Immer mehr Rentner beantragen beim Finanzamt eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Doch hier steckt der Teufel im Detail. Weicht das tatsächliche zu versteuernde Einkommen von der Prognose in der NV-Bescheinigung nämlich nach oben ab, ist zwingend eine Steuererklärung einzureichen. Deshalb nehmen Finanzämter NV-Bescheinigungen derzeit auch gezielt unter die Lupe.


Quelle: Wiso Steuer BriefAusgabe 04 / 2013 | Seite 9

Fiskus nimmt NV-Bescheinigungen unter die Lupe ultima modifica: 2013-04-11T11:19:01+02:00 da lsthv-presse