Im Informations-Bereich für Bürgerinnen und Bürger informiert das BMF auf seiner Internetseite über die am 1.1.2012 in Kraft tretenden steuerlichen Neuregelungen.

Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht. Im Einzelnen geht das Ministerium auf die folgenden Themen näher ein:

  • Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
  • Wegfall der Einkünftegrenze des Kindes beim Familienleistungsausgleich
  • Vereinfachung der Berechnung der Entfernungspauschale
  • Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung
  • Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Höchstbetrages beim Spendenabzug
  • Übertragung der Freibeträge für Kinder bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern
  • Behandlung der Erstattungsüberhänge bei den Sonderausgaben
  • Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
  • Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz anerkannt sind
  • Änderungen im Rahmen der Riester-Rente bei mittelbar Zulageberechtigten
  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
  • Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
  • erhöhte Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung
  • Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
  • Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
  • Änderungen des Bewertungsgesetzes sowie Änderungen durch das EU-Beitreibungsgesetz

 

Quelle: BMF online

Gesetzliche Neuregelungen 2012 (BMF) ultima modifica: 2019-10-23T17:57:23+02:00 da lsthv-presse