Steuererklärung 2018 bringt einige interessante Änderungen. Dazu zählt, dass man die sogenannten “geringfügigen Wirtschaftsgüter” besser absetzen kann. Außerdem geht der Fiskus zunehmend zur papierlosen Steuererklärung über: Belege muss man in der Regel nicht mehr bei der Finanzbehörde einreichen. Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2018 wird um zwei Monate verlängert auf den 31. Juli 2019. Aber: In diesem Jahr müssen Sie Ihre Steuererklärung noch einmal spätestens am 31. Mai einreichen. Es sei denn, die Landesfinanzämter erlauben einen Aufschub wie im letzten Jahr.

Steuererklärung 2018

Steuererklärung 2018 – was sich alles ändert. Bild: Janina Dierks – fotolia.com

Was sich bei der Steuererklärung 2018 ändert

„Das Steuerrecht wird nicht neu erfunden“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Leider können wir auch nicht mit umfassenden Steuersenkungen rechnen. Aber wer genau hinsieht, der kann Steuern und Mühen sparen.“

Das Finanzamt, verzichtet zunehmend auf Belege. Wer also seine Steuererklärung im kommenden Jahr (2019) abgibt, der muss in der Regel keine Belege mehr abgeben. Aber, ganz wichtig: Sie müssen die Belege vorhalten, für den Fall dass die Behörde doch einmal nachfragt. Den Hintergrund für die beleglose Steuererklärung 2018 erklärt das Bundesfinanzministerium so:

“Technische Entwicklungen wie das Internet und die elektronische Kommunikation beeinflussen auch das Besteuerungsverfahren spürbar. So hat sich die Art und Weise, wie Steuern erklärt und festgesetzt werden, seit der Jahrtausendwende stetig weiterentwickelt. Die elektronische Informations- und Datenverarbeitung (IT) ist in der Finanzverwaltung und auf Seiten der Bürger und Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Dazu waren die gesetzlichen Grundlagen in der Abgabenordnung (AO) anzupassen.”

Wer die Möglichkeit hat, Möbel im Arbeitszimmer oder einen beruflich genutzten PC als Werbungskosten abzusetzen, der kann die Anschaffung ab diesem Jahr einfacher steuerlich geltend machen. Denn ab 2018 kann man sogenannte „geringfügige Wirtschaftsgüter“ besser absetzen. Die bisherige Grenze von 410 Euro wird auf 800 Euro (zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer) erhöht. Derartige Anschaffungen müssen nicht mehr auf Jahre abgeschrieben werden, man kann sie sofort ansetzen.

Die Einführung der Rentenbesteuerung geht schrittweise voran. 76 Prozent, so hoch ist der Anteil der Rente, der 2018 besteuert wird. Betroffen davon sind Arbeitnehmer, die 2018 in den Ruhestand gehen. Parallel dazu werden die Rentenbeiträge zunehmend steuerfrei gestellt. Weitere Informationen lesen Sie unter Rentenerhöhung 2017.

Wann muss ich die Steuererklärung 2018 abgeben?

Die Erklärung zur Einkommensteuer 2018 kann man erstmalig später abgeben und zwar am 31. Juli 2019. Wer Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins ist, der muss seine Steuersachen erst Ende Februar 2020 abgeben.

„Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2017 ist allerdings noch einmal der 31. Mai“, sagt Bernd Werner: „Für Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins endet die Frist erst am 31. Dezember.“ Womöglich könnte es bei der Frist in diesem Jahr aber dennoch Zeitvorteile geben. Denn bereits im vergangenen Jahr hatten einige Landesfinanzbehörden die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 verlängert auf den 31. Juli. Das galt allerdings nur für diejenigen, die sich bei ELSTER, dem Steuerportal der Finanzbehörden, registrierten. Mit einer vergleichbaren ELSTER-Werbeaktion kann man auch in 2018 – also für die Steuererklärung 2017 – rechnen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.

2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Das Gesetz hat zahlreiche Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie zur steuerlichen Förderung neu geregelt. Die Änderungen sind so vielfältig und so komplex, dass Interessenten sich hier mit einem Fachmann beraten sollten.

