Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen – das Bundesfinanzministerium lehnt dies ab. Negative Einlagezinsen gelten dort nicht als „Zinsen“. Diese Vorgehensweise hat die Behörde jetzt in einem Rundschreiben bekräftigt. „Wir sind schon irritiert, dass der Fiskus meint, Negativzinsen könne man nicht steuerlich geltend machen“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „In dem Zusammenhang wundert uns genauso, dass die Europäische Zentralbank den Leitzins erneut senkt, der deutsche Fiskus seit Jahren aber seine Verzugszinsen auf unverändert hohem Niveau hält, nämlich bei 6 Prozent pro Jahr.“

Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen

Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen – Nicht als Verlust, meint das Bundesfinanzministeruium. Bild: W. Heiber Fotostudio / fotolia.com

Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen

Sind Negativzinsen für normale Sparer überhaupt ein Thema? Das könnte es werden, denn die Europäische Zentralbank hat jetzt den Einlagezins erneut tiefer in den Minusbereich gesetzt. „Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Banken auch für Sparer negative Zinsen einführen werden“, sagt Bernd Werner.

„Sollte es so kommen, dass Sparer für Ihr Guthaben Zinsen zahlen müssen, dann irritiert uns schon, wie der Fiskus mit diesen Verlusten umgehen will“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: „Wer mit seinem Sparguthaben Zinsen verdient, der muss ein Viertel davon an den Fiskus abgeben. Die „Negativzinsen“ kann man jedoch als Sparer nicht als Verlust verrechnen. Wir glauben nicht, dass diese Regelung einer gerichtlichen Prüfung standhalten wird.“

Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen – das Bundesfinanzministerium schrieb jetzt dazu:

„Behält ein Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen i. S. des § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG dar, da sie nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt werden. Wirtschaftlich gesehen handelt es sich vielmehr um eine Art Verwahr- und Einlagegebühr, die bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten vom Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Absatz 9 Satz 1 EStG erfasst sind.“

Bernd Werner: „Dies widerspricht nach unserer Auffassung der üblichen Besteuerungspraxis: Wenn der Zins-Gewinn eines Sparbuches besteuert wird, dann muss auch der Verlust steuermindernd wirken.“ Der Fiskus möchte aber diese Negativzinsen nur als „Werbungskosten“ anerkennen, die mit dem aktuellen Pauschbetrag von 801 Euro abgegolten sind.

Warum gibt das Bundesfinanzministerium ausgerechnet jetzt eine solche Erklärung heraus? „Offenbar hat man sich für den Fall vorbereitet, dass die Europäische Zentralbank Negativzinsen weiter ausdehnt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Banken tatsächlich für normale Sparer Negativzinsen einführen.“

Wie kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen?

Sind denn jetzt schon Sparer betroffen? „Nach unserer Beobachtung könnte es Einzelfälle geben“, sagt Bernd Werner: Anleger zum Beispiel, die den Banken größere Beträge zur Verfügung stellten – wie etwa den Gesundheitsfonds.

Wie kann man negative Zinsen steuerlich geltend machen? „Im Moment müssen wir die weiteren Entwicklungen abwarten. Sollten dann erste Banken tatsächlich Negativzinsen für Sparer einführen, gehen wir davon aus, dass der Umgang der Finanzbehörden mit dem Negativzins vor Gericht geklärt werden wird.“

Wundern müsse man sich auch über die hohen Verzugszinsen, die der Fiskus berechnet. Unbeeindruckt von dem Leitzins der Europäischen Zentralbank fordert der Fiskus für Steuerschulden, die älter als 15 Monate sind, pro Monat 0,5 Prozent Verzugszinsen (§ 238 Abgabenordnung). „Ein Verbraucherkredit ist ohne Probleme günstiger zu bekommen“, sagt Bernd Werner. Der Fiskus berechnet die Verzugszinsen in jedem Fall, selbst wenn die verspätete Zahlung nicht auf das Verschulden des Steuerzahlers zurückzuführen ist.

„Der hohe Zinssatz wird uns wohl erhalten bleiben. Aktuell ist uns kein Gerichtsstreit bekannt, der diese Praxis in Frage stellt“, sagt Bernd Werner. Bleibt sozusagen als Trost: Schuldet das Finanzamt dem Steuerzahler Geld, dann zahlt es auch 0,5 Prozent Zinsen. „Diese müssen jedoch versteuert werden. Die Zinsen aus einer Steuerschuld kann man dagegen nicht von der Steuer absetzen.“

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Kann man negative Zinsen von der Steuer absetzen ultima modifica: 2018-02-06T16:59:28+01:00 da Redaktion LSTHV