Freiwillige Steuererklärung – Nicht jeder Steuerpflichtige muss eine Lohnsteuererklärung abgeben. Wer nicht dazu verpflichtet ist, sollte dies dennoch überlegen. In den meisten Fällen lohnt sich das. Falls der „Schuss“ nach hinten losgehen sollte, falls also wider Erwarten doch Steuern nachgezahlt werden müssen, kann man die Erklärung wieder zurücknehmen.

Das Einkommensteuergesetz (EStG) legt fest, wer „veranlagt“ wird. Hier die wichtigsten Kriterien, ab wann ein Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben muss:

  • neben Lohn lagen andere Einkünfte in Höhe von insgesamt über 410,00 € vor (z.B. Rente);
  • der Arbeitnehmer hatte gleichzeitig mit mehreren Arbeitgebern Arbeitsverhältnisse;
  • es wurde ein Freibetrag eingetragen (außer Behindertenbeiträge);
  • für einen Ehepartner war das ganze Jahr oder zumindest zeitweise die Steuerklasse 5 oder 6 eingetragen;
  • wenn Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld gezahlt wurden, die den Betrag von 410,00 € überstiegen;
  • wenn Kapitalerträge erzielt wurden, von denen keine Abgeltungsteuer erhoben werden konnte;
  • wer neben anderen Einkünften auch Lohnersatzleistungen bekommen hat;

Steuerpflichtige, auf die diese Kriterien nicht zutreffen, können eine freiwillig eine Steuererklärung abgeben.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

„Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, sollte, zum Beispiel von einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen, ob sich eine Steuererklärung lohnt“, rät Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „In vielen Fällen gibt es eine Steuererstattung. Im übrigen ist die freiwillige Abgabe risikolos.“ Denn wenn das Finanzamt doch einmal eine Steuernachzahlung fordere, dann müsse nur innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt und die Steuererklärung zurückgenommen werden, so Bernd Werner.

Weiterer Vorzug ist, dass die „Freiwilligen“ mehr Zeit haben, eine Steuererklärung einzureichen, als die zur Abgabe verpflichteten: Sie können sich bis zu vier Jahre mit der Abgabe Zeit lassen. Die Steuererklärung für das Jahr 2013 muss also spätestens am 31.12.2017 beim Finanzamt vorliegen.

Steuererklärung 2016 was kann man alles absetzen

Freiwillige Steuererklärung lohnt sich meist ultima modifica: 2017-08-15T16:19:33+02:00 da Redaktion LSTHV