Finanzministerium unterstützt Spenden für Nepal – Die Menschen in den von dem schweren Erdbeben betroffenen Regionen Nepals benötigen weiterhin dringend Unterstützung. Deshalb wird die Spendenbereitschaft nun auch durch das Bundesfinanzministerium (BMF) gefördert – mit einer Reihe von steuerlichen Erleichterungen.
Der Spendennachweis wird deutlich vereinfacht. Dies ist eine der zentralen Maßnahmen des BMF. Bei Spenden für Nepal reicht nunmehr der „vereinfachte Zuwendungsnachweis“ aus. „Das bedeutet, zum Nachweis der Spende gegenüber dem Finanzamt reicht der Kontoauszug der Bank, der PC-Ausdruck beim Online-Banking oder ein Zahlungsbeleg aus“, sagt Gerd Wilhelm, stellvertretender Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Dieses vereinfachte Verfahren ist in diesem Fall für alle Spendenbeträge ausreichend, normalerweise gilt es nur für Spenden bis zu einer Höhe von 200 €. Allerdings bleibt die Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden bei 20 % des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte.
„Nunmehr dürfen auch Sport- oder zum Beispiel Kleingartenvereine steuerbegünstigte Spenden für Nepal sammeln“, sagt Gerd Wilhelm. Der Abschnitt IV des BMF-Schreibens regelt, Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften jetzt unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen sind. Darüber hinaus sind auch die Verfahren für die Arbeitslohnspende sowie die Unterstützung für in Nepal tätige Arbeitnehmer vereinfacht worden.
Diese besonderen Regelungen zu Finanzministerium unterstützt Spenden für Nepal gelten vom 25. April 2015 bis zum 31. Dezember 2015.
Das große Erdbeben in Nepal ereignete sich am 25. April 2015. Seitdem hat es beinahe zahllose Nachbeben gegeben. Wie dramatisch die Lage in den betroffenen Regionen ist, berichtete jetzt unter anderem die Wochenzeitung „Die Zeit“: „Einen Monat nach dem Erdbeben leben Hunderttausende Menschen in Nepal unter Konstruktionen aus Bambus und Plastikplanen.”