Nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein *). Sind Sie Rechtsanwalt, arbeiten oder haben bei einem Steuerberater gearbeitet oder sind anderweitig beruflich mit dem Thema Einkommensteuer in Kontakt gekommen? Befinden Sie sich derzeit in einem Angestelltenverhältnis oder planen Sie einen smarten Wiedereinstieg in die nebenberufliche Selbständigkeit? So oder so sollten wir uns unterhalten, denn in unserem Steuerhilfeverein finden Sie optimale Voraussetzungen, um sich haupt- oder auch nebenberuflich ein zweites Standbein aufzubauen. Mit der Leitung einer nebenberuflichen Beratungsstelle bei der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. die Einkommensteuererklärungen für Ihre Mitglieder.
Mit uns nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein!
Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen nebenberuflich eine wirtschaftlich zukunftsweisende Existenz aufzubauen!
Unser Lohnsteuerhilfeverein hat sich Anfang der Neunziger Jahre gegründet und gehört mit 50.000 Mitgliedern und mehreren hundert Beratungsstellen zu den größten steuerberatenden Vereinen in Deutschland. Von jeher pflegen wir einen eher freundlichen Umgang im Verein, welche uns so gut wir keine Fluktuation innerhalb unserer Beratungsstellenstruktur beschert hat. Dies ist einen von vielen Gründen auf welche wir stolz sind. Bei uns finden Sie eine professionelle Organisationsstruktur, Rechtssicherheit und mannigfaltige Unterstützung beim Aufbau Ihrer persönlichen Beratungsstelle. Viele Menschen konnte seit der Gründung der Lohnsteuerhilfe nebenberuflich Geld verdienen, und das mit Spaß an der Arbeit.
Ferner können Sie uns an dieser Stelle direkt eine Nachricht senden, wenn Sie Beratungsstellenleiter werden möchten:
Außerdem können Sie unseren Lohnsteuerhilfe Bewerbungsbogen Beratungsstellenleiter herunterladen.
Folgende Services bietet unser Lohnsteuerhilfeverein für Sie!
Regionale Unterstützung unserer nebenberuflichen Beraterinnen und Berater:
Zur Betreuung und Unterstützung unserer nebenberuflichen Beratungsstellen stehen Vorstandsbeauftragte, Rechtsanwälte sowie Zentral-Beratungsstellen zur Verfügung. Weiterhin unterhält die Vereinszentrale eine PR- und Marketing-Abteilung. Offline sind wir stark, aber die online-Welt hat uns vor neue Herausforderungen gestellt, welche wir gerne gemeinsam mit Ihnen meistern. Egal ob Sie in Berlin, München, Düsseldorf, Leipzig oder Erfurt ansässig sind – Lassen Sie uns gemeinsam das Optimalste für Ihren Mitgliederbestand und Sie herausholen. Hierbei ist es egal, ob Sie hauptberuflich selbstständig sind oder nebenberuflich.
Jetzt mit uns nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein machen!
Die für Sie verantwortlichen Personen verfügen über ein exzellentes Knowhow und hinreichende praktische Erfahrung. Diese sind Ihr direkter Ansprechpartner bei Fachanfragen, organisatorischen Fragen sowie Fragen zu dem von uns eingesetzten Steuerprogramm „Steuersoft“.
Wenn ich mich nebenberuflich selbstständig mache: Was sind die Verantwortlichkeiten?
Selbstverständlich bildet die Grundlage des Handels als Beratungsstelleneiter unsere Mitglieder optimal steuerlich zu beraten. Hinzukommt neue Mitglieder für den Verein zu finden und diese, wie eben angesprochen, im Rahmen unserer Beratungsbefugnis in Steuersachen optimal zu beraten. Das Vereinsmotto lautet „Von Mensch zu Mensch.“. Denn so erhalten wir zufriedene Dauermitglieder und stärken die Lobby unseres Vereins gegenüber den Finanzbehörden.
Im Regelfall wird das Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages selbstständig ausgeübt. Dementsprechend ist die steuerrechtliche Einordnung der dabei erzielten Einkünfte. Als Beratungsstellenleiter erhalten Sie eine faire und transparente Vergütung sowie darüber hinaus umfangreiche zusätzliche Leistungen des Vereins. Mehr dazu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein ist gar nicht so schwer.
Die Beitragsordnung unseres Lohnsteuerhilfevereins ist sozial gestaffelt und bewegt sich derzeit zwischen 35,- und 245,- Euro jährlich. Derzeit beträgt der durchschnittliche Beitrag 150,- und die einmalige Aufnahmegebühr 15 Euro. Bei Angaben inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Eine Beratungsstelle des Einkommenssteuerhilfevereins hauptberuflich zu führen ist unter bestimmten Voraussetzungen selbstverständlich ebenfalls möglich.
Welche Qualifikationen muss man als Zweigstellenleiter bei der Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein mitbringen?
