Im Informations-Bereich für Bürgerinnen und Bürger informiert das BMF auf seiner Internetseite über die am 1.1.2012 in Kraft tretenden steuerlichen Neuregelungen.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Steuergesetzgebung hat im Jahr 2011 wichtige Änderungen gebracht. Im Einzelnen geht das Ministerium auf die folgenden Themen näher ein:
- Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten
- Wegfall der Einkünftegrenze des Kindes beim Familienleistungsausgleich
- Vereinfachung der Berechnung der Entfernungspauschale
- Vereinheitlichung der Prozentgrenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung
- Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Höchstbetrages beim Spendenabzug
- Übertragung der Freibeträge für Kinder bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern
- Behandlung der Erstattungsüberhänge bei den Sonderausgaben
- Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens
- Steuerfreiheit der Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die als Verfolgte nach § 1 Bundesentschädigungsgesetz anerkannt sind
- Änderungen im Rahmen der Riester-Rente bei mittelbar Zulageberechtigten
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages
- Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
- erhöhte Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung
- Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Beschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
- Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
- Änderungen des Bewertungsgesetzes sowie Änderungen durch das EU-Beitreibungsgesetz
Quelle: BMF online
Gesetzliche Neuregelungen 2012 (BMF)
ultima modifica: 2019-10-23T17:57:23+02:00
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