Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder Beratungsstelle aufbauen – Das Potential für Lohnsteuerhilfevereine ist enorm. Denn rund 40 Prozent der Steuerzahler zahlen zu viel Steuern. Im Schnitt waren es 1.095 Euro. Etwa die Hälfte der Steuerpflichtigen hat gar keine Steuererklärung abgegeben. Damit ist klar: Das Tätigkeitsfeld für Steuerhilfevereine ist weit. Steuerfachleute sind gefragt. Wer zum Beispiel einen Lohnsteuerverein übernimmt oder eine Beratungsstelle eröffnet – der wird sich, umgangssprachlich ausgedrückt, vor Arbeit kaum retten können.

Wer kann eine Beratungsstelle aufbauen?

Im Grunde kann jeder einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen, der die Ausbildung in einem kaufmännischen oder in einem Steuerfachberuf absolviert hat. Dazu verlangt das Steuerberatungsgesetz drei Jahre praktische Erfahrung auf den Gebieten des Einkommensteuerrechts und zwar in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.

Rechtsanwälte und Steuerberater erfüllen bereits alle Voraussetzungen.

Wie kann man die praktische Erfahrung erlangen?
Wenn Sie von Ihrer Ausbildung her die Anforderungen erfüllen, aber keine oder wenig praktische Erfahrung im Bereich des Einkommensteuerrechts haben, dann sprechen Sie uns jederzeit gerne an. In aller Regel finden wir dann eine Lösung, wie Sie die Erfahrung erlangen können.
Welche Perspektiven bietet ein Lohnsteuerhilfeverein?
Die Nachfrage nach professioneller Hilfeleistung bei der Einkommensteuer ist enorm groß. Beinahe die Hälfte der Steuerzahler gibt keine Steuererklärung ab. Außerdem kann eine große Mehrheit der Steuerzahler mit einer Steuererstattung rechnen. Daraus folgt: Eine Beratungsstelle aufbauen bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen ist eine zukunftssichere Tätigkeit.
Welche Ausstattung benötigt man für einen Lohnsteuerhilfeverein?
Sie benötigen einen Büroraum. Im Grunde kann der auch der privaten Wohnung angeschlossen sein. Dann darf der Raum aber ausschließlich dienstlich genutzt werden. Für den Büroraum benötigt man Standard-Büromöbel: einen abschließbaren Aktenschrank, Tisch, Stühle. Für das Büro muss man noch einen Standard-PC haben, Internet-Anschluss, Drucker und ein Telefon. Folglich erfordert die Ausstattung keine große Investition.
Berät der Lohnsteuerhilfeverein ausschließlich nichtselbständig Tätige?
Der Lohnsteuerhilfeverein betreut ausschließlich Steuerzahler, die mit nichtselbständiger Tätigkeit ihr Geld verdienen. Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins sind zum Beispiel Beamte, Angestellte, Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Auszubildende. Selbständige dürfen nur von Steuerberatern beraten werden.
Sollte man einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder besser eine Beratungsstelle aufbauen?
Der bürokratische sowie der administrative Aufwand eines Lohnsteuerhilfevereins ist sehr umfangreich. Außerdem erfordert der Betrieb eines Lohnsteuerhilfevereins weitreichende juristische Kenntnisse. Insofern ist man gut beraten, eine Beratungsstelle zu übernehmen oder diese aufzubauen. Sie profitieren dann von einer bereits vorhandenen, funktionierenden Infrastruktur.
Feature-Foto Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder Beratungsstelle aufbauen.

Sollte man einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder Beratungsstelle aufbauen?

Einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder besser eine Beratungsstelle aufbauen

Das Potential für Steuerfachleute ist enorm hoch. Aus mehreren Gründen ist es eine vielversprechende und gefragte Aufgabe, wenn man einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen möchte bzw. sofort eine Beratungsstelle aufbauen will. Zum einen wird das deutsche Steuerrecht – trotz aller anderslautenden Bekundungen – nicht einfacher. Die schiere Fülle der Steuerparagraphen, die ständigen Korrekturen durch die Finanzgerichte, immer neue Verordnungen der Finanzbehörden – all dies macht das Steuerrecht in Deutschland unübersichtlich. Laien fühlen sich oft in einem Steuerdschungel. Die jüngste Corona-Pandemie hat zudem noch zusätzliche weitere Verordnungen und Sonderregelungen gebracht.

