Elterngeld beantragen ist zwar unromantisch, doch wer hier Fehler macht, verschenkt viel Geld. Gerade Paare, die eine Familie planen, sollten sich mit dem Thema umfassend beschäftigen. Und frühzeitig. Nach dem Motto: Erst die Steuersachen klären, dann das Zimmer für den Nachwuchs einrichten. Spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes muss man zum Beispiel den Steuerklassenwechsel beantragen.

Elterngeld beantragen

Elterngeld beantragen – was man dabei unbedingt beachten sollte. Bild: detailblick-foto – fotolia.com

Elterngeld, ElterngeldPlus, die richtige Steuerklasse: Wer Elterngeld beantragen will, der sollte sich rechtzeitig informieren

Es ist fast so, dass wir sagen: Sprechen sie mit ihrem Steuer-Experten bevor Sie den Nachwuchs planen”, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Grund dafür ist unter anderem die Berechnung des Elterngeldes. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Nettogehalt der Eltern ab. Das wiederum wird bestimmt durch die Steuerklasse. “Wer also in der richtigen Steuerklasse ist, kann einige hundert Euro mehr bekommen”, sagt Timo Bell. “Den dazu oft notwendigen Steuerklassenwechsel muss man aber spätestens sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes beantragt haben.”

Aber der Reihe nach. Paare, die Elterngeld beantragen wollen, informiert das Bundesfamilienministerium:

Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen möchten, werden besonders durch das ElterngeldPlus unterstützt.

Es gibt also zwei Elterngelde: Das sogenannte “Basiselterngeld” bzw. das “klassische” Elterngeld  und das ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus richtet sich an Paare, die in Teilzeit weiterarbeiten wollen. Hier der wesentlichste Unterschied für werdende Eltern, die Elterngeld beantragen wollen:

  • Beim Elterngeld beträgt die Mindesthöhe 300 Euro, maximal gibt es 1800 Euro im Monat.
  • Paare erhalten bis zu 14 Monate Elterngeld. Die Monate können untereinander aufgeteilt werden. Wichtig: Der andere Partner muss mindestens 2 Monate in Anspruch nehmen.
  • Beim ElterngeldPlus gibt es mindestens 150 Euro, maximal 900 Euro pro Monat.
  • ElterngeldPlus bekommt, wer zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeitet.
  • ElterngeldPlus kann man 28 Monate lang in Anspruch nehmen, mit dem sogenannten “Partnerschaftsbonus” sogar bis zu 36 Monate.

Elterngeld muss man nach der Geburt des Kindes beantragen. Der Antrag wird an die zuständige Elterngeldstelle geschickt. Die Adressen der Elterngeldstelle findet man auf dieser Internetseite des Bundesfamilienministeriums.

Elterngeld beantragen – Wieviel Geld bekommt man?

Vor allem kommt es auf das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes an. Das Elterngeld soll Einkommensverluste ausgleichen und zwar so, dass jungen Familien zwischen 65 und 100 Prozent des Nettoeinkommens zur Verfügung steht. Was zählt nicht zum “durchschnittlichen Nettoeinkommen”?

  • Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ausnahme: Wer sich mit seinem Arbeitgeber einigen kann, und derartige Zahlungen auf die Monatsgehälter umlegen lässt, der kann auf dem Wege auch Weihnachts- und Urlaubsgeld zum Nettogehalt dazurechnen.
  • 13. und 14. Monatsgehalt,
  • Abfindungen,
  • Leistungsprämien,
  • Zuschläge für Nacht- oder Wochenendarbeit,
  • Trinkgeld.

Wie wichtig ist die Steuerklasse wenn man Elterngeld beantragen will? Es ist einer der wichtigsten Faktoren. Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Für viele Paare macht es Sinn, die Steuerklasse zu wechseln. Insbesondere dann, wenn der eine mehr verdient als der andere. Ein Beispiel:

Die Frau verdient 35 % des gesamten Familieneinkommens (1.400 €), der Mann 2.600 €. Die werdende Mutter möchte gerne 12 Monate in die „Babypause“ gehen, der angehende Vater übernimmt 2 Monate.  Welche Steuerklasse sollte das Paar im Normalfall wählen und in welche Steuerklasse sollte das Paar 7 Monate vor der Geburt wechseln? Unter normalen Umständen wählt der Mann die Steuerklasse  3, die Frau die Klasse 5. Doch um das Elterngeld optimal auszunutzen, wird spätestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes gewechselt: Die Frau wählt die Steuerklasse 3, ihr Partner die Steuerklasse 5.

Der Ehemann bezahlt dann zwar zunächst monatlich mehr Lohnsteuer. Diese bekommt das Ehepaar aber mit der Einkommensteuererklärung wieder. Das heißt auch: Wer Elterngeld bekommt, der ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Das Elterngeld unterliegt der Progression nach § 32 b EStG . Damit wird der Steuersatz und die Steuerbelastung erhöht. „Der Wechsel in die richtige Steuerklasse kann also einige hundert Euro im Jahr ausmachen,“ sagt Timo Bell.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

 

Wer kann Elterngeld bzw. ElterngeldPlus beantragen?

  • Natürlich die Eltern;
  • auch Alleinerziehende, die mit dem Elterngeld das weggefallene Einkommen ausgleichen wollen, können die Förderung in Anspruch nehmen und zwar ebenfalls bis zum 14. Lebensmonat des Kindes;
  • Adoptiveltern;
  • eingetragene Lebenspartner, die das Kind nach der Geburt betreuen, erhalten Elterngeld;
  • Auszubildende und Studierende;
  • Ausländer aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz erhalten in der Regel Elterngeld, wenn sie in
    Deutschland erwerbstätig sind oder in Deutschland wohnen;
  • Ausländer aus anderen Staaten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Elterngeld. Laut Bundesfamilienministerium gelte dies in der Regel etwa dann, wenn der Aufenthalt und der Zugang zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft sind.

Wer mehr als 500.000 Euro (vor Steuern) verdient, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Resturlaub nicht in der Babypause nehmen

Wer Elterngeld beantragen will, sollte auf keinen Fall den Resturlaub aufheben, warnt die Süddeutsche Zeitung:

“Der teuerste Fehler kann alle Paare treffen. Und zwar dann, wenn werdende Mütter und Väter angesparte Überstunden oder noch vorhandenen Resturlaub für die Elternzeit nehmen. Die bittere Folge: Die Elterngeldstelle braucht keinen Cent Unterstützung zu zahlen, nicht einmal den Mindestsatz.”

“Der Weg zum Elterngeld ist leider nicht ganz so einfach”, sagt Timo Bell: “Deshalb können wir angehenden Eltern nur raten, sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater helfen zu lassen.”

Lesen Sie mehr zum Thema Familie:

Kindergeld in der Ausbildung – Finanzgericht gewährt Kindergeld bis zum Ende des Ausbildungsvertrages

 

Elterngeld beantragen – Was man dabei beachten muss ultima modifica: 2021-08-02T23:49:56+02:00 da Redaktion LSTHV