Es werden immer mehr Daten (Arbeitslöhne, Renten, Arbeitslosen- und Krankengeld, Beiträge für Krankenversicherungen usw.) der Steuerpflichtigen an das Finanzamt elektronisch übermittelt. Dadurch kommt es immer wieder zu Fehlern im Steuerbescheid.

Die Steuerpflichtigen sollten die Daten, welche im Steuerbescheid zur Wirkung gekommen sind, mit Ihren eigenen Unterlagen und Belegen die in der Einkommensteuererklärung angegeben worden sind, vergleichen.

Das Finanzamt übernimmt in der Regel oftmals ungeprüft Daten der Arbeitgeber, Renten- und Krankenversicherer.

Finanzämter hätte die vom Steuerpflichtigen angebenden Daten bei Abweichung der elektronischen Daten überprüfen müssen, denn die elektronischen Daten sind laut Bundesfinanzhof (Az. VII B 9/11) nur eine Information zur Kontrolle.

Deshalb sollte bei negativen Abweichung von der Möglichkeit des Einspruches Gebrauch gemacht werden.

Fehler bei der elektronischen Übertragung von Daten können sich negativ beim Steuerbescheid auswirken! ultima modifica: 2013-04-08T14:18:50+02:00 da lsthv-presse