Beratungsstellenleiter im Verein können Sie werden, wenn Sie die Voraussetzungen des § 23 (3) StBerG erfüllen. Hierfür müssen Sie eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt haben. Wie es im Einzelfall aussieht, prüfen wir aufgrund der uns vorzulegenden Unterlagen gerne für Sie.
Prädestinierte Personengruppen, welche nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein aktiv werden können:
- Steuerfachassistent
- Steuerfachassistentin
- Bilanzbuchhalter
- Bilanzbuchhalterin
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwältin
- Steuerfachwirt
- Steuerfachwirtin
- Buchführungshelfer
- Buchführungshelferin
- Steuersachbearbeitern
- Steuersachbearbeiterin
- Ehemalige Finanzbeamte
- Ehemalige Finanzbeamtin
- Steuerbevollmächtigter
- Steuerbevollmächtigte
Egal ob Sie nebenberuflich die eigene Existenz gründen möchten, Karrierechancen als Steuerfachangestellter, Steuerfachwirt, Steuersachbearbeiter & Co. suchen, nach Synergieeffekten für Rechtsanwälte und Steuerberater Ausschau halten oder den Wiedereinstieg in den Steuerberuf suchen – mit unserem Lohnsteuerhilfeverein erhalten Sie die Sicherheit von Angestellten und jene Vorzüge der Selbständigkeit. Deshalb jetzt einfach mit Lohnsteuerhilfe selbstständig machen.
Ferner ist es unabdinglich am vereinbarten Ort eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins für den Nebenerwerb zu unterhalten. Dies kann z. B. auch ein häusliches Arbeitszimmer sein. Außerdem sollte dort ein Vereinsschild angebracht werden. Hinzukommt, dass die Hilfeleistung in Steuersachen mit keiner anderen wirtschaftlichen Tätigkeit veflochten sein darf. Grundsätzlich ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit neben der Hilfeleistung in Steuersachen aber erlaubt. Das Stichwort lautet hier räumliche sowie zeitliche Trennung. Lassen Sie uns im Bedarfsfall einfach sprechen. Wir helfen gerne bei nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein werden.
Jenes schreibt Wikipedia zum Thema Lohnsteuerhilfeverein:
Lohnsteuerhilfeverein
1964 hat der deutsche Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen, die ihre Dienstleistung meist in einer Lohnsteuerberatungsstelle anbieten. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen. …
Förderung Ihrer Existenzgründung durch den Steuerhilfeverein
Der Aufbau Ihrer erfolgreichen haupt- oder nebenberuflichen Existenz wird wie folgt durch unsere Organisation unterstützt:
- Nennung Ihrer Zweigstelle auf Hauptseite des Lohnsteuerhilfeverein
- Einrichtung einer individuellen SEO-optimierten Homepage Ihrer eigenen Beratungsstelle
- Aufbau von Accounts in den sozialen Medien
- Intranet zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung
- Kostenloses E-Mail-Postfach
- Vermögenschadenshaftpflichtversicherung gegen Beratungsfehler
- Sonderkonditionen beim Erwerb von Steuersoft
- Kostenlose Mitglieder-Hotline
- Fachliche und rechtliche Unterstützung durch unsere leitenden Mitarbeiter
- PR- und Marketing-Unterstützung
- Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ zum Ankurbeln Ihres Empfehlungsmarketings
- Zahlreiche Werbematerialien zu Sonderkonditionen
- Regelmäßige kostenlose zentrale Schulungen zum Steuerrecht
- Regelmäßige Stammtische zum Gedankenaustausch zwischen Beratungsstellenleitern, Vorstand und Mitarbeitern der Vereinszentrale
- Informationsservice über Rechtsänderungen, wie z. B. Fachrundschreiben, Steuertipps und Newslette
Lohnsteuerhilfeverein Verdienst
Die Lohnsteuerhilfe bietet Ihnen eine interessante, erfolgsorientierte Vergütung von effektiv bis zu 70 % der vereinnahmten und abgerechneten Nettobeiträge. Versteckte Kosten werden Sie bei uns nicht finden.
Steuer-Seminare sowie Weiterbildungsangebote
Die qualifizierte Ausbildung unserer Beratungsstellenleiter war und ist in unserem Lohnsteuerhilfeverein ein wichtiger Aspekt zur Qualitätssicherung. Durch die Zusammenarbeit mit dem SSW-Kolleg gewährleisten wir, dass unsere Zweigenstellenleiter optimal auf steuerlichen Änderungen im Zusammenhang mit Steuersoft vorbereitet werden.
Neben den jährlichen zentralen Schulungen bieten wir sogenannte Stammtische an, welche dem Gedankenaustausch dienen, aber auch häufig steuerliche Themen behandeln.
Diese Veranstaltungen sind für unsere Beratungsstellenleiter sowie deren Mitarbeiter selbstverständlich kostenlos.
