Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – So können Sie Steuern sparen – Haben Sie die Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters genau geprüft? Hatten Sie Auslagen zum Beispiel für eine Haushaltshilfe, oder für einen Entrümpelungsdienst? Und was war mit der Waschmaschinenreparatur? Viele Steuerzahler vernachlässigen den Posten haushaltsnahe Dienstleistungen. Sie hatten die Ausgaben, machen diese aber nicht in der Einkommensteuererklärung geltend. Dabei kann man gerade hier einige hundert Euro Steuern sparen.
So können Sie Steuern sparen, wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Will man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, dann verlangt der Fiskus, dass hier Tätigkeiten ausgeübt werden, die üblicherweise zu einem Haushalt gehören und die normalerweise von einem Mitglied des Haushalts selbst erledigt werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Fensterputzen,
- Arbeiten im Garten,
- Entrümpelungen,
- oder auch Arbeiten in der Küche.
Wer hierfür Dienstleister in Anspruch nimmt, oder sich im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses helfen lässt, der kann die Ausgaben von der Steuer absetzen.
Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen gilt: Hier kann man nahezu alle Kosten für Tätigkeiten absetzen, die mit dem Haushalt in einem Zusammenhang stehen. Dazu zählen zum Beispiel die Wartung der Heizung, Renovierungsarbeiten, ein frischer Anstrich oder auch die Schornsteinfegerleistungen.
Die Arbeiten müssen Sie grundsätzlich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus oder auf dem dazugehörenden Grundstück erledigen lassen.
Was kann man als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen? Dazu schreibt Wikipedia:
“Die haushaltsnahe Dienstleistung ist eine Tätigkeit, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und für die stattdessen eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird, wie z. B.: Reinigung der Wohnung (z. B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder einen selbständigen Fensterputzer), Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden).”
Was bringt das, haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen/Handwerkerleistungen ist es so, dass man zunächst einmal die vollen, absetzbaren Kosten zusammenrechnen muss. Von diesen wirken sich dann 20 Prozent steuermindernd aus. Für die Ausgaben, die man absetzen kann, gibt es Höchstgrenzen. Hier ein Überblick:
steuerlich wirksam |
Höchstgrenze | |
Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 % | 4.000 € |
Pflege- und Betreuungsleistungen | ||
Haushaltsnahe Handwerkerleistungen | 20 % | 1.200 € |
Haushaltsnaher Minijob | 20 % | 510 € |
Der haushaltsnahe Minijob muss eine geringfügige Beschäftigung sein und zwar im Sinne des § 8a SGB IV. Zudem müssen Sie an dem sogenannten Haushaltsscheckverfahren teilnehmen.
Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter können im Rahmen ihrer Vermietertätigkeit nicht am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen. “Die von ihnen eingegangenen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind nicht nach § 35a Absatz 1 EStG begünstigt. Sie fallen unter die haushaltsnahen Dienstleistungen”, schreibt das Bundesfinanzministerium.
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Bevor man diese Steuererleichterungen in Anspruch nehmen kann, sind einige weitere Voraussetzungen zu beachten:
Auf keinen Fall bar zahlen: Sie dürfen haushaltsnahe Dienstleistungen nicht bar bezahlen. Lassen Sie sich eine Rechnung geben. Überweisen Sie den Betrag.
Keine Materialkosten: Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen absetzen, können Sie nur die Arbeitskosten und Fahrtkosten geltend machen. Materialkosten erkennt das Finanzamt nicht an.
Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen – Was ist haushaltsnah und was nicht?
Was bedeutet denn eigentlich “haushaltsnah”? Darüber wird seit Jahren immer wieder vor den Finanzgerichten gestritten. Das Bundesfinanzministerium definiert “haushaltsnah” so: “Der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, wird regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Ausnahmsweise können auch Leistungen, die jenseits der Grundstücksgrenzen auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, begünstigt sein.”
Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), urteilte im September 2017 dagegen, dass “haushaltsnah” unter bestimmten Voraussetzungen auch “räumlich-funktional” bedeutet. In dem Fall ging es darum, dass ein Hundebesitzer einen professionellen Dienst damit beauftragt hatte, den Hund auszuführen. Die Kosten für das regelmäßige ein- bis zweistündige Gassigehen kann man grundsätzlich von der Steuer absetzen, urteilt der BFH (Az.: VI B 25/17), obwohl der Betreuer den Hund außerhalb des Grundstückes ausführt. Allerdings muss der Hundebetreuer das Tier im Haushalt abholen und wieder dorthin zurückbringen.
Ähnlich urteilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Hier ging es darum, ob eine Handwerkerleistung im Haushalt erbracht werden muss, oder ob man zum Beispiel eine Reparatur auch außerhalb vornehmen kann. Die Richter vertraten die Ansicht, dass es ausreicht, wenn der Leistungserfolg in der Wohnung des Steuerzahlers erfolgt. Das heißt: Man kann zum Beispiel die Reparatur der Waschmaschine auch dann steuerlich geltend machen, wenn der Mechaniker das Gerät in seiner Werkstatt – also außerhalb des Haushalts – wieder instand setzt (Az.: 12 K 12040/17).
Vergleichbar hatte das Finanzgericht München entschieden. In dem Fall hatte ein Schreiner die renovierungsbedürftige Haustür aufgearbeitet. Die Arbeiten hatte er in seiner Werkstatt und nicht im Haushalt des Steuerzahlers durchgeführt. Dennoch entschieden die Richter: Die Kosten sind absetzbar, weil es sich um eine haushaltsnahe Handwerkerleistung handelt (Az.: 7 K 1242/13).
Das können Sie tun, wenn das Finanzamt die Kosten ablehnt, die Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen wollen
Steuerzahler können in ähnlich gelagerten Fällen in den betreffenden Bundesländern – also in Bayern und in Berlin-Brandenburg – folgendes unternehmen: Tragen Sie die Kosten in die Einkommensteuererklärung ein. Lehnt das Finanzamt die Kosten ab, müssen sie Einspruch einlegen und “Ruhen des Verfahrens” beantragen. In der Begründung muss man sich dann auf eines der Urteile beziehen. In allen genannten Fällen muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden. Soange kann man in den übrigen Bundesländern nichts unternehmen. Aber: Wahrscheinlich gibt es noch in diesem Jahr ein Urteil.
Ferienwohnung, doppelte Haushaltsführung, Umzug – so kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Man kann haushaltsnahe Dienstleistungen auch für mehrere räumlich voneinander getrennte Orte geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel die Wohnung des eigenen Kindes, die Ferienwohnung oder auch bei doppelter Haushaltsführung die Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes. → Mehr zum Thema Wer kann die doppelte Haushaltsführung absetzen
Allerdings gewährt der Fiskus die Steuerermäßigung nur einmal pro Jahr, auch wenn man mehrere Wohnungen nutzt.
Übrigens: Wer umzieht, kann die Steuervorteile ebenfalls nutzen, zum Beispiel um die Tapeten neu streichen zu lassen. Allerdings prüft das Finanzamt, ob die Arbeiten in einem “engen zeitlichen Zusammenhang” mit dem Umzug durchgeführt wurden.
Was ist mit den Kosten der Erfassung des Heizverbrauches? Dieser wird heute durch einen Dienstleister mittels drahtlosen Ablesens vor der Wohnungstür vorgenommen. Sind das Handwerker- oder Dienstleistungen, somit absetzbar?
Danke für Ihre Anmerkung.
Sobald die Arbeiten im Bereich Ihres Haushaltes stattfinden, sind die Serviceleistungen als Dienstleistung absetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.