Steuerfachleute sollten jetzt überlegen, dass sie einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder eine Beratungsstelle aufbauen. Denn der Bedarf unter Steuerzahlern an hochwertiger, zuverlässiger Hilfe in Steuersachen wird nicht weniger.

Zum anderen winkt vielen Steuerzahlern eine unter Umständen „saftige“ Steuererstattung. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet die Steuererstattungen so:

„2019 gab es in Deutsch­land rund 26,5 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,4 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,7 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 095 Euro.“

Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.

Informieren Sie sich gerne darüber hinaus auch auf der Seite Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden. Dort gehen wir noch einmal aus einem anderen Blickwinkel auf eine vergleichbare Thematik ein.

Warum es sich lohnt, wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen

Die Daten der Statistiker in Wiesbaden bieten zwei schlagende Argumente bei der Mitgliedergewinnung: Im Schnitt liegt die Steuererstattung bei 1.027 Euro. Außerdem kann die weit überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler offensichtlich mit einer Erstattung rechnen.

Sollten Sie einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen bzw. wenn Sie eine Beratungsstelle aufbauen wollen, eröffnen Sie zudem ein Tätigkeitsfeld auf dem Sie Steuerzahlern dabei helfen, dass sie nicht mehr Steuern an das Finanzamt zahlen als erforderlich. Neben anderen Punkten ist die Beratungsstelle in einem Lohnsteuerhilfeverein also auch ein dankbarer Job.

Wenn Sie eine Beratungsstelle aufbauen bzw. einen Steuer-Hilfeverein übernehmen bieten Sie also eine durchaus positiv besetzte Dienstleistung an. Denn Sie als Steuerfachfrau bzw. als Steuerfachmann nehmen vielen Steuerzahlern eine oft als „lästig“ empfundene jährlich wiederkehrende Aufgabe ab: Sie erstellen die Steuererklärung. Das Mitglied der Beratungsstelle Ihres Lohnsteuerhilfevereins braucht sich dann um nichts mehr kümmern. Statt stundenlang Belege herauszusuchen, mühselig in Eigenregie Paragraphen zu recherchieren, ist das Mitglied quasi nach einer Tasse Kaffee und einem kurzen, vertraulichen Beratungsgespräch mit den Steuern durch.

Welche Qualifikation erforderlich ist, wenn Sie eine Beratungsstelle aufbauen wollen

Steuerberater und Rechtsanwälte erfüllen per se alle Anforderungen, damit sie die Beratungsstelle in einem Lohnsteuerhilfeverein übernehmen können. Doch es gibt eine ganze Reihe weiterer Berufsgruppen, die für die Leitung einer Beratungsstelle in Frage kommen. Dazu zählen:

  • Steuerfachangestellte, Steuerfachangestellter;
  • Steuersachbearbeiterin, Steuersachbearbeiter;
  • Steuerfachgehilfin, Steuerfachgehilfe;
  • Finanzwirtin, Finanzwirt;
  • Diplom-Finanzwirtin, Diplom-Finanzwirt;
  • ausgebildete Kauffrau, ausgebildeter Kaufmann;
  • Steuerfachwirtin, Steuerfachwirt;
  • Betriebswirtin, Betriebswirt;
  • Bilanzbuchhalterin, Bilanzbuchhalter.

Ferner ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgelegt, dass zusätzlich eine mehrjährige praktische Erfahrung auf „einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts“ erforderlich ist (StBerG §23 Abs. 3). Diese praktische Erfahrung muss sich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erstrecken und dabei einen Umfang von mindestens 16 Wochenstunden umfassen.

Kann man eine Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle übernehmen auch ohne diese praktischen Erfahrungen? Nein, dennoch stellt das kein Hindernis dar. Nehmen Sie Kontakt zum Lohnsteuerhilfeverein auf. Dann besprechen wir Ihren individuellen Fall und finden Lösungen, die zum Ziel führen.

Was Sie noch mitbringen sollten, wenn Sie die Beratungsstelle in einem Lohnsteuerhilfeverein übernehmen möchten

Für die erfolgreiche Lohnsteuerhilfe benötigt man folglich ein Grundverständnis und auch das Interesse an der komplexen Steuerthematik. Das deutsche Steuerrecht ist nicht in Marmor gemeißelt. Im Gegenteil: Es ist hochdynamisch. Die Finanzbehörde zeigt sich überdies immer wieder quasi „kreativ“, wenn es um Verordnungen und Details geht. Die Finanzgerichte korrigieren häufig die steuerlichen Regelungen, oft auch zugunsten der Steuerzahler. Und bei der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber gezeigt, wie entschlossen und weitreichend er in das Steuerrecht eingreift.

