Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – Handwerkerkosten müssen gar nicht direkt im Haushalt entstanden sein und können doch von der Steuer abgesetzt werden. Dies entschied jetzt das Finanzgericht München (Az.: 7 K 1242/13).
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – aber welche?
Die Erneuerung der Haustür war ein Streitpunkt in dem aktuellen Fall. Die Tür war im Betrieb des Schreiners angefertigt worden. Dort entstand auch der größte Teil der Lohnkosten. Genau diese Kosten wollte das Finanzamt jedoch nicht anerkennen. Das Finanzgericht München urteilte dagegen: Auch die im Schreinerbetrieb, also außerhalb des Haushalts, angefallenen Lohnkosten sind absetzbar.
„Das Urteil ändert die bisherige Praxis. Denn tatsächlich konnte man Handwerkerkosten, die außerhalb des Haushalts entstanden sind, bisher nicht von der Steuer absetzen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Ausschlaggebend ist nunmehr, dass die Lohnkosten mit dem Haushalt im unmittelbaren Zusammenhang stehen.“ Ob der Arbeitslohn dann im Haushalt oder in einem Handwerksbetrieb entstanden ist, das ist nach dem Urteil des Finanzgerichtes nicht länger wichtig.
„Nach diesem Urteil kann man nun auch zum Beispiel die defekte Waschmaschine von einem Handwerker abholen lassen. Der repariert das Gerät in seinem Betrieb und bringt die Maschine zurück. Die Lohnkosten, nicht die Materialkosten, kann man dann von der Steuer absetzen“, sagt Bernd Werner. Es ist davon auszugehen, dass Finanzämter außerhalb Bayerns die Handwerkerkosten, die nicht im Haushalt entstanden sind, dennoch nicht akzeptieren. „Wir empfehlen dann Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und damit auch einen Antrag auf „Ruhen des Verfahrens“ zu stellen“, sagt Bernd Werner: „Wir gehen davon aus, dass das Bundesfinanzministerium in der Sache in seinem nächsten Schreiben Klarheit schafft.
Wie kann man Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
- Grundsätzlich kommen nur Handwerker-Leistungen in Frage, die in der selbstgenutzten Wohnung bzw. im selbstgenutzten Haus anfallen.
- Abgesetzt werden kann nur der Arbeitslohn, Materialkosten hingegen sind nicht absetzbar.
- Zu den Handwerkerleistungen, die abgesetzt werden können, zählen zum Beispiel: Maler- und Tapezier-Arbeiten, die Modernisierung des Bades, ein neuer Fußbodenbelag. Grundsätzlich zählen auch Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten auf dem Grundstück, z.B. Garten- und Wegebauarbeiten dazu.
- Handwerkerrechnungen müssen per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht
- Maximal können 1200 Euro angesetzt werden. 20 % der angesetzten Kosten werden von der Steuer abgezogen.
- Handwerkerleistungen können nur einmal pro Haushalt angesetzt werden, auch wenn mehrere Steuerzahler in dem Haushalt leben.
Hintergrund für die durch das Finanzgericht eingeleitete Trendwende ist offensichtlich ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Der hatte bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen die räumliche Bindung aufgehoben.
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – mehr zum Thema haushaltsnahe Handwerker-/Dienstleistungen in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe:
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