Günstigste Steuerklasse wählen – aber welche? Diese Frage stellt sich zu Beginn jeden Jahres. Insbesondere sollten Eltern, Ehepaare und Lebenspartner prüfen, ob sie die für sie günstigste Steuerklasse gewählt haben. „Wer die richtige Steuerklasse gewählt hat, kann profitieren: Er kann Steuern sparen und hat sofort mehr Geld im Portemonnaie oder er muss nicht mehr so hohe Nachzahlungen in Kauf nehmen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

Günstigste Steuerklasse wählen

Günstigste Steuerklasse wählen – Ein Thema für Ehepaare – Bild: beeboys – fotolia.com

Die günstigste Steuerklasse wählen – für wen ist das besonders interessant?

Für Ehegatten und Lebenspartner.

  1. Verdienen die Ehe- bzw. Lebenspartner etwa gleich viel, empfiehlt sich für beide die Steuerklasse IV;
  2. Verdient der eine Partner deutlich mehr als der andere, ist eine Kombination der Steuerklassen III (für das höchste Einkommen) und Steuerklasse V;
  3. das Faktorverfahren (mehr dazu siehe unten).
  4. Für die sogenannten Lohnersatzleistungen – z.B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld etc. – ist die Steuerklasse 3 zu bevorzugen. Voraussetzung ist, dass mindestens 7 Monate vor dem Ereignis gewechselt wird. Paare sollten also möglichst bald nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die Steuerklasse wechseln.

Die günstigste Steuerklasse berechnen ist auch dann ein Thema, wenn sich die Einkommensverhältnisse deutlich ändern.

„Die Steuerklasse wirkt sich nicht nur auf die Höhe der Steuern sondern auch auf die Lohnersatzleistungen aus“, betont Bernd Werner. Dazu zählen: Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld. Denn die Höhe des Netto-Gehaltes bestimmt die Höhe dieser Leistungen.

„Die Wahl der Steuerklasse ist relativ komplex, außerdem kann die Steuerklasse nur einmal im Jahr gewechselt werden“, so Bernd Werner: „Wir raten deshalb dazu, im Zweifel einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.“

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg schreibt zum Thema günstigste Steuerklasse wählen:

„Die Lohnsteuerklasse IV sollten beide Ehegatten oder Lebenspartner wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften bietet sich die Steuerklassenkombination III / V an. Möchten die Ehegatten oder Lebenspartner erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, kann auch das sogenannte Faktorverfahren gewählt werden.“

Für manche Paare bietet sich auch das Faktorverfahren an. Das Bundesfinanzministerium hält dazu ein Merkblatt vor, das Sie hier lesen können.

Den „Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten“ können Sie zum Beispiel auf den Internetseiten der Bundesfinanzministeriums herunterladen.

Günstigste Steuerklasse wählen – Wie sich das auf das Elterngeld auswirkt, lesen Sie in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe.

 

Günstigste Steuerklasse wählen – alle Jahre wieder ultima modifica: 2019-05-08T00:09:52+02:00 da Redaktion LSTHV