Kinderfreibetrag 2014 – Ernährung, Miete, Kleider, Unterrichtsmaterialien – wie viel Geld benötigt man für ein Kind mindestens? Dieses „Existenzminimum“ legt der Gesetzgeber fest. Das Existenzminimum spielt aber auch in der Steuererklärung eine wichtige Rolle: beim Kinderfreibetrag. „Ist dieses Existenzminimum und damit der Kinderfreibetrag über Jahre hinweg viel zu niedrig angesetzt worden?“, sagt Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.

„Diese Frage muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.“ Wen betrifft das? „Das Verfahren ist tatsächlich für alle Eltern von Bedeutung.“ Allerdings könne es mehrere Jahre dauern, bis es zur Verhandlung in Karlsruhe komme.

Vor dem Finanzgericht Niedersachsen waren die Weichen für dieses Musterverfahren gestellt worden. (Ursprünglicher Beschluss vom 16. Februar 2016, Az.: 7 V 237/15.)

Kinderfreibetrag 2014

Kinderfreibetrag 2014 – Bild: Monkey Business – fotolia.com

Kinderfreibetrag 2014 verfassungswidrig – nun prüft das Finanzgericht

Was bedeutet das für Eltern? „Sollten sich die Zweifel erhärten, dass die Kinderfreibeträge über Jahre hinweg falsch festgesetzt wurden, dann können unter bestimmten Voraussetzungen Eltern mit einer Erstattung rechnen“, sagt Bernd Werner: „Das ist aber nur eine der Folgen. Die Materie ist relativ komplex.“

Wurde der Kinderfreibetrag 2014 und auch in anderen Jahren falsch berechnet? Was bei der Berechnung des Kinderfreibetrages grundsätzlich beachtet werden müsste, beschreibt das Finanzgericht Niedersachsen in einer Pressemitteilung:

“Es darf niemand Steuern auf Einkommen in einem Bereich bezahlen, in dem Bedürftige bereits einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.”

Kinderfreibetrag 2014 und in anderen Jahren – was soll im Detail falsch berechnet worden sein?

Hier die wichtigsten Punkte:

  • Kinderfreibetrag 2014 war zu niedrig berechnet: Für das Steuerjahr 2014 hatte die Bundesregierung das Existenzminimum für ein Kind um 72 Euro auf 4400 Euro erhöht. Der Fiskus hatte diese Erhöhung in den Steuererklärungen 2014 jedoch nicht berücksichtigt. Das wird voraussichtlich im kommenden Jahr automatisch nachgeholt.
  • Ist schon seit Jahren der Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu niedrig angesetzt? Das Finanzgericht Niedersachsen erklärte bereits im Februar, es habe „ernstliche Zweifel“, an der Verfassungsmäßigkeit des Kinderfreibetrages. Der Gesetzgeber, so argumentierte das Gericht, habe zur Berechnung lediglich ein durchschnittliches Existenzminimum von 258 EUR pro Monat zugrunde gelegt. Dieses Existenzminimum liege jedoch unter dem Sozialleistungsanspruch eines 6-jährigen Kindes (Regelsatz 2014: monatlich 261 EUR). Der Fiskus stellt also seit Jahren einen 16jährigen Jugendlichen mit einem 5-jährigen Kind gleich.
  • Auch volljährige Kinder werden wie Minderjährige behandelt: Nach Ansicht des Finanzgerichtes Niedersachsen hätte der Gesetzgeber auch für volljährige Kinder Ermittlungen zur Höhe des Existenzminimums anstellen müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen, kritisieren die Richter. Vielmehr würde auch für volljährige Kinder der Satz für minderjährige Kinder angewendet. Das Urteil der Richter: „Diese Methode ist weder sachgerecht noch folgerichtig und damit nicht mehr vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt.“
  • Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer – Offenbar sind in vielen Fällen auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer nicht richtig berechnet worden. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer führt der Fiskus die „Günstigerprüfung“ durch. Das Finanzamt prüft also, was für den Steuerzahler günstiger ist: der Abzug des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrags. Bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlages/der Kirchensteuer jedoch wurden immer die Kinderfreibeträge abgezogen, also auch dann, wenn das Kindergeld für die Eltern günstiger gewesen wäre.

Was können Eltern im Moment tun? Beim Thema Kinderfreibetrag 2014, der um 72 Euro zu wenig erhöht worden war, ist das Bundesfinanzministerium inzwischen aktiv geworden. Hier müssen keine Einsprüche eingelegt werden.

„Bei den weiteren Punkten, also insbesondere der Frage, ist der Kinderfreibetrag verfassungswidrig zu niedrig, müssen wir jetzt abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet,“ sagt Bernd Werner: „Und das kann dauern. Geht das Verfahren schließlich zu Gunsten der Eltern aus, dann wird die Finanzbehörde automatisch aktiv.”

Kinderfreibetrag 2014 – wie hoch ist der Kinderfreibetrag aktuell? Lesen Sie mehr dazu in den Steuernews der Lohnsteuerhilfe.

Kinderfreibetrag 2014 verfassungswidrig zu niedrig? ultima modifica: 2017-03-13T14:35:43+01:00 da Redaktion LSTHV