Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken – Studenten können auch dann Mietkosten steuerlich geltend machen, wenn die Eltern die Miete zahlen, diese aber später zurückbekommen wollen. „Hier kann man beträchtlich Steuern sparen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Das geht auch dann, wenn der Student noch gar kein Einkommen hat. Allerdings ist dies auch eine komplizierte Angelegenheit. Ein Fehler reicht aus, und das Finanzamt erkennt die Ausgaben nicht an.“

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken – Foto: Günter Menzl / fotolia.com

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen

Grundsätzlich ja. Die Süddeutsche Zeitung schreibt dazu:

„Egal ob Studentenwohnheim, WG oder Appartement: Studenten können Ihre Miete als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzen – allerdings nur unter einer Bedingung: Bei dem Studienort darf es sich nicht um den Lebensmittelpunkt handeln. Der Hauptwohnsitz des Studenten muss sich an einem anderen Ort, zum Beispiel im Elternhaus befinden.“

Man kann die Miete grundsätzlich sogar dann steuerlich geltend machen, wenn die Eltern die Miete zahlen, und wenn der Student/Auszubildende noch gar kein Geld verdient. Doch die Materie ist kompliziert. Vor dem Finanzgericht Niedersachsen wurde jetzt ein Fall verhandelt, in dem wieder deutlich wurde, welche Fehler gemacht werden können.

Klägerin war eine Medizinstudentin. Sie hatte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 Mietzahlungen für eine Wohnung und eine Garage in Höhe von insgesamt 3580 Euro angesetzt. Den Betrag hatte sie als „vorweggenommene Werbungskosten“ geltend machen wollen. Denn in dem Jahr erzielte sie keine eigenen Einkünfte. Die Eltern hatten den Mietvertrag unterzeichnet, der Vermieter verlangte das so. Sie hatten auch die Miete bezahlt. Zwischen Eltern und Studentin gab es einen Vertrag. Die Rückzahlung der Miete sollte nach dem Studium erfolgen, sobald die Tochter eigenes Geld verdient.

Diese Übereinkunft reichte dem Finanzgericht nicht aus. Es lehnte die Absetzbarkeit der Mietzahlungen ab. Die Maklerprovision jedoch – die Eltern hatte mit der Wohnungssuche einen Makler beauftragt – wurde vom Finanzgericht anerkannt (Az.: 1 K 169/15).

„Die Hintergründe für diese ungleiche Bewertung der Auslagen verstehen oftmals sogar Experten nicht“, sagt Bernd Werner: „Für Laien sind sie umso unverständlicher. Wer hier einen Fehler macht, der zahlt zu viel Steuern.“

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen? Auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken?

Grundsätzlich ja. Diese Punkte sind zu beachten:

  • Die Tochter unterzeichnet den Mietvertrag selbst. Mit großer Wahrscheinlichkeit hätte schon allein dies ausgereicht und das Finanzgericht hätte die Mietkosten als „vorweggenommene Werbungskosten“ anerkannt. In dem Fall war das aber nicht möglich, der Vermieter verlangte die Unterschrift der Eltern, auch eine Bürgschaft reichte ihm nicht aus.
  • Darlehensvertrag zwischen Tochter und Eltern: Dieser Vertrag muss den konkreten Betrag enthalten, hier also 3580 Euro, klare Rückzahlungsbedingungen, nicht irgendwann später sondern sehr konkret. Und der Vertrag muss wie alle Darlehensverträge auch die Zinsen regeln.
  • „Unterstützung bedürftiger Personen“: In vielen Fällen schließen Vermieter aber einen Mitvertrag mit einem Studenten ab. Dann können die Eltern dem Kind alternativ monatlich Geld überweisen. Diesen Unterhalt können die Eltern in ihrer Steuererklärung  als „Unterstützung bedürftiger Personen“ von der Steuer absetzen. Das geht bis zum Grundfreibetrag, dieser lag im Jahr 2015 bei 8.472 Euro. Wird für die Tochter Kindergeld gezahlt, können die Eltern dies nicht als Unterstützung bedürftiger Personen absetzen. Damit hat die Tochter Einkünfte (die sie nicht versteuern muss) und kann Ihre Miete bezahlen und von ihrem Konto überweisen.

„Das Stichwort in diesem Zusammenhang heißt „Abkürzung des Vertragsweges“. Die Richter haben in diesem Fall die Revision zugelassen. Offensichtlich in der Erwartung, dass höchstrichterlich geklärt wird, warum Maklerprovision und Miete so unterschiedlich behandelt werden“, sagt Bernd Werner: „Einstweilen raten wir dazu, in solchen Fällen unbedingt einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufzusuchen.“

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – weitere steuerlich relevante Themen für Studenten in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.:
So können Studenten Steuern sparen
Erststudium steuerlich absetzbar – Verfassungsgericht muss entscheiden

 

Kann man als Student die Miete von der Steuer absetzen – Auch dann, wenn die Eltern die Miete vorstrecken ultima modifica: 2017-05-24T17:39:54+02:00 da Redaktion LSTHV