· Neuregelung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen
· Klarere Regelungen im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten
Mit dieser Neuregelung werden für viele Beschäftigte bei Fahrtkosten zur Arbeitsstätte wieder die Entfernungspauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer statt 0,30 € pro gefahrenen km) wirksam.
Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen wird satt der bisherigen 3 stufigen Staffelung (8 /14 /24 Stunden – 6/12/24 €) auf 2 stufigen Staffelung der Pauschalen (8 /24 Stunden 12 /24 €) eingeführt.
Im Vermittlungsausschuss vom 12.12.2012 wurde eine Einigung erzielt. Dabei wurden geringfügige Änderungen empfohlen, die nun noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden müssen.
Der Bundestag hat am 17.1.2013 den Einigungsvorschlag angenommen.
Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
BT-Drs. 603/1/12; Abruf-Nr. 123492