Ausstattung Hard- und Software
Um nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein erfolgreich arbeiten zu können benötigen Sie eine normale Büroausstattung; sprich Computer, Drucker, Telefon, Schreibtisch und Aktenschrank. Ein funktionsfähiger Internetanschluss gehört selbstverständlich dazu.
Das von uns favorisierte Programm Steuersoft verfügt über ein integriertes Abrechnungsprogramm, so dass Sie direkt die Daten der Steuererklärung weiterverarbeiten können. Selbstverständlich besteht auch die Option der Verknüpfung von Steuerergebnissen. Exemplarisch können Sie beim Eingang des Steuerbescheides per Knopfdruck einen Musterbrief an das Mitglied erstellen. Dieser Punkt ist aber nur einer von vielen, welche Ihnen die Bürokratie bei Ihrer Arbeit erheblich vereinfachen.
Highlights von Steuersoft:
- Verwaltung und Automatisierung des gesamten Schriftverkehrs zwischen Beratungsstellen und Mitgliedern, aber auch von Beratungsstellen und Finanzämtern
- Automatische Kontrolle der Bescheide
- Verwaltung von Postausgang sowie Fristen
- Automatisierung von möglichen Einspruchsverfahren
- Arbeitstageberechnung
- Terminplaner
Steuersoft ist wohl das führende Programm für Lohnsteuerhilfe und wird stetig weiterentwickelt. Der Hersteller ist ständig bemüht das Steuerprogramm optimal auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfevereins anzupassen.
Pressearbeit & Marketing mit der Lohnsteuerhilfe
Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit im Steuerhilfeverein ist selbstverständlich, dass Sie als Beratungsstellenleiter die notwendige fachliche Kompetenz mitbringen, um Mitglieder in Steuerfragen qualifiziert zu beraten. Selbstverständlich kommt kein Unternehmen, welches langfristig Erfolg am Markt haben möchte an Pressearbeit sowie geeigneten Werbemaßnahmen vor. Das gute Preis-Leistungs-Verhältnis ist die eine Sache, aber Menschen müssen auch erst einmal erfahren, dass es Ihre Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins überhaupt gibt.
Natürlich unterstützen wir Sie bei Ihrer Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit. Unser Einkommensteuerhilfeverein verfügt über eine eigen PR-Abteilung sowie über mehrere Internetspezialisten, welche Sie off- und online optimal unterstützen.
Ferner erhalten Sie bei uns hochwertigen POS- und Werbematerialien, welche Ihnen bei der Bekanntmachung Ihrer Beratungsstelle nutzen werden.
Bei aktuellen Steuerthemen erhalten Sie Muster-Presseartikel sowie Steuertipps, welche aber bei Bedarf individuell angepasst werden. Außerdem helfen wir Ihnen auch im Umgang mit den Redaktionen der einzelnen Medien.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Kooperationsaufbau, und der ist bei uns Chefsache. An dieser Stelle steht der Vorstand der Lohnsteuerhilfe Ihnen aktiv zur Seite. Gerade, wenn Sie selbständig nebenberuflich starten.
Jegliche Werbemaßnahme wurde im Vorfeld von uns getestet, damit sich Investitionen in Werbemaßnahmen bereits nach wenigen Monaten auszahlen. Dies natürlich in Form von neuen Mitgliedern.
Direkt nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein machen! Gerne können Sie auch auf unseren Beitrag „arbeiten beim Lohnsteuerhilfeverein Erfahrungen“ zurückgreifen, um Stimmen aus dem Verein zu hören.
Unsere Unterstützung beim nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein!
Sofern Sie Unterstützung bei Ihrer Entscheidung zum nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein machen benötigen, kommen Sie auf uns zu. Unter Umständen besteht in einigen Regionen auch die Möglichkeit, eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins zu übernehmen.
An Ihrer Seite steht z. B. unser Vereinsvorsitzender Timo Bell:
Diesen erreichen Sie unter der Rufnummer (02 09) 9 30 77 – 0 oder per E-Mail karriere@lohnsteuerhilfe.net.
Außerdem per Post:
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V. * Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck
Herr Timo Bell
Maybachstr. 2 * 45891 Gelsenkirchen
Zusätzlich können Sie weitere Informationen zum Thema Lohnsteuerhilfeverein gründen oder Beratungsstellenleiter werden in einem separaten Beitrag nachlesen. Sicherlich gibt es viele Geschäftsideen um sich nebenbei selbständig zu machen, aber wir halten die nebenberufliche Tätigkeit im Lohnsteuerhilfeverein für eine sehr gute Option. Jetzt einfach, schnell und unkompliziert für eine nebenberufliche Tätigkeit bewerben und selbstständig Steuern, steuern. Außerdem können Sie uns bei allen Fragen zu dem Thema nebenberuflich selbstständig mit Einkommensteuerberatung im Lohnsteuerhilfeverein jederzeit ansprechen.
*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.