Wer einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen möchte, sollte also unbedingt das Interesse an steuerlicher Weiterbildung mitbringen. Der Lohnsteuerhilfeverein bietet dies auch regelmäßig an.
Dau kommt unbedingt: Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. sind Individualisten, Akademiker, Kenner, Fachleute, Lebenserfahrene – Menschen eben, spannend, interessiert, vielfältig. Kontaktfreudigkeit, das Interesse daran, im Alltag mit diesen Menschen zusammen zu arbeiten, ist eine der Grundvoraussetzungen für die Arbeit als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein.

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    Wer einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen möchte, muss diese materiellen und räumlichen Voraussetzungen beachten

    Schon mit vergleichsweise überschaubaren Mitteln kann man eine Lohnsteuerhilfe übernehmen bzw. eine Beratungsstelle aufbauen. Im Zweifel lässt sich die Beratungsstelle auch in einem Raum Ihrer Wohnung einrichten. Allerdings muss dieser Raum abgeschlossen sein von den Wohnräumen. Idealer ist es, einen Büroraum für die Lohnsteuerhilfe-Tätigkeit anzumieten. Die Ausstattung ist ebenfalls vergleichsweise trivial: Steuerfachleute benötigen einen abschließbaren Aktenschrank, Schreibtisch, Bürostuhl und Besucherstühle. Auf der technischen Seite kommen ein PC, der eigene Telefonanschluss sowie Internet hinzu.

    Darüber hinaus unterstützt der Lohnsteuerhilfeverein Sie bei der eigenen Homepage. Ebenso bei der Einrichtung einer eigenen Mail-Adresse. Auch bei der Software für die Bearbeitung der Steuererklärung erhalten Sie Unterstützung durch den Lohnsteuerhilfeverein.

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    Sollte man nun einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder besser eine Beratungsstelle aufbauen

    Wenn man einen Lohnsteuerhilfeverein übernehmen möchte, muss man sich darüber klar werden, welcher Aufwand dafür nötig ist, einen Verein zur Hilfeleistung in Steuersachen zu betreiben. Dazu ist ein erhebliches Maß an juristischem Sachverstand erforderlich, auch im Vereinsrecht muss man bewandert sein. Hinzu kommt, dass umfangreiche buchhalterische und verwaltungstechnische Aufgaben bewältigt werden müssen.

    Falls Sie dementgegen eine Beratungsstelle aufbauen oder eine Beratungsstelle übernehmen, dann können Sie auf all diese Strukturen zurückgreifen. Denn Sie werden im Rahmen eines bereits existieren Lohnsteuerhilfevereins tätig, der schon alle Anforderungen zuverlässig erfüllt und alle für einen Lohnsteuerhilfeverein erforderlichen Tätigkeiten für Sie erledigt. Und trotz alledem bleiben Sie bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck Ihre eigene Frau bzw. ihr eigener Herr.

    Jetzt eine Beratungsstelle aufbauen oder haben Sie noch Fragen?

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    Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Entscheidung zum Einkommensteuerhilfeverein übernehmen oder eine Beratungsstelle aufbauen brauchen, kommen Sie auf uns zu. In einigen Regionen besteht auch die Möglichkeit, eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins übernehmen zu können.

    Ihnen zur Seite steht u. a. unser Vereinsvorsitzender Timo Bell:

    Profilfoto vom Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Timo Bell

    Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer (02 09) 9 30 77 – 0 oder per E-Mail karriere@lohnsteuerhilfe.net.

    Schriftlich bitte an:

    Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck

    Herr Timo Bell

    Maybachstr. 2 * 45891 Gelsenkirchen

    Ferner bieten wir weitere Informationen auf unserer Seite Stellenangebote der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V..

    Darüber hinaus wünschen wir Ihnen viel Erfolg beim Aufbau einer Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein.

    Lohnsteuerhilfeverein übernehmen oder Beratungsstelle aufbauen ultima modifica: 2024-02-06T15:45:48+01:00 da Redaktion LSTHV