Gleichzeitig hat der Gesetzgeber auch die Riester-Rente verändert. Seit 1. Januar 2018 wird die Grundzulage von bisher 154 Euro pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Wer bereits einen Riester-Vertrag hält, der bekommt die volle Zulage von 175 Euro, wenn er mindestens vier Prozent seiner Einkünfte (max. 2.100 Euro abzüglich Zulage) pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlt.

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Steuererklärung 2018 – zahlreiche Änderungen im Detail

In diesem Jahr ändert sich ein wichtiges Detail beim Kindergeld. Wer es versäumt hat, den Antrag auf Kindergeld zu stellen, der muss hier eine neue, deutlich kürzere Frist beachten. Ab dem Steuerjahr 2018 wird Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Steuerklasse prüfen: Paare, die 2018 heiraten, werden automatisch in die Steuerklasse vier eingruppiert. Das gilt auch dann, wenn nur ein Partner berufstätig ist. Diese Praxis ist nunmehr gesetzlich verankert. Paare sollten also unbedingt prüfen, ob diese automatische Eingruppierung für sie günstig ist. Falls nicht, und das dürfte auf die meisten zutreffen, müssen sie einen Antrag stellen.

Die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung 2018 kostet einen Zuschlag. Also: Wer im Jahr 2019 die Abgabefrist für seine Erklärung 2018 verpasst, der muss zahlen. Bisher konnte das Finanzamt hier nach Ermessen entscheiden. Künftig kostet das Nichteinhalten der Frist pro Verspätungs-Monat mindestens 25 Euro.

Hundehalter können ihr Tier von einem Dienstleister ausführen lassen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Dies gilt auch dann, wenn der Betreuer den Hund jenseits der Grundstückgrenzen auführt. So urteilte jetzt der Bundesfinanzhof (Az.: VI B 25/17). Damit das Finanzamt die Ausgaben auch als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennt, muss man zwei Voraussetzungen beachten: Der Hundeservice darf das Tier täglich nicht mehr als zwei Stunden ausführen; Er muss den Hund im Haushalt abholen und wieder dorthin zurückbringen.

Was man noch bei der Steuererklärung 2018 beachten sollte

Sammeln Sie alle Belege über „außergewöhnliche Belastungen“. Dazu zählen zum Beispiel Rechnungen über die Brille, die Zahnspange, Zahnersatz, Krankheitskosten oder Medikamentenzuzahlungen. Denn jetzt werden deutlich mehr Steuerzahler ihre Krankheitskosten absetzen können, weil die bisherige Hürde, die „Zumutbarkeitsgrenze“ gesenkt worden ist. Der Bundesfinanzhof hatte dazu ein für Steuerzahler günstiges Urteil gefällt (Az.: VI R 75/14). Die neue, stufenweise Berechnung der Zumutbarkeitsgrenze gilt übrigens rückwirkend ab dem Steuerjahr 2012.

Alle wichtigen Informationen lesen Sie unter Zumutbare Belastung berechnen.

Für Familienplaner: Aus steuerlicher Sicht sollten man frühzeitig, spätestens aber sieben Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes, alle erforderlichen Vorkehrungen treffen. Junge Paare bedenken dies meist nicht. Dabei ist es so: Wer Elterngeld oder ElterngeldPlus voll ausschöpfen möchte, der muss frühzeitig zum Beispiel die Änderung der Steuerklasse beantragen. Also: Paare, die in diesem Jahr Nachwuchs erwarten, sollten möglichst schnell aktiv werden. Mehr Information unter:

Elterngeld beantragen – Was man dabei beachten muss.

Das ändert sich automatisch bei der Steuererklärung 2018

• Der Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro.
• Der Kinderfreibetrag wird um 72 Euro auf 4.788 Euro angehoben.
• Das Kindergeld steigt um jeweils 2 Euro auf 194 Euro monatlich.

Weitere interessante Steuerbeiträge der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, lesen Sie auch in der Kategorie Familie.

 

Steuererklärung 2018 – Die wichtigsten Änderungen ultima modifica: 2021-08-02T23:49:11+02:00 da Redaktion LSTHV