Jetzt ist es spruchreif: Der Bundesrat hat dem „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ am 23.11.12 zugestimmt. Ab 1.1.13 beträgt die Entgeltgrenze somit 450 EUR.
Geringfügige Beschäftigung ab 01.01.2013 von 400 € auf 450 € erhöht!
ultima modifica: 2012-12-05T23:05:56+01:00
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