW beantragt: https://www.kfw.de/

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Weitere Steuerthemen lesen Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, unter Familie und Leben.

 

Baukindergeld beantragen – So wird das gemacht ultima modifica: 2021-08-02T23:46:32+02:00 da Redaktion LSTHV