Wie funktioniert die Abgeltungssteuer – Ganz einfach: 25 Prozent Steuer muss man auf alle Kapitalerträge zahlen. Dazu berechnet der Fiskus noch den Solidaritätszuschlag. Unter Umständen zieht auch die Kirche noch Steuern ein. Die Banken in Deutschland führen die Steuern automatisch an die Finanzbehörde ab. Soweit in Stichpunkten die Antwort auf die Frage wie funktioniert die Abgeltungssteuer. Doch so ganz so einfach ist es dann doch nicht. Außerdem ist die Abgabe umstritten: Das Land Brandenburg wollte im Bundesrat die Abgeltungssteuer ändern – und scheiterte Mitte Mai. Dennoch wird in der Finanzbehörde laut über Änderungen nachgedacht.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer – Traditionelles Sparen bringt praktisch kaum noch Zinsen. Doch was ist bei anderen Anlageformen zu beachten, wenn es um die Abgeltungssteuer geht? – Bild: Elnur – fotolia.com

 

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer denn nun eigentlich?

Der Angestellte Peter M. erzielte im Jahr 2016 einen Gewinn von 1.000 Euro. Der 32jährige ist noch Single und kinderlos. Im vergangenen Jahr hatte er eine geschickte Hand und gute Beratung bei diversen Aktivitäten am Aktienmarkt. Steuerfrei bleiben bei Ledigen Kapitalerträge bis 801 Euro. Dieser Sparer-Pauschbetrag liegt für Verheiratete bei 1.602 Euro.  In unserem Beispiel wird von den Kapitalerträgen der Sparer-Pauschbetrag abgezogen: 1.000 Euro minus 801 Euro ergeben 199 Euro. Das Finanzamt besteuert diesen Teil des Kapitalertrags mit 25 Prozent Abgeltungssteuer. Seit dem 1. Januar 2009 gilt dieses Verfahren.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer? Die wichtigste Grundregel ist im Paragraph 32d des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt:

„(1) 1Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent.“

 

Was sind Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Was zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt, regelt §20 EStG. Die verbreitetsten Kapitalerträge sind unter anderem

  • Dividenden vor allem aus Aktien, GmbHs oder Fonds,
  • Erträge aus Rentenversicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen. Wir empfehlen hier eine Einzelfall-Prüfung. Hier sollte man schon vor Vertragsabschluss einen Steuerexperten zu Rate ziehen.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Aktien: Hier zählt die Gewinnspanne, also die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen selbstverständlich auch die Zinsen zum Beispiel aus dem traditionellen Sparbuch. Allerdings sind hier kaum noch nennenswerte Ergebnisse zu erzielen, wegen der niedrigen Zinsen. Ein weiterer Grund, warum diese Art der Kapitalerträge auch steuerlich immer bedeutungsloser wird: Immer mehr Banken diskutieren offen darüber, ob sie zum Beispiel für Guthaben auf Giro- oder Tagesgeldkonten „Strafzinsen“ verlangen.

 

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer in der Praxis

Unser Peter M. braucht sich inzwischen um praktisch nichts mehr zu kümmern. Die Anlage „KAP“ kennt er nur noch vom Hörensagen. Denn seine in Deutschland ansässige Bank führt die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab.

Das gilt auch für den Solidaritätszuschlag und für die Kirchensteuer. Allerdings kann Peter M. dem Einbehalt der Kirchensteuer widersprechen. Wenn er nicht möchte, dass die Bank seine Religionszugehörigkeit erfährt, dann muss er einen Sperrvermerk (Widerspruch) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Wie das geht erfahren Sie in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe auf dieser Seite:

Religionszugehörigkeit geht Banken nichts an

Mit diesem Sperrvermerk ist Peter M. jedoch nicht von der Kirchensteuerpflicht befreit. Vielmehr muss er jetzt auch die Anlage KAP mit der nächsten Steuererklärung abgeben.

 

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

25 Prozent auf alles – das erscheint Peter M. als zu viel. Er glaubt, sein Jahreseinkommen wird zu einem niedrigeren Steuersatz besteuert. Warum sollte er dann auf seine hart erwirtschafteten Kapitalerträge höhere Steuern zahlen? Bei der Abgeltungssteuer gilt das sogenannte “Veranlagungswahlrecht”. Peter M. nutzt das und beantragt beim Finanzamt die Günstigerprüfung. Die Behörde addiert nun seinen Lohn mit den Kapitalerträgen. Auf die gesamten Einkünfte wird nun der allgemeine progressive Einkommensteuertarif angewendet. Im Ergebnis müsste Peter M. bei diesem Verfahren jedoch noch mehr Steuern zahlen. Also belässt es das Finanzamt bei der alten Berechnung zum einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung? Das Bundesfinanzministerium dämpft hier die Erwartungen. In dem Schreiben „Wie lässt sich der Erklärungsbedarf in der Anlage KAP reduzieren?“ heißt es:

„Bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 15.721 Euro und 31.442 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten wird ein (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht.“

Auf jeden Fall sollte ein Steuerpflichtiger, wenn der Steuersatz niedriger als 25 Prozent ist und wenn Kapitalertragsteuern abgezogen wurden eine Steuererklärung einreichen und die Anlage KAP ausfüllen. Ist das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag bekommt er die abgeführten Kapitalertragsteuern wieder. Ist sein Steuersatz geringer als 25 % bekommt er die Differenz wieder.

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Wie funktioniert die Abgeltungssteuer wenn man zum Beispiel einem Freund Geld geliehen und dafür Zinsewn erhalten hat? Bild: Andrey Popov – fotolia.com

 

Wie geht das mit dem Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag kommt nicht von allein. Peter M. muss bei seiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Damit erhält er den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Ehepaare 1.602 Euro). Der Sparer-Pauschbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden, er darf aber insgesamt die Höchstgrenze von 801 Euro (1.602 Euro Ehepaare) nicht übersteigen.

Eine weitere Möglichkeit stellt die Nichtveranlagungsbescheinigung dar. Sie wird beim Finanzamt beantragt. Im Antrag muss die Zahl der Bescheinigungen angegeben werden. Nach Erhalt dieser Nichtveranlagungsbescheinigung, wird diese der Bank bzw. werden sie den Banken übergeben. Liegt der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, zieht diese auch keine Kapitalertragssteuer ab. Allerdings erhält man die Nichtveranlagungsbescheinigung nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegt. 2016 lag der Grundfreibetrag bei  8.652 Euro. Dies ist vielfach bei Kindern und Rentnern der Fall. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt maximal 3 Jahre. Sie verliert ihre Gültigkeit wenn sich die Bedingungen (Einkünfte, Familienstand usw.) ändern.

Für Peter M. kommt die Nichtveranlagungsbescheinigung also nicht in Frage. Er erhält den Sparer-Pauschbetrag mit seinem Freistellungsauftrag an die Bank.

Weitere Werbungskosten sind – in beiden Fällen – grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt aber einzelne Ausnahmen.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer –
Eine Beispielrechnung
Kapitalertrag 1.000,00 Euro
Abzüglich Sparer-Pauschbetrag – 801,00 Euro
Restlicher zu versteuernder Kapitalertrag: 199,00 Euro
Abgeltungssteuer (25 Prozent): 49,75 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent): 2,74 Euro
Kirchensteuer (9 Prozent *): 4,48 Euro
Abgeltungssteuer inkl. Soli und Kirchensteuer 56,97 Euro

* Prozentsatz der Kirchensteuer in meisten Bundesländern

Bei dem Thema wie funktioniert die Abgeltungssteuer spielt auch die Anlage KAP eine Rolle

Peter M., unser Beispiel Börsianer, muss die Anlage KAP nicht ausfüllen. Seine Bank ist in Deutschland ansässig. Er hat ihr einen Freistellungsauftrag erteilt, sie kennt seine Religionszugehörigkeit. Seine Kapitalerträge übersteigen nicht den beantragten Sparerfreibetrag bzw. der Steuersatz ist höher als 25 % und die Bank führt automatisch die 25 % Abgeltungs-/Kapitalertragssteuer an das Finanzamt ab.

Doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, bei denen Steuerzahler die Anlage KAP ausfüllen sollten oder sogar abgeben müssen.

Ein Beispiel: Peter M. hat bei mehreren Banken Geld angelegt und den Sparerpauschbetrag aufgeteilt. Er hat bei einer Bank den beantragten Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft. Bei der anderen Bank ist er überzogen. Diese hat folglich Kapitalertragsteuer abgeführt. Dabei bleibt Peter M. insgesamt unter dem Sparefreibetrag. Er legt dem Finanzamt in diesem Fall die Steuerbescheinigungen aller Banken vor und bekommt die abgeführte Kapitalertragsteuer mit dem Steuerbescheid zurück.

Weitere Fälle für die Anlage KAP

Angenommen Peter M. hätte seinem Freund Geld geliehen und dafür Zinsen erhalten? In diesem Fall muss Peter M. die Anlage KAP ausfüllen, denn der Zinsgewinn ist noch nicht versteuert.

Richtig komplex kann es werden, wenn Peter M. sein Geld bei einer ausländischen Bank anlegt. Die meisten Länder, zum Beispiel auch die Schweiz, Luxemburg oder Österreich erheben Zinssteuern. Die ausländischen Zinssteuern werden normalerweise mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet. Hierbei sind aber einige wichtige Details zu beachten. Seine Ansprüche kann Peter M. nur über die Anlage KAP geltend machen. Kompliziert kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch dann werden, wenn man Anteile an einem ausländischen Fonds über ein Depot bei einer hiesigen Bank verwaltet.

Was wäre, wenn die Kapitalerträge bei mehreren Banken im Inland erzielt wurden? Wir gehen davon aus, dass Peter M. entsprechend Freistellungsaufträge erteilt hat. Er sollte jedoch unbedingt prüfen, ob der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro in voller Höhe gewährt wurde.

 

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer, wenn man Verluste hinnehmen muss?

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer, wenn Peter M. Verluste macht? Kann er Verluste mit Gewinnen verrechnen? Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So können Zinsen aus einem privaten Darlehen gegen Verluste aus Kapitalanlagen verrechnet werden, allerdings nur auf dem Wege der Günstigerprüfung. Dies hatte jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, das höchste deutsche Finanzgericht (BFH VIII R 11/14). In solchen Fällen muss man jedoch genau prüfen, ob die Verrechnung tatsächlich möglich ist. Es gibt noch eine weitere Hürde: In dem konkreten Fall wurde der Sparer-Pauschbetrag nicht gewährt. Die Hinzurechnung abgeltend besteuerter negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen lohnt sich also erst dann, wenn die negativen Einkünfte auch ein entsprechendes Ausmaß erreichen bzw. übersteigen.

Grundsätzlich können auch bei gleichen Einkunftsarten Verluste gegen Gewinne verrechnet werden. Sind die dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllt, werden Banken bzw. das Finanzamt hier auch automatisch aktiv. Gleichwohl sollte Peter M. stets prüfen, ob er tatsächlich die Steuervorteile erhalten hat, die ihm zustehen.

„Auch in Zeiten niedriger Zinsen finden sich interessante Anlagemöglichkeiten. Die Optionen werden aber immer komplexer. Hier wird die Beantwortung der Frage wie funktioniert die Abgeltungssteuer immer komplizierter. Wir raten Anlegern auch einen Steuer-Experten zu befragen“, sagt Timo Bell, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Vorrangiges Ziel der Abgeltungssteuer ist nicht die Vereinfachung. Vielmehr wurde sie eingeführt, um Steuerhinterziehung einzudämmen.“

 

Warum ist die Abgeltungssteuer so umstritten?

„Schluss mit dem Reichen-Rabatt!“ forderte ein Kommentar der Süddeutschen Zeitung: „Warum sollte Arbeit höher besteuert werden als Kapital?“

„Steuergerechtigkeit: Abgeltungssteuer abschaffen!“ meint der Deutsche Gewerkschaftsbund

Und weiter heißt es beim DGB:

„Die Gewerkschaften lehnen diese ab, weil durch sie beispielsweise Dividendenausschüttungen unabhängig von ihrer Höhe pauschal mit nur 25 Prozent besteuert werden, während der Steuersatz der Lohnsteuer bereits bei mittleren Einkommen deutlich darüber liegen kann.“

Zwei Meinungen zum Thema wie funktioniert die Abgeltungssteuer die veranschaulichen, wie umstritten die Abgabe ist. Das Land Brandenburg hatte im Bundesrat bereits versucht, gegen die einheitliche Abgeltungssteuer vorzugehen. Der Bundesrat lehnte den Vorstoß jedoch Mitte Mai 2017 mehrheitlich ab. Doch damit ist der Streit um die Abgeltungssteuer offenbar noch nicht vom Tisch. Ex-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich noch kritisch zur Abgeltungssteuer geäußert. Wie sein Nachfolger Olaf Scholz (SPD) vorgehen wird, war Anfang 2019 noch nicht erkennbar.

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer – mehr zum Thema bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen

Günstigerprüfung – Kapitalertragssteuern

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Wie funktioniert die Abgeltungssteuer ultima modifica: 2019-01-14T18:57:31+01:00 da Redaktion LSTHV