Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar? Das ärgert viele Hausbesitzer: Die Gemeinde plant die Erneuerung der Straße vor dem Haus und sie als Anlieger müssen sich an den Kosten beteiligen. Ob sie wollen oder nicht. Derartige “Erschließungsbeiträge” können auch schon mal mehrere tausend Euro kosten. Kann man zumindest einen Teil der Straßenausbaukosten von der Steuer absetzen? Das Finanzamt verneint die Frage. Jetzt beschäftigen sich gleich mehrere Gerichte mit der Streitfrage, darunter auch das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar? Bild: 06photo – fotolia.com

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar – Die Musterklage

Die Gemeinde in Brandenburg hatte beschlossen: Die Sandstraße wird ausgebaut. Die Anwohner müssen sich an den Erschließungskosten beteiligen. Der Betrag: 3000 Euro, so stand es im Vorauszahlungsbescheid, den die Anwohner erhielten. Darunter auch ein Ehepaar. Weil die Gemeinde in dem Bescheid keine weiteren Angaben machte, schätzte das Ehepaar die Arbeitskosten auf 50 Prozent und setzte diese in die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 ein. Doch das Finanzamt erkannte die “Handwerkerleistungen” nicht an.

Gegen den Bescheid klagt das Ehepaar nun vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3130/17). Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar? Dazu erklärte der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstützt:

Umstritten ist, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Gemeindestraße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können, wenn die Maßnahme von der öffentlichen Hand erbracht und per Bescheid abgerechnet wird.

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar? Nein, sagt der Fiskus

Die Steuerbehörde hat eine eindeutige Haltung zum Thema: Die Kosten für den “Öffentlich-rechtlichen Erschließungsbeitrag” und für den “Öffentlich-rechtlichen Straßenausbaubeitrag” kann man nicht von der Steuer absetzen. Anders ausgedrückt: Beschließt eine Gemeinde, eine Straße neu zu bauen oder einen Weg zur Straße auszubauen, und die Anwohner müssen sich an den Kosten beteiligen, dann kann man diese Kosten steuerlich nicht geltend machen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 9. November 2016 mit. Die Finanzämter müssen entsprechend verfahren.

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar? “Offensichtlich sind Gerichte und Juristen sich da nicht so sicher wie der Fiskus”, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Was können betroffene Anwohner jetzt tun? Bernd Werner rät:

  • Setzen Sie die Arbeitskosten – nicht die Materialkosten – in die Steuererklärung ein;
  • Falls die Arbeitskosten nicht ausgewiesen sind, schätzen Sei diese. Bis zu 50 Prozent sind möglich.
  • Der Fiskus erkennt Arbeits- und Fahrtkostenrechnungen in einer Höhe von bis zu 6000 Euro als haushaltsnahe Handwerkerleistungen an. 20 Prozent der tatsächlichen Kosten wirken sich steuermindernd aus. Hier gibt es eine Höchstgrenze: Handwerkerkosten können sich maximal bis 1200 Euro steuermindernd auswirken.

Das Finanzamt wird dann die Kosten ablehnen. Dagegen muss man dann Einspruch einlegen und in der Begründung auf das anhängige Musterverfahren des BdSt verweisen. “Wer sich unsicher ist, kann auf jeden Fall auch einen Lohnsteuerhilfeverein mit dem Einspruch beauftragen”, rät Bernd Werner.

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar – Die Gerichte müssen entscheiden

“Wie die Frage letztlich entschieden wird, muss man abwarten”, sagt Bernd Werner: “Die Gerichte sind in diesem Zusammenhang zu unterschiedlichen Urteilen gekommen.” Das Finanzgericht Nürnberg etwa hatte für die Anwohner entschieden: Handwerkerrechnungen absetzen können Hausbesitzer auch dann, wenn die Straße vor dem Haus ausgebaut wird (Az.: 7 K 1356/14).

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg dagegen hatte den Steuerabzug des Straßenausbaubeitrags abgelehnt. Die Richter argumentierten grundsätzlich: Es fehle ein Zusammenhang zum Haushalt, denn das Führen des Haushalts sei auch ohne Straßenanschluss möglich (Az.: 11 K 11018/15).

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Baukostenzuschuss für die Abwasserentsorgung ist nicht absetzbar

Der Bundesfinanzhof hatte sich mit einer ähnlichen Frage beschäftigt: “Ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen “in einem Haushalt” nach § 35a Abs. 3 EStG i.V.m. § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG für von der öffentlichen Hand erhobene Baukostenzuschüsse zu gewähren, die für die Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage verlangt werden, an die das Grundstück angeschlossen wird?” (Az.: VI R 18/16)

Der Hintergrund: Die Eigentümer eines Wohngrundstückes leiteten ihr Abwasser in eine Sickergrube. Der zuständige Abwasserzweckverband entschied schließlich, das Grundstück an die öffentliche Abwasserentsorgung anzuschließen. An den Kosten mussten sich die Eigentümer beteiligen und einen sogenannten „Baukostenzuschuss” zahlen. Den Anteil der Arbeitskosten setzten die Eigentümer dann als Handwerkerleistungen in die Steuererklärung ein. Zu Recht, urteilte das sächsische Finanzgericht (Az.: 8 K 194/15).

Doch der BFH urteilte nun beim Thema Handwerkerleistungen beim Bau einer Abwasserentsorgung:

“Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen.”

Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. Februar 2018 entschieden (Az.: VI R 18/16).

Was meint das Steuerrecht mit Handwerkerleistungen, die in einem Haushalt erbracht werden?

Die Handwerkerleistungen müssen im Zusammenhang mit dem Haushalt stehen, also haushaltsnah sein. Die Finanzbehörde definiert den Begriff “haushaltsnah“ inzwischen „räumlich-funktional“. Anders ausgedrückt: Die Handwerkerkosten – auch die, die in Erschließungsbeiträgen oder Straßenausbaubeiträgen enthalten sind – müssen mit dem Haushalt im Zusammenhang stehen. Sie können jedoch außerhalb des Haushalts oder jenseits der Grundstücksgrenze entstanden sein. Hier kann man nur die Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Materialkosten sind allerdings nicht absetzbar. Wer Handwerkerkosten in die Steuererklärung eintragen will, muss eine Rechnung vorlegen können. Die Kosten dürfen nicht bar bezahlt werden.

Weitere Informationen zum Thema ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein:

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen – Frühjahrsputz

 

Ist der Straßenausbaubeitrag steuerlich absetzbar – Hauseigentümer wollen Handwerkerkosten absetzen ultima modifica: 2022-02-10T19:58:21+01:00 da Redaktion LSTHV