Karriere im Lohnsteuerhilfeverein - Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in

Karriere im Lohnsteuerhilfeverein - Ihre Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in in der Lohnsteuerhilfe. Ob hauptberuflich oder als zweites Standbein: Mit mehreren zehntausend Mitgliedern und einigen hundert Beratungsstellen suchen wir bundesweit Verstärkung durch Steuerexpertinnen und Steuerexperten sowie durch Personen, die sich in diesem Bereich weiterentwickeln möchten. Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit zur Einrichtung und Führung einer Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in eigenen Räumen oder als Mitarbeitende in bestehenden Zweigstellen sind uns jederzeit willkommen - besonders dann, wenn sie neben Fachwissen auch Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Menschen mitbringen.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den Karrieremöglichkeiten im Lohnsteuerhilfeverein sowie aktuelle Stellenangebote - sowohl für die Tätigkeit als selbstständige/r Beratungsstellenleiter/in als auch für offene Stellen als Mitarbeiter/in bei unseren Beratungsstellen vor Ort oder in unserer Hauptverwaltung. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zum Thema Karriere als Beratungsstellenleiter/in in der Lohnsteuerhilfe sowie aktuelle Stellenangebote - sowohl für die Tätigkeit als selbstständige/r Beratungsstellenleiter/in als auch für offene Stellen als Mitarbeitende bei unseren Beratungsstellen vor Ort oder in unserer Hauptverwaltung.

In diesem Lohnsteuerhilfeverein ist ein Mitarbeiter nicht einfach nur eine Nummer. Jeder wird als das wahrgenommen, was er ist – als Mensch. Das Vereinsmotto wird bei uns rundum gelebt: von den Kolleginnen und Kollegen der Vereinszentrale über die Beratungsstellenleiterinnen und Beratungsstellenleiter bis hin zum Vorstand.

Sigurd Warschkow, Hauptgeschäftsstellenleiter

Übersicht Karriere im Lohnsteuerhilfeverein - Ihre Möglichkeiten als Beratungsstellenleiter/in

Freundliche Steuerexpertin an ihrem Schreibtisch im Büro

Eine freundliche Steuerexpertin an ihrem Schreibtisch im Büro

Jobmöglichkeiten in der Lohnsteuerhilfe - Übersicht

Collage verschiedener Berufe im Steuerbereich

Berufe im Steuerbereich

Im Bereich der Lohnsteuerhilfe suchen wir Steuerfachkräfte mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Steuerfachangestellte/r, Steuerfachgehilfe/in oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Berufsausbildung. Zudem sollten Sie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung mit wenigstens 16 Wochenstunden im Bereich der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern verfügen. Darüber hinaus suchen wir Steuerfachleute, die aufgrund ihrer Vorbildung gesetzlich zur Führung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein berechtigt sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in § 23 StBerG. Starten Sie Ihre Karriere als Beratungsstellenleiter/in in der Lohnsteuerhilfe.

Überblick über die Jobmöglichkeiten im Lohnsteuerhilfeverein:

Ihre nächste Karrierechance als Steuerfachwirt: eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein leiten

Warum sich für Sie als Anwalt die Leitung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein lohnt

Als Anwältin eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen

Vom Fachwissen zur Führungsaufgabe: als Betriebswirtin im Lohnsteuerhilfeverein durchstarten

Als Betriebswirt eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen

Warum sich für Sie als Bilanzbuchhalterin die Leitung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein lohnt

Jetzt als Bilanzbuchhalter im Lohnsteuerhilfeverein Verantwortung übernehmen

Mit Ihrer Erfahrung als Buchhalterin eine Zweigstelle im Lohnsteuerhilfeverein aufbauen

Ihre nächste Karrierechance als Buchhalter: eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein leiten

Vom Fachwissen zur Führungsaufgabe: als Diplom-Kauffrau im Lohnsteuerhilfeverein durchstarten

Jetzt als ehemaliger Mitarbeiter des Finanzamtes im Lohnsteuerhilfeverein Verantwortung übernehmen

Vom Fachwissen zur Führungsaufgabe: als Finanzberaterin im Lohnsteuerhilfeverein durchstarten

Als Finanzberater eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen

Warum sich für Sie als Finanzwirtin die Leitung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein lohnt

Jetzt als Finanzwirt im Lohnsteuerhilfeverein Verantwortung übernehmen

Mit Ihrer Erfahrung als Steuerfachwirtin eine Zweigstelle im Lohnsteuerhilfeverein aufbauen

Ihre nächste Karrierechance als Steuerfachwirt: eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein leiten

Vom Fachwissen zur Führungsaufgabe: als Steuersachbearbeiterin im Lohnsteuerhilfeverein durchstarten

Als Steuersachbearbeiter eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich führen

Warum sich für Sie als Wirtschaftsprüferin die Leitung einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein lohnt

Jetzt als Wirtschaftsprüfer im Lohnsteuerhilfeverein Verantwortung übernehmen

Ihre Aufgaben als Beratungsstellenleiter/in im Lohnsteuerhilfeverein

Beratungsstellenleiterin bespricht Dokumente mit einer Klientin

Beratungsstellenleiterin bespricht Dokumente mit einer Klientin

Sind Sie Expertin oder Experte in Steuerangelegenheiten und haben Freude daran, Menschen zu unterstützen? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Bewerben Sie sich für eine Tätigkeit im Lohnsteuerhilfeverein.

Als Beratungsstellenleiter/in (m/w/d) übernehmen Sie die umfassende steuerliche Beratung und Betreuung unserer Mitglieder. Sie sind vertrauensvolle/r Ansprechpartner/in, helfen bei der Erstellung von Steuererklärungen, beantworten Fragen rund um steuerliche Themen und sorgen dafür, dass die Anliegen unserer Mitglieder professionell und effizient bearbeitet werden. Machen Sie Karriere als Beratungsstellenleiter/in in der Lohnsteuerhilfe.

Ihre wichtigsten Aufgaben im Überblick:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung: Sie erstellen die Einkommensteuererklärungen für unsere Mitglieder, damit diese ihre steuerlichen Pflichten korrekt und fristgerecht erfüllen können.
  • Überprüfung von Einkommensteuerbescheiden: Sie prüfen die Bescheide des Finanzamtes und achten darauf, dass alle relevanten Angaben korrekt berücksichtigt wurden.
  • Kommunikation mit dem Finanzamt: Sie übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden und anderen Institutionen, um eine reibungslose Bearbeitung der steuerlichen Angelegenheiten zu gewährleisten.
  • Beratung bei Anträgen: Sie unterstützen unsere Mitglieder bei der Bearbeitung und Einreichung von Anträgen, damit steuerliche Vorteile optimal genutzt werden können.
  • Einlegen von Einsprüchen: Sie legen im Bedarfsfall Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide ein und setzen sich für die Rechte unserer Mitglieder ein.

In Ihrer Rolle ist es Ihnen ein besonderes Anliegen, unseren Mitgliedern Sicherheit im Steuerbereich zu geben und finanzielle Vorteile zu realisieren. Mit Ihrem Engagement tragen Sie dazu bei, dass unsere Mitglieder ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen und steuerliche Möglichkeiten optimal nutzen.

Wen dürfen Sie als Beratungsstellenleiter/in der Lohnsteuerhilfe beraten und bei der Steuererklärung unterstützen?

Unser Angebot richtet sich an eine Vielzahl von Personengruppen, die Unterstützung bei ihren steuerlichen Angelegenheiten benötigen.

Als Beratungsstellenleiter/in stehen Sie folgenden Gruppen zur Seite:

  • Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellte: Sie beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um die Steuererklärung und helfen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Rentnerinnen, Rentner und Pensionäre: Sie helfen bei der Optimierung der Steuerlast und klären steuerliche Fragen, die im Ruhestand relevant sind.
  • Unterhaltsempfängerinnen und Unterhaltsempfänger: Sie bieten fachkundige Unterstützung bei der Steuererklärung und allen damit verbundenen Themen.
  • Studierende und Auszubildende: Sie stehen jungen Menschen bei ihren ersten Steuererklärungen zur Seite und helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Beamtinnen und Beamte: Sie beraten Beamtinnen und Beamte zu ihren speziellen steuerlichen Verpflichtungen und Möglichkeiten.

Diese Unterstützung bieten Sie an, solange die Einnahmen 18.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 36.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten nicht übersteigen.

Wie bewerben Sie sich?

Senden Sie uns Ihre Kurzbewerbung zu. Sobald wir Ihre Bewerbung erhalten haben, schicken wir Ihnen ausführliche Informationen per Post zu. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrem Einstieg zu unterstützen.

Mitarbeiter Jörg Schlenker

Per Post
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
- Lohnsteuerhilfeverein - Sitz Gladbeck
Herrn Jörg Schlenker
Maybachstr. 2
45891 Gelsenkirchen
Per Telefon/Telefax
Telefon: (0209) 9 30 77 - 27
(Mo. - Do. von 10:00 bis 16:00 Uhr, Fr. bis 12:30 Uhr)
Telefax: (0209) 9 30 77 - 10

Selbstverständlich können Sie auch unser Online-Formular für Ihre Bewerbung nutzen:

 

      Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Formular zur Bearbeitung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung gelöscht bzw. solange aufbewahrt, wie es andere Bestimmungen erforderlich machen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    * Bitte diese Felder unbedingt ausfüllen.

     

    Noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt?

    Auch wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Beratungsstellenleiter/in noch nicht vollständig erfüllen, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre Möglichkeiten. Lassen Sie uns die erforderlichen Schritte besprechen und planen.

    Wikipedia über Lohnsteuerhilfevereine

    Das schreibt Wikipedia über Lohnsteuerhilfevereine:

    Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG). Sie wurden auf Betreiben der Gewerkschaften im Jahr 1964 geschaffen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Arbeitnehmer unabhängig von der Höhe des Einkommens eine steuerliche Beratung zu angemessenen Kosten erhalten können.

    Fazit

    Unser Lohnsteuerhilfeverein bietet zahlreichen Berufsgruppen attraktive Karrierechancen.

    Bei Fragen können Sie sich gerne an meinen Kollegen Jörg Schlenker unter der Rufnummer (0209) 9 30 77 - 27 wenden oder unser Beratungsstellenleiter-werden-Formular nutzen. Er steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Zukunft und freue mich auf Ihre Bewerbung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Profilfoto vom Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Timo Bell

    Timo Bell
    (Vorstand)

    FAQ für zukünftige Beratungsstellenleiter/innen bei unserem Lohnsteuerhilfeverein

    An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Interessentinnen und Interessenten für eine Zweigstelle der Lohnsteuerhilfe beziehungsweise für angehende Beratungsstellenleiter/innen.

    Welche Aufgaben hat ein/e Beratungsstellenleiter/in?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Als Beratungsstellenleiter/in unterstützen Sie unsere Mitglieder hauptsächlich bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung. Pro Mitglied sind in der Regel ein bis zwei Termine pro Jahr notwendig, um alle wichtigen Details zu besprechen und die Steuererklärung zu erstellen. Nach der Fertigstellung wird die Erklärung an das Finanzamt übermittelt und die eingehenden Steuerbescheide werden überprüft. Darüber hinaus tauchen ganzjährig Fragen zu verschiedenen Lebensereignissen auf, zum Beispiel Heirat, Wechsel der Steuerklasse, Ausbildung der Kinder, Nutzung eines Firmenwagens, Scheidung, Abfindung oder Altersteilzeit.

    Wie viel kann ich als Beratungsstellenleiter/in verdienen?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Als Beratungsstellenleiter/in können Sie durchschnittlich mit 115 Euro netto pro Steuererklärung rechnen. Dieser Betrag setzt sich aus dem durchschnittlichen Mitgliedsbeitrag von etwa 175 Euro brutto und einer Grundvergütung von 80 % zusammen. Nach Abzug der Umsatzsteuer verbleiben die besagten 115 Euro. Zusätzlich kann ein erfolgreiches Werbekonzept dazu beitragen, regelmäßig neue Mitglieder zu gewinnen und die Einnahmen langfristig zu steigern.

    Welche Unterstützung bietet der Verein für Beratungsstellenleiter/innen?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Als Beratungsstellenleiter/in können Sie auf eine umfassende Unterstützung unseres Vereins zählen. Zu Beginn unterstützen wir Sie beim Aufbau Ihrer Beratungsstelle, stellen Ihnen die benötigte Steuersoftware zur Verfügung und bieten eine individuelle Einarbeitung per Online-Fernwartung an. Außerdem erhalten Sie Unterstützung durch unsere Marketingabteilung, jährliche Steuerseminare sowie fachliche Beratung bei komplexeren Steuerfällen.

    Welche Voraussetzungen brauche ich für die Leitung einer Beratungsstelle?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Für die Leitung einer Beratungsstelle sind steuerliche Fachkenntnisse und eine ausreichende berufspraktische Erfahrung erforderlich. Je nach Vorbildung können unterschiedliche Voraussetzungen gelten. Entscheidend ist, dass Ihre Qualifikation und Ihre praktische Tätigkeit zur gesetzlichen Beratungsbefugnis im Lohnsteuerhilfeverein passen.

    Kann ich eine Beratungsstelle auch nebenberuflich führen?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Ja, die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter/in kann grundsätzlich auch als zweites Standbein interessant sein. Wichtig ist, dass ausreichend Zeit für die Beratung der Mitglieder, die Erstellung der Steuererklärungen, die Kommunikation mit dem Finanzamt und die organisatorischen Aufgaben der Beratungsstelle eingeplant wird.

    Welche Mitglieder betreut eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Eine Beratungsstelle betreut unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Pensionäre, Studierende, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie weitere Personen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins.

    Muss ich bereits eigene Räume für eine Beratungsstelle haben?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Eigene Räume können für den Aufbau einer Beratungsstelle hilfreich sein, sind aber nicht der einzige Punkt, der geprüft wird. Entscheidend sind vor allem Ihre fachlichen Voraussetzungen, Ihre berufliche Erfahrung, Ihre persönliche Eignung und die Frage, wie die Beratung vor Ort oder organisatorisch sinnvoll umgesetzt werden kann.

    Was passiert, wenn ich noch nicht alle Voraussetzungen erfülle?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Auch wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bestellung als Beratungsstellenleiter/in noch nicht vollständig erfüllen, können wir gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre Möglichkeiten prüfen. In einem persönlichen Gespräch lässt sich klären, welche Schritte sinnvoll sind und wie Sie sich auf eine spätere Tätigkeit vorbereiten können.

    Wie bewerbe ich mich als Beratungsstellenleiter/in?
    Auf der Grafik befindet sich ein Pfeil der nach unten zeigt.

    Sie können uns eine Kurzbewerbung zusenden oder das Online-Formular auf dieser Seite nutzen. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie weitere Informationen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und die nächsten Schritte zu